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Beziehungen zwischen Bahn und Strasse. 131
früher angeführten Bedingungen der Schonung, besonders auf dem Laufweg
der Pferde.
c) Holzpflaster, ebenfalls in abgepassten Querreihen, angenehm für die
Pferde, ohne Staub. Doch zuweilen schlüpfrig; auch stört die starke Abnutzun g
sowohl den Wasserabfluss als vermöge hänfiger Reparaturen den Bahnbetrieb.
d) Asphalt ist für die Pferde sehr nachtheilig, weil starr, glatt und un-
sicher, auch ziemlich häufig zu repariren. Es werden grosse Anstrengungen
beim Anziehen nach jeweiligem Halt des Wagens und Gefahren bei schlüpfrigem
Zustand verursacht. Daher in Berlin statt dessen Holzpflaster auf den Lauf-
flächen eingeführt, welches den gleichen Vortheil der Geräuschlosigkeit besitzt;
die höheren Unterhaltungskosten werden durch Schonung der Pferde aufge-
wogen. Wo nicht Geräuschlosigkeit erste Bedingung ist, verdient aber Stein-
pflaster den finanziellen Vorzug. Nur bei Dampfbetrieb kommen die bekannten
Vorzüge des Asphalts zur vollen Geltung,
c) Chaussirung veranlasst sehr leicht Vertiefungen und Wasserlachen
neben den Schienen, woselbst nicht eben so kräftig gewalzt werden kann wie
weiter aussen. Die Abnutzung steigert sich dann durch Stösse des Strassen-
fuhrwerkes rasch, führt zu häufigen Reparaturen, welche gleichwohl dem Uebel-
stand nicht gründlich abhelfen. Deshalb sollte auf dem Laufweg der Pferde
Schotter oder Kies nur da angewendet werden, wo der Strassenverkehr schwach
ist, also das Gleise selten kreuzt, sonst Steinpflaster. Ausserhalb der Schienen muss,
wenn auch die Strasse sonst chaussirt ist, eine Saumreihe oder Streckschicht
von Pflastersteinen liegen, damit der unvermeidliche Absatz mit Durchfeuchtung
vom Gleis etwas entfernt bleibt.
Die Beobachtungen über den Einfluss von Bahngleisen auf Strassenverkehr
und auf die Kosten der Strassen-Unterhaltung haben z. Th. eine Abnahme er-
‘geben (Verdrängen von Droschken und event. Güterfuhrwerk), z. Th. eine Zu-
nahme, welche dann aber unstreitig auch ohne Strassenbahn, ja in noch
stärkerem Grade eingetreten wäre, Naturgemäss nimmt die Bahn der Strasse
einen Theil des Verkehrs ab und erleichtert den Rest noch durch die Möglich-
keit auf den Schienen zu fahren, daher bei ordentlicher Konstruktion der Gleise
der Aufwand für Strassen-Unterhaltung sinkt, während allerdings bei mangel-
hafter, infolge von Absätzen, Stössen und Wassereindringen auch das Gegentheil
eintreten kann. Stets wird die Reinigung der Strasse erschwert, weil die
Gleise für sich schleunigste Beseitigung von Schnee und Schmutz verlangen,
um den Bahnbetrieb nicht zu hemmen, daher selten die Gesammtfläche summa-
risch behandelt wird. Der Zusammenhang zwischen Bahn und Strasse im
Grundeigenthum bei der ersten Anlage, in Unterhaltung und Reinigung macht
es im allgemeinen wünschenswerth, beide Verkehrsanstalten in eine Hand zu
legen. Thatsächlich werden die betreffenden Beziehungen nach einer der folgen-
den 4 Methoden geregelt:
a) Amerikanische Methode. Bau und Betrieb der Strassenbahnen er-
folgt durch Gesellschaften, welchen als Gegenleistung für die gewöhnlich auf
20—30 Jahre ertheilte Konzession und für die Benutzung öffentlichen Grundes
die gesammte Unterhaltung und Reinigung der von Gleisen durchzogenen
Strassen obliegt. Dies Verhältniss ist schwer zu kontroliren, besonders da das
Interesse der Gesellschaft dahin geht, die Strassenfläche ausserhalb der Gleise
zu vernachlässigen und dadurch das Publikum auf die Bahnwagen zu locken.
Auch wird eine gute Strassenunterhaltung um so schwieriger durchzusetzen
sein, je weniger Gewinn die Bahn abwirft, daher bei schwachem Verkehr lieber
eine gute von der Gemeinde besorgte Strasse ohne Bahn. In Städten, welche
behufs rascher Erweiterung den Pferdebahnen Vorschub leisten wollen (beson-
ders im Westen der Union) werden übrigens auch, umgekehrt, Beiträge der Ge-
meinden an Unternehmer bewilligt. :
b) Englische Methode. Die Gemeinde baut die Bahn, in Regie oder in
Akkord, und bleibt Eigenthümerin derselben, so gut wie der betreffenden Boden-
fläche. Den Betrieb selbst zu führen, ist ihr aber gesetzlich nicht gestattet,
weil man Ausbeutung des Publikums befürchtet — ein seltsames Motiv, weil
ein etwaiger Gewinn, den die Gemeinde aus dem Bahnbetrieb ziehen würde,
doch wieder der Gesammtheit der Steuerzahler zugute kommt und weil Ueber-
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