Full text: Städtisches Strassenwesen und Städtereinigung (Abtheilung 3, 3. Heft)

  
  
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218 Kanalisation. 
kommt unter allen Umständen Trockenlaufen so leicht vor, dass es sich wohl 
mehr empfiehlt, stets verglichenes Gefälle zu legen, statt einen Absatz einzu- 
schalten. 
Indem jede Stauung des Kanalwassers Ablagerungen hervor rufen kann, 
ist es wünschenswerth, im ganzen Netz gleiche Geschwindigkeit zu haben, 
besonders bei kleinem Wasser. Daher soll das Gefälle konstant bleiben, so 
lange die Wassermenge nicht wesentlich wechselt, z.B. in jedem Hausanschluss- 
kanal für sich, ferner von einer Strassenecke zur anderen. Zu gleichem Zweck 
werden ferner Kanäle, welche wenig Wasser führen, stärkeres Gefälle erhalten, 
als solche für grosse Bezirke. Ueberhaupt sollte nach diesem Prinzip das 
Gesammtgefälle eines Kanalnetzes auf die einzelnen Strecken vertheilt werden, 
so weit man nicht durch den folgenden Punkt eingeschränkt wird. 
2. Höhenlage gegen die Strasse. Aus Kostenrücksichten empfiehlt 
es sich gewöhnlich, die Kanäle in möglichst geringer Tiefe unter der Strasse 
herzustellen. Das Minimum ergiebt sich aus dem Steigungsverhältniss der 
Hausanschlusskanäle vom Strassenkanal bis zu den entferntesten Punkten von 
Grundstücken mit tiefer Bebauung, woselbst die Entwässerung zum Schutze 
gegen Frost immer noch mindestens 1.2 m unter der Erdoberfläche liegen muss. 
Ausserdem ist Rücksicht auf die Kellertiefe der an der Strasse stehenden 
Häuser zu nehmen, insofern es angenehm ist, wenn die Hauskanäle unter den 
Kellersohlen liegen. Endlich wird man in der Regel die Möglichkeit der 
Entwässerung der Keller in allen Gebäuden wünschen, nicht blos vom Brauch- 
wasser, sondern, hygienisch roch wichtiger, vom Grundwasser (DXD. Dabei 
mag man allerdings einzelne ungewöhnlich tiefe Keller ausser Acht lassen, 
welche dann gegen etwaiges Grundwasser wasserdicht herzustellen oder auszu- 
schöpfen sind, anderseits aber auch beachten, dass künftig die Keller vielfach 
mehr zum häuslichen und Gewerbebetrieb ausgenutzt, sowie tiefer angelegt 
werden, sobald nur erst die Entwässerung verbessert worden ist. Dies berück- 
sichtigend, sind als geringster Höhenunterschied zwischen Strasse und Kanal 
3—4m anzunehmen, während 2—3m genügen, falls der Kellerentwässerung keine 
Rechnung getragen werden soll. In Frankfurt beträgt die Tiefe der Kanäle 
unter der Strasse im allgemeinen 4—6m, stellenweise zwischen 3 und 8m 
durchschnittlich 5,2 m. In Stadterweiterungen entsteht daher wohl die Frage, 
ob und wie viel ein Kanal gesenkt oder eine Strasse aufgehöht werden soll. 
Manchmal tritt auch noch die Rücksicht auf Spülung der Kanäle hinzu, indem 
in ihre oberen Enden Wasser aus Reservoiren mit gegebener Höhe eingeführt 
werden soll. 
Wenn das Längenprofil einer Strasse wechselt so kann natürlich der 
Kanal nicht mit konstanter Tiefe durchgeführt werden, diese Tiefe erreicht 
zuweilen 10m, wobei dann tunnelartige Herstellung eintritt. In sehr. steilen 
Strassen, deren Gefälle grösser als die sub 1 erörterten Grenzen, legt man wohl 
die Kanäle treppenförmig an, und stellt an jede Stufe einen Schacht, in 
welchen das Wasser abstürzt. Wenig abhängig von der. Gestalt des Ge- 
ländes werden blosse Transportkanäle hergestellt, welche nicht selbst Haus- 
kanäle aufnehmen, sondern das Kanalwasser ganzer Bezirke durch, andere 
Bezirke oder ausserhalb der Stadt fortschaffen. Hier findet man Tunnels unter 
ansehnlichen Rücken hindurch (Hamburg, Paris). Für derartige Fälle mag sich 
eine heberartige Anlage, Fig. 42 empfehlen, um zu sparen („Saugkanal“ von 
Kniebühler). Im Schacht a sammeln sich die Zuleitungen, etwa bis auf (+ ;) 
über die Hebermündung; man füllt dann den Schacht 5 etwas über die Mündung, 
und saugt mittelst c die Luft aus dem Heber, bis sich dieser und der Aufsatz c 
mit Wasser gefüllt haben. Von hier an bleibt der Heber im Gange, bis die 
Wassersäule um 7 gefallen ist. Tiefer kann sie nicht sinken wegen des Syphons 
am anderen Ende; sobald also neues Wasser in a einströmt, tritt der Heber 
stets von selbst wieder in Thätigkeit. 
3. Auslässe, Als Rezipienten des Kanalwassers einer Stadt bieten sich 
nach Umständen dar: das Meer, ein Landsee, ein Fluss, welcher die Stadt 
berührt oder durchzieht, Gewerbs- und Schiffahrts-Kanäle, Festungsgräben. Ob 
nun Kanalwasser aufgenommen werden darf, ist eine wichtige Vorfrage (EI); 
häufig wird es nur ausserhalb und nicht schon innerhalb des Baugebietes
	        
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