Full text: Städtisches Strassenwesen und Städtereinigung (Abtheilung 3, 3. Heft)

  
  
  
  
  
  
  
Sonstige Massregeln auf Strassen. 185 
Den Schnee einfach liegen lassen und zu einer Schlittenbahn bestimmen, ist in 
grösseren Städten kaum zulässig, weil die oben erwähnten unregelmässigen 
Schneemassen den Verkehr mit den Häusern stören, weıl bei eintretendem 
Thauwetter wegen Verstopfung der Rinnen unerträgliche Zustände entstehen 
können, weil das städtische Fuhrwerk sich nicht sofort vollständig durch 
Schlitten ersetzen lässt. Dazu kommen noch als Haupthinderniss die Strassen- 
Eisenbahnen: Diese verlangen möglichst bald schneefreie Gleise; wo nun viele 
Strassen mit Gleisen versehen sind, kann den Schlitten nicht zugemuthet 
werden abwechselnd auf Schnee und auf Pflaster zu fahren, und wenn es 
demnach wesentlich bei Räderfuhrwerk bleibt, so verhindern die Räder auch in 
den übrigen Strassen die Bildung einer glatten Schneebahn, wühlen vielmehr 
den Schnee überall in unregelmässiger Weise auf. So tritt denn der Wunsch 
nach thunlichst baldiger Befreiung der ganzen Strassenbreite von Schnee auf. 
Da dies aber viel kostet, so beschränkt man sich in Strassen von erheblicher 
Breite oft ausser den -Bahngleisen auf Streifen, welche etwa mur 
1 oder 2 Fuhrwerken Platz gewähren, belastet den übrigen Theil der Fahr- 
wegbreite um so höher, und sorgt nur für einzelne Quergassen durch diese 
Schneewälle, um zwischen Wagen und Häusern Verkehr herzustellen. Dies 
System gilt namentlich für den Anfang, und bleibt aus Kostenrücksichten 
vielerorts selbst lange Zeit aufrecht erhalten, in der Erwartung, dass Thau- 
wetter die Abfuhr ersetzen möge. In schmalen Strassen muss freilich die 
letztere alsbald und vollständig eintreten um dem Verkehr Platz zu schaffen. 
Zufolge der angeführten, z. Th. entgegengesetzten 
Fig. 15. Bedingungen und bei den wechselnden Witterungs- 
verhältnissen ist es begreiflich, dass sich nicht eine 
bestimmte Methode in der Behandlung des Schnees 
a. 
> | o \2 ausgebildet hat, und manches dem augenblicklichen 
| 
ea 1 Bedürfniss überlassen bleibt. Es schwanken dem- 
<--+-62.---- nach auch die betreffenden Ausgaben von Stadt zu 
Stadt, von Jahr zu Jahr beträchtlich.!) 
Die Beseitigung von Schnee gelingt am leichtesten, 
so lange er noch locker. liegt, ehe er sich zusammen 
= ballt, fest getreten wird oder friert. Daher ist mög- 
u lichst der Grundsatz durchzuführen, den Schnee in 
dem Maasse zu entfernen wie er fällt, was freilich in 
Arbeits- und Witterungsverhältnissen seine Grenze 
findet. Als Geräthe sind zu nennen: Schaufel, Picke 
(bei festem Schnee), die Handkratze Fig. 3 zum Rei- 
nigen von Gleisrinnen, ferner, Fig. 15, die Schnee- 
schippe oder Schneekrücke a, der Handschneepflug b 
für schmale Gassen und Schienenstränge, die Kehrmaschine mit zylindrischer 
Bürste, Fig. 6, so lange der Schnee locker und nicht höher als 10 em liegt. 
Man hat auch Bürsten an Bahnwagen montirt behufs rascher und sicherer Be- 
freiung von Strassenbahnen. So trägt nach amerikanischem Muster ein Bahn- 
wagen, Fig. 16 im Grundriss, 2 Bürsten, von welchen jeweils die eine (vorn 
am Wagen) arbeitet, während die andere empor gehoben unthätig bleibt. 
Mittels Hin- und Herfahren des Wagens legen daher beide Bürsten zusammen 
einen Streifen von 2m Breite frei und schleudern den Schnee nach beiden 
Seiten so weit hinaus, dass er nicht wallartig liegen bleibt.?) 
Wenn der Schnee schon ziemlich hoch liegt, kommt der Schneepflug in 
Frage. Die übliche dreieckige Konstruktion desselben in Holz ist in Fig. 17 
dargestellt, Belastung theils durch Steine, theils durch die begleitenden Ar- 
beiter. Bespannung 1 Pferd bis 15m Schneehöhe, dann 2 und mehr Pferde. 
Die Vorkehrung besitzt manche Nachtheile: sie schliesst sich den Unebenheiten 
des Bodens nicht an, arbeitet also nicht rein; sie bedarf starke Belastung 
und Zugkraft, das Material ist vergänglich. Diese Uebelstände sind von Dür- 
  
  
1) Ueber den Antheil, welchen die Strassenbahn-Gesellschaften zu übernehmen haben, >. 
den Abschnitt: Städtische Strassen nnd Strassen-Eisenbahnen EIX. 
2) Handbuch für spezielle Eisenbahntechnik, Bd. V. Kap. Strassenbahnen. 
  
 
	        
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