Full text: Städtisches Strassenwesen und Städtereinigung (Abtheilung 3, 3. Heft)

  
  
  
De ee LEE RT Tre SEEN RE SE PR BR be meer 
Desinfektion. 215 
ad 
werden, als ein über den Klosets stehender Rührapparat, und ist z. B. in 
Karlsruhe als Norm eingeführt. 
d) Wo eine Druck-Wasserleitung fehlt, werden die Abwässer selbst zum 
Auflösen der Desinfektionsmasse benutzt, welche in einem Zwischenbehälter 
liegt, Fig. 41. Der Erfolg wird unsicher ausfallen. 
Die Kontrole des Verfahrens erfolgt mittelst chemischer Prüfung in 
der vorgelegten Kontrolgrube. Die Flüssigkeit muss alkalisch reagiren, 
wenn rechtzeitig Desinfektionsmasse nachgefüllt ist; gewöhnlich hat letzteres 
in wöchentlichen Zwischenräsmen zu geschehen. Normale Ueberlaufflüssig- 
keit enthält ausser Karbolsäure etwa 0,68 
Aetzkalk in 11, was erfahrungsmässig genügt, 
um Fäulniss zu verhüten. Da aber auch der 
Stickstoff der Exkremente nahezu ganz mit ihr 
abgeht (auch der im Koth befindliche), so hat der 
weiche flockige Grubenrückstand sehr geringen 
landwirthschaftlichen Werth und dessen Zurück- 
haltung wenig hygienische Bedeutung für Kanäle 
und Flüsse, so dass mehr das Bestreben, letztere 
vor Ablagerungen zu schützen, die Scheidung 
motivirt. In dieser Beziehung wirkt übrigens die 
chemische Scheidung der Exkremente energischer 
als die mechanische. 
Die geschilderte gleichzeitige Desinfektion 
und Scheidung ist in Leipzig, Dresden, Chemnitz, 
Hannover, Karlsruhe zugelassen und in den 
sächsischen Städten schon ziemlich verbreitet, 
während sonst daselbst prinzipiell Exkremente aus 
den Kanälen ferngehalten werden. In den noch 
nicht kanalisirten Stadttheilen Berlins dient das 
Verfahren namentlich, um einstweilen Wasserklosets 
anlegen zu können, wobei dann die Strassenrinnen 
zum Ablauf dienen dürfen. 
e) System unter den Klosets. Die Kosten der Desinfektionsmasse betragen 
nach Friedrich in kleinen Wohnungen 90 Pf. für 
1 Kopf und Jahr, in Massengebäuden bis zu 36 Pf. 
abwärts. Für Entfernung des Grubenrückstandes 
wären, nach Analogie der üblichen Abfuhrpreise 
(C IV) 40-70 Pf. zu rechnen. Da Erlös aus dem 
Rückstande kaum zu hoffen ist, so stellt sich der 
Betriebsaufwand des Systems für die Hausbewohner 
in der Regel zwischen 1 und 1,5M., unter un- 
günstigen Umständen bis zu 2 M. für 1 Kopf und 
Jahr. Dazu treten noch Kosten für die Polizei 
aus Anlass der unumgänglichen Kontrole, ohne 
welche manche Hausbesitzer das Verfahren er- 
fahrungsmässig nur nachlässig betreiben würden. 
Ausserdem ergiebt sich die Unannehmlichkeit des oftmaligen Eintrittes von Be- 
amten in die Häuser. In einem amtlichen Gutachten!) wird eine solche all- 
gemeine Kontrole für unausführbar und gehässig erklärt: ein gutes System der 
Städtereinigung sollte gewissermassen von selbst arbeiten. Aus diesem Grunde 
möchte allerdings das vorliegende Verfahren sich nicht zur allgemeinen Ein- 
führung in grossen Städten eignen, vielmehr auf öffentliche Gebäude und 
wohlhabende Private beschränkt bleiben, wo die Annehmlichkeit der Wasser- 
klosets, eventuell auch eine Gebühr für amtliche Kontrole, bezahlt werden 
kann. 
Die Kosten, sowie auch angeblich vorgekommene Verstopfungen der Röhren 
oder andere Umständlichkeiten haben mehrfach veranlasst, statt der Friedrich- 
Fig. 40. a) System Friedrich. 
| 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
   
          
  
     
  
      
I! 
I) 
I 
    
1 
Ill 
|) 
| 
| 
  
  
     
          
I 
or 
  
1) Der preussischen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen, mit Bezug auf 
Hannover 1880. 
EBEN VEN BES DE EHER. ZU BR PR EINEN RER, RER TOT NEE RE 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.