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170 Einleitung.
Nur durch unterirdische Entwässerung der Grundstücke und Strassen
liessen sich die angeführten Nachtheile völlig aufheben, aber freilich meistens
mit höheren Kosten. Deshalb bleibt das System der Rinnen immer noch am
Platz, besondes unter folgenden Umständen: Kleinere Orte oder abgeschlossene
Bezirke (Fabrikanlagen, Villengruppen) mit schwachem Verkehr, geringe Länge
der erforderlichen Rinnen z. B. in Städten von geringer Breite längs einem
Flussufer, oder wie in Holland mit zahlreichen Wasserläufen durchzogen,
schneller Wasserablauf durch starke natürliche Gefälle, Bedürfniss billiger provisori-
scher Entwässerung (Aussenbezirke einer Stadt) vorbehaltlich der Ausführung
künftiger unterirdischer Kanäle. Bei älteren Kanalisationen bildeten die Strassen-
rinnen den gebräuchlichen Weg, um den Regen von Höfen und Dächern an den
nächsten Strassen-Einlauf zu bringen und noch jetzt findet man wohl dies Ver-
fahren „zugelassen“, um den Hausbesitzern die Kosten des direkten unterir-
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dischen Anschlusses zu ersparen, z. B. in Freiburg, Salzburg und Basel. Am
wenigsten bedenklich ist es jedenfalls, solche geringe Wassermengen mittels
Rinnen abzuleiten, wie sie auf Vorbauten, Balkonen u. dgl. entstehen und bei
welchen es oft unbequem ist, den vollständigen unterirdischen Weg einzu-
schlagen.!)
Das Rinnensystem dient ferner in gar manchen Städten noch zum Ableiten
des Brauchwassers. Zu den obigen Bedenken hinsichtlich des Verkehrs
treten nun noch solche wegen der Gesundheit und der Aesthetik. Denn während
durch Regen doch nur solche Schmutzstoffe mitgeschwemmt werden, welche
ohnedies auf der Erdoberfläche lagen, so kommen nun neue Uneinigkeiten, von
theilweise schlimmerer Beschaffenheit, hinzu. Wegen ungenügender Wasser-
menge, namentlich auch bei Frost, entstehen Ablagerungen und aus deren
Zersetzung Verunreinigungen von Luft und Boden. Nur bei reichlicher
Durchspülung der Strassenrinnen aus natürlichen Wasserläufen (wie in manchen
Gebirgsorten) oder aus der Wasserleitung (Paris, Hannover) mag das Brauch-
wasser am Stehenbleiben, Einsickern und Ablagern verhindert werden; aber
dies ist meist nur im Sommer möglich und hilft nicht für die Zustände hinter
den Häusern. Aus letzterem Grunde wird zuweilen verordnet, das Brauchwasser
aus den Häusern an die Strassenrinnen zu tragen, im Winter sogar bis an ein
etwaiges Absturzloch in denselben — was Arbeitslast und Unreinlichkeit ver-
anlasst. Wo regelmässige Spülung unthunlich, dürfte eine Versitzgrube auf
jedem Grundstück hygienisch nicht schlechter und ästhetisch besser sein, als
die Benutzung der Strassenrinnen. So werden in Dresden Versitzgruben ver-
langt, so lange noch nicht ein Abzugskanal vor dem Hause besteht, dagegen
Auslässe in die Strassenrinnen verboten, in Hannover umgekehrt!
Wenn sonach Rinnen sich für Brauchwasser in der Regel nicht eignen, so
würde dies doch nach vorhergegangener Desinfektion zulässig sein und
selbst für Harn. Zu diesem Ende werden die Brauchwasser entweder an den
Ausgussbecken desinfizirt, namentlich wo ein Zentralrührapparat vorhanden oder
aber gemeinsam in einer Filtertonne, welche grobe Unreinigkeiten schon mecha-
nisch absondert, oder endlich in einer Klärgrube für Exkremente, an deren
Desinfektionsmasse sie dann ebenfalls Theil nehmen (C VII). Der Ueberschuss
an desinfizirender Kraft, welcher jedenfalls der Sicherheit wegen in die Rinne
mitgebracht wird, kann dann noch dem Regenwasser zugute kommen. So be-
kommt man ein System der Städtereinigung, bei welchem sämmtliche Flüssig-
1) Deutsche Bauzeitung 1889, 606.
Catan