Full text: Städtisches Strassenwesen und Städtereinigung (Abtheilung 3, 3. Heft)

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Beseitigung des Kehrichts. 179 
und Belästigung der Passanten. Zweckmässige Wagen von 3—4cbm Inhalt 
zeigt Fig. 8 und zwar a aus Holz (jedoch Deckel aus Blech), 5 ganz aus Eisen, 
Einladen durch Klappen von oben, von welchen bezw. 6 und 2 Stück ange- 
bracht sind, Entleeren bei «a durch Umklappen der ganzen Seitenwand, bei b 
aus kleinern Klappen. Preis eines Wagens bezw. etwa 600 und 1000 #. In 
rheinischen Städten sieht man grosse zweirädrige Karren (einspännig), welche 
ein rascheres Entleeren durch Umkippen gestatten. Zum Abfahren von Schlamm 
aus Einläufen und Kanälen dienen übrigens doch in den meisten Städten wegen 
der besonders widerlichen Beschaffenheit dieses Materials geschlossene 
Wagen; nur dass das Einladen und Entleeren noch selten mit der wünschens- 
werthen Raschheit und Sauberkeit von statten geht. An manchen Abfuhrwagen 
Fig. 8. Kehrichtwagen. 1:60. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(z. B. von I. Schmahl in Mainz) findet man Windevorrichtungen zum Heben 
und Schwenken der Schlammeimer. Die vollständigste Einrichtung dieser Art 
zeigt Fig. 9 nach Patent Geiger in Karlsruhe, Dieser Wagen hat einen nach 
allen Seiten drehbaren und quer über den Wagen verschiebbaren Krahn. Eine 
Handkurbel mit Schraubenspindel besorgt zuerst die letztere Bewegung, um von 
beliebigem Standpunkt des Wagens aus die Aufzugkette senkrecht über den 
Schacht zu bringen; eine zweite Handkurbel mit Schwungrad sodann das Heben 
des Eimers und nach Einrücken eines kleinen Stiftes auch das Herumschwenken 
des Krahns, worauf der Eimer seinen Inhalt in einen Schieber im Deckel des 
Wagenkastens abgiebt. Der Schieber wird alsbald wieder geschlossen. Am 
Ausladeplatz wird der Wagenkasten durch ein Getriebe mit Zahnstange bis 
zu 400 gehoben und durch ein andres Getriebe die Entleerungsklappe am hintern 
Ende geöffnet. 
Die abgefahrenen Kehrichtmengen gelangen auf Ablagerungsplätze, 
welche so gelegen und beschaffen sein müssen, dass weder schädliche Dünste 
und unangenehme Gerüche der Stadt wieder zuströmen, noch Verunreinigungen 
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