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182 Kehricht.
b. Mineralische Massen, als Asche, Schutt, Scherben, auch Strassenabraum
von wesentlich erdiger Beschaffenheit (von chaussirten Fahrwegen) zu An-
schüttungen.
c. Dungfähiger Strassenkehricht zu landwirthschaftlichen Zwecken.
d. Sonstige organische Stoffe und damit versetzte Massen zu verbrennen.
Die Kosten der Kehrichtabfuhr sind zwar in den Verwaltungsbe-
richten vieler Städte und in anderen Quellen mitgetheilt, aber schwer zu
vergleichen, weil die der Gemeinde obliegenden Leistungen, sowie die in Be-
tracht kommenden örtlichen Umstände sehr ungleich sind. Die folgenden
Zahlen geben die jährlichen Kosten für vollständige Strassenreinigung und Abfuhr
des Strassenkehrichts, aber ausschl. Besprengung und ausschl. Abfuhr des
Hauskehrichts (meistens aus den Jahrgängen 1884—86).
Für 1 Kopf der Bevölkerung: Hamburg und Mainz 0,5, Berlin 1,2, Frankfurt
und Hannover (nur die Fahrwege) 0,9 M.
Für 1q4m der Strassenfläche: Hamburg 0,05. Berlin, Fahrwege mit Stein-
pflaster bei wöchentlich einmaliger Reinigung 0,07, bei alltäglicher 0,40 (da-
zwischen zu interpoliren; im Durchschnitt wird 3 mal wöchentlich gereinigt);
Asphaltbahn 0,13 mehr als Steinpflaster; Durchschnitt sämmtlicher Strassen-
flächen der Stadt 0,20. Paris, gepflasterte Strassen allein 0,30, Gesammtdienst
(einschl. Besprengung) 0,26. Wien 0,33. London 0,380. Newyork 0,24.
Philadelphia 0,09. Durchschnitt mehrerer englischer Städte unter Trennung
nach der Konstruktionsart: Granitpflaster 0,16, Asphalt 0,19, Macadam 0,50.
Karlsruhe Voranschlag für künftige vollständige Reinigung Seitens der Ge-
meinde 0,10 #4
Für Im Strassenlänge: Berlin 3,8, Paris (einschl. Besprengung) 4,0, Wien
(einschl. Hauskehricht-Abfuhr) 4,6, London und Manchester 3,1, Newyork 3,0,
viele andere Städte in Nordamerika zwischen 0,5 und 1,2 M
Ueber die Kosten der Abfuhr des Hauskehrichts (abzüglich des Er-
löses) sind nur wenige spezielle Angaben vorhanden, weil dies Geschäft in den
meisten Städten mit anderen Arbeiten vereinigt ist. In Hamburg kostet diese
) Abfuhr im Akkord etwa 0,45 M.1 für Jahr und Kopf; in Karlsruhe ist sie eben jetzt
gelegentlich einer Neuregelung zu 0,42 #. veranschlagt. In amerikanischen
Städten erreicht sie das 1!/, bis 21/,fache der Kosten der Strassenreinigung,
welche letztere freilich im allgemeinen nicht hervor ragt.
Was endlich den finanziellen Gesichtspunkt beim Verbrennungverfahren
betrifft, so betragen bei guter Einrichtung die Betriebskosten ausschl. Verzinsung
des Anlagekapitals 0,2—0,5 #. für 1t Kehricht, einschl. derselben 0,8—1,5 M.
(Baukosten eines Ofens bis zu 20000 A), wo Mörtel bereitet und verkauft
wird, 0,2—0,8 A. In der Regel sind die Ausgaben grosser Städte mittelst der
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Verbrennung gegenüber grossen Transporten verringert.
IV. Sonstige Massregeln auf Strassen,
1. Besprengen.!) Zum Niederschlagen von Staub und zu vorüber gehen-
der Abkühlung sollen in der Regel die Strassen an trocknen warmen Tagen
mit Wasser besprengt werden. Zuweilen ist dies Obliegenheit der Hausbe-
sitzer, insbesondere auch als Vorbereitung zum Strassenkehren, wo solches
seitens der Privaten geschieht, so in Augsburg, Darmstadt, Heidelberg, Stettin
und in vielen kleineren Orten; die Gemeinde sorgt dann nur für die öffent-
lichen Plätze. Anderwärts beschränkt sich die Verpflichtung auf die Fusswege,
z. B. in Karlsruhe und Stuttgart. In den meisten grössern Städten aber ge-
schieht das Besprengen der gesammten Strassenfläche seitens der städtischen
Verwaltung und bei solchem summarischem Verfahren regelmässiger und
billiger. Dabei findet man 3 Wege eingeschlagen: die Gemeinde führt Alles
in Regie aus, oder das ganze Geschäft ist an einen Unternehmer vergeben,
oder endlich die Gemeinde stellt die Apparate, während die Arbeitskräfte in
Akkord stehen. Der letztere Weg dürfte in der Regel am zweckmässigsten sein.
Wo Wasserleitungen bestehen, kann man zum Besprengen die Hydranten
benutzen: Hamburg, Zürich, Brüssel, Paris. Indem aber die angeschraubten
l) Allgemeiner Bericht über Besprengungen im Journal für Gasbeleuchtung und Wasser-
versorgung 1884.