Full text: Städtisches Strassenwesen und Städtereinigung (Abtheilung 3, 3. Heft)

  
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Uebersicht der Maassregeln. 167 
des Bodens hindern, aber auch den letzteren selbst mit Bezug auf etwaiges 
Grundwasser in Behandlung nehmen. Grundwasser kommt hier als Transport- 
mittel der Abfallstoffe in Betracht; zugleich ist es aber auch wegen Durch- 
nässung der Erdoberfläche zu fürchten. Wo es daher zeitweise hoch steht, 
sollte es entweder mittels Entwässerung bis zum undurchlässigen Untergrunde 
ganz beseitigt oder dauernd tiefer gelegt und daselbst fixirt werden. 
Die Reinigung und Entwässerung der Städte ist entschieden eine öffent- 
liche Angelegenheit, weil es auf genaue Ordnung aller dazu gehörigen Ein- 
richtungen ankommt, weil der einzelne Hausbesitzer sich nicht allein helfen 
kann, weil mangelhafte Einrichtungen oder Versäumnisse an einem Ort weithin 
ihre nachtheiligen Folgen tragen. Der Betrieb wird meistens direkt durch 
die Gemeindeverwaltung besorgt, bei einigen Methoden (Abfuhr) wird auch 
wohl ein Unternehmer eingestellt, selbstverständlich unter stetiger Kontrole. 
Einheitliches Verfahren für eine ganze Stadt ist sowohl in gesundheitlicher, 
-als in finanzieller Beziehung zu wünschen, namentlich auch mit Rücksicht auf 
rationellen Anschluss von Bezirken künftiger Stadterweiterungen. Vielfach han- 
delt es sich auch noch darum, die Sünden der Vergangenheit wieder gut zu 
machen, welche in der Regel den Erdboden als die bequemste Aufnahme- 
stätte für Unrath, namentlich in flüssiger Form (2) und (8) benutzt hat. In 
wie hohem Grade der Boden unter älteren Städten bereits verunreinigt ist, 
wurde schon in zahlreichen Fällen nachgewiesen. Man hat direkte Bodenproben 
untersucht, welche sich besonders schlimm in der oberen Schicht und in der 
Nähe von Abtrittgruben zeigten, sodann Brunnenwasser, welches häufig bereits 
im ganzen Stadtgebiet durch Fäulnissstoffe oder durch ihre Zersetzungen infizirt 
war, endlich die Bodenluft namentlich auf ihren Gehalt an Kohlensäure.t) 
Es möge hier gleich zweier verkehrter Maassregeln gedacht werden, welche 
früher ‚sorglos getroffen wurden, jetzt aber unbedingt zu verbieten sind. Die 
eine besteht im Anschütten von Strassen und Bauplätzen mittels Boden und 
Bauschutt, welcher mit organischen Dingen verunfeinigt ist. Im Anschluss an 
Hausfundamente sind auch Kohlenschlacken und Russ zu vermeiden, weil bei 
deren Auslaugen durch Regen Schwefel- und Stickstoff-Verbindungen (Sal- 
peter) an das Mauerwerk gelangen und dessen Austrocknung hindern, ja sogar 
Mörtel und Verputz erweichen. 
Sodann muss hier der alten Gruben und Kanäle mit durchlässigen 
Wandungen und Sohlen gedacht werden. „Versitzgruben“ mussten das Feste 
zurückhalten, das Flüssige dem Grundwasser überantworten, die alten Kanäle 
thaten dasselbe, obgleich sie eigentlich Abzugskanäle bilden sollten. Abgesehen 
von den Uebelständen des Faulens, Verstopfens und Entleerens ist die Verun- 
reinigung des Bodens und Grundwassers Ursache genug, dass dergleichen Ein- 
richtungen jetzt in gut verwalteten Städten verboten sind, und höchstens für 
das Brauchwasser vereinzelter Gebäude geduldet werden.?) 
Dass trotzdem durch Nägeli Versitzgruben gebilligt werden, beruht auf 
der Voraussetzung, dass beständig der nämliche Raum im Boden nass bleibe 
und daher vor dem Entweichen von Pilzen schützen könne. Dagegen sei es 
gefährlich, Regenwasser in Versitzgruben zu leiten, weil dadurch der Unter- 
grund zeitweise benetzt wird und dann wieder abtrocknet. Offenbar wird aber 
diese gefährliche nasstrockene Beschaffenheit des Untergrundes ebenso wohl 
durch Brauchwasser erzeugt, welches in unregelmässigen Zeiten und Mengen 
eine Versitzgrube durchläuft. 
Dass mit rationellen und durchgreifenden Maassregeln zur Reinigung und 
Entwässerung von Städten der Gesundheitszustand sich verbessert, ist in vielen 
Fällen statistisch nachgewiesen. Erstens hat die Empfänglichkeit für Epidemieen, 
namentlich Cholera und Typhus, abgenommen, was besonders da hervor tritt, 
wo verschiedene Theile einer und derselben Stadt in Gegensatz treten. Sodann 
1) Zusammenstellung von Belegen u. a. in Fischer, die chemische Technologie des Wassers 
1876, beiJ.v. Fodor a.2. O., sowie in der Vierteljahrschrift für öffentl. Gesundheitspflege 
1875, 205- 
: 2) Erwähnenswerth ist das Versenken von Atwasser in die Klüfte von Felsen oder Ge- 
röllen, welches man zuweilen bei Gasthöfen in den Alpen antrifft. Das Abwasser mischt sich 
dann gewöhnlich mit anderem unterirdischem Wasser und tritt tiefer unten als Quelle wieder 
zu Tage. 
 
	        
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