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Desinfektion. 215
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werden, als ein über den Klosets stehender Rührapparat, und ist z. B. in
Karlsruhe als Norm eingeführt.
d) Wo eine Druck-Wasserleitung fehlt, werden die Abwässer selbst zum
Auflösen der Desinfektionsmasse benutzt, welche in einem Zwischenbehälter
liegt, Fig. 41. Der Erfolg wird unsicher ausfallen.
Die Kontrole des Verfahrens erfolgt mittelst chemischer Prüfung in
der vorgelegten Kontrolgrube. Die Flüssigkeit muss alkalisch reagiren,
wenn rechtzeitig Desinfektionsmasse nachgefüllt ist; gewöhnlich hat letzteres
in wöchentlichen Zwischenräsmen zu geschehen. Normale Ueberlaufflüssig-
keit enthält ausser Karbolsäure etwa 0,68
Aetzkalk in 11, was erfahrungsmässig genügt,
um Fäulniss zu verhüten. Da aber auch der
Stickstoff der Exkremente nahezu ganz mit ihr
abgeht (auch der im Koth befindliche), so hat der
weiche flockige Grubenrückstand sehr geringen
landwirthschaftlichen Werth und dessen Zurück-
haltung wenig hygienische Bedeutung für Kanäle
und Flüsse, so dass mehr das Bestreben, letztere
vor Ablagerungen zu schützen, die Scheidung
motivirt. In dieser Beziehung wirkt übrigens die
chemische Scheidung der Exkremente energischer
als die mechanische.
Die geschilderte gleichzeitige Desinfektion
und Scheidung ist in Leipzig, Dresden, Chemnitz,
Hannover, Karlsruhe zugelassen und in den
sächsischen Städten schon ziemlich verbreitet,
während sonst daselbst prinzipiell Exkremente aus
den Kanälen ferngehalten werden. In den noch
nicht kanalisirten Stadttheilen Berlins dient das
Verfahren namentlich, um einstweilen Wasserklosets
anlegen zu können, wobei dann die Strassenrinnen
zum Ablauf dienen dürfen.
e) System unter den Klosets. Die Kosten der Desinfektionsmasse betragen
nach Friedrich in kleinen Wohnungen 90 Pf. für
1 Kopf und Jahr, in Massengebäuden bis zu 36 Pf.
abwärts. Für Entfernung des Grubenrückstandes
wären, nach Analogie der üblichen Abfuhrpreise
(C IV) 40-70 Pf. zu rechnen. Da Erlös aus dem
Rückstande kaum zu hoffen ist, so stellt sich der
Betriebsaufwand des Systems für die Hausbewohner
in der Regel zwischen 1 und 1,5M., unter un-
günstigen Umständen bis zu 2 M. für 1 Kopf und
Jahr. Dazu treten noch Kosten für die Polizei
aus Anlass der unumgänglichen Kontrole, ohne
welche manche Hausbesitzer das Verfahren er-
fahrungsmässig nur nachlässig betreiben würden.
Ausserdem ergiebt sich die Unannehmlichkeit des oftmaligen Eintrittes von Be-
amten in die Häuser. In einem amtlichen Gutachten!) wird eine solche all-
gemeine Kontrole für unausführbar und gehässig erklärt: ein gutes System der
Städtereinigung sollte gewissermassen von selbst arbeiten. Aus diesem Grunde
möchte allerdings das vorliegende Verfahren sich nicht zur allgemeinen Ein-
führung in grossen Städten eignen, vielmehr auf öffentliche Gebäude und
wohlhabende Private beschränkt bleiben, wo die Annehmlichkeit der Wasser-
klosets, eventuell auch eine Gebühr für amtliche Kontrole, bezahlt werden
kann.
Die Kosten, sowie auch angeblich vorgekommene Verstopfungen der Röhren
oder andere Umständlichkeiten haben mehrfach veranlasst, statt der Friedrich-
Fig. 40. a) System Friedrich.
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1) Der preussischen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen, mit Bezug auf
Hannover 1880.
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