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814 Reinigung von Kanalwasser.
ab. Hierdurch entsteht nicht nur eine Verschlammung des Flusses, sondern
auch eine sanitäre Gefahr, indem Fäulniss eintritt und deren Produkte entweder
nach Abtrocknung in die Luft gerathen (namentlich auch Bakterien), oder bei
steigendem Wasser ausgeschwemmt werden und den Fluss nun noch ekelhafter
verpesten. In welchem Umfange derartige Erscheinungen vorkommen und Be-
denken erregen müssen, lässt sich nicht allgemein beantworten. Günstig sind
in dieser Beziehung möglichst konstante Wasserhöhen, geschlossene Profile,
steile Ufer und Ausschluss des Koths.
5. Interessenkampf. Die Benutzung von Gewässern zum Wegschaffen
von Schmutzwasser und Unrath ist ein ebenso alter Brauch, wie diejenige zum
Waschen, Baden, Fischen, Trinken usw. Keines der beiden „Naturrechte“ darf
plötzlich vollständig aufgehoben werden. Die Flüsse in blosse Abzugskanäle
zu verwandeln, erscheint ebenso wenig statthaft, wie ihre absolute Reinheit zu
fordern. Letzteres mag ein ästhetisches Ideal sein, ist aber, auch abgesehen
von städtischem Kanalwasser, praktisch unerreichbar — man denke nur an die
Abfallstoffe aus vereinzelten Ansiedelungen und auf Schiffen. In jenem Gegen-
satz der Interessen kommt es auf Vermittelung an.
Was zuerst die Industrie betrifft, so ist es besonders ein Verdienst der
englischen Flussverunreinigungs-Kommission nachgewiesen zu haben, welch’
ungeheuren Verlust an Material viele Fabrikanten durch die bequeme Ueber-
antwortung ihrer Abfälle an die Flüsse sich selbst zufügen. Sodann ist es für
viele Industriezweige ungemein wichtig, dass sie reines Wasser zur Fabrikation
erhalten (als Waschwasser, Kesselspeisewasser, zu chemischen Vorgängen), in-
dem schmutzige Beschaffenheit des Wassers entweder die Verwendung über-
haupt verhindert oder die Güte der gewerblichen Erzeugnisse beeinträchtigt.
Demnach darf der Fluss, an welchem eine Fabrik sich ansiedelt, nicht schon
in seinem oberen Laufe ungebührlich verunreinigt werden. Diesen beiden Mo-
tiven können bei vielen Gewerbszweigen Re nigungsmethoden Genüge leisten,
durch welche die Abfallstoffe zurück gehalten und möglichst wieder nutzbar
gemacht werden und es wird davon, unter stetigen Verbesserungen, auch viel-
fach Gebrauch gemacht,!) während andere Fabrikanten noch bei den theils
wirklichen, theils vermeintlichen Vortheilen bleiben, welche ihnen die Be-
nutzung eines Flusses als Abzugskanal gewährt. Im Interesse der leizteren
muss man allerdings wünschen, dass die Bedürfnisse einer entwickelten Industrie
nicht gegenüber etwa unbedeutenden Interessen der Landwirthschaft oder
Fischerei zurück gestellt werden, d. h. Rücksichtnahme auf örtliche Ver-
hältnisse!
Aehnlich verhält es sich, wo ein Fluss durch städtische Abläufe
(worin allerdings gewerbliche mit enthalten sein mögen) verunreinigt wird oder
werden will. Zugunsten der unterhalb folgenden Bevölkerung ist zu erwägen,
dass der Gebrauch eines Wasserlaufs zur Gesundheitspflege und Industrie in
der Regel schwer ersetzlich ist. Soll er zu systematischer Wasserversorgung
weiter abwärts dienen, so darf er, selbst wenn man zu diesem Zweck Filtration
anwendet, nicht allzu schmutzig sein. Nur unter günstigen Umständen lässt
sich durch Wasserbeschaffung von anderwärts her sorgen, wobei jedoch stärkere
Geldopfer zu bringen, und die Bequemlichkeit, im Flusse selbst baden, waschen,
schöpfen zu können, nicht wieder erreicht wird. Bei letzteren Gebrauchsarten
muss eben aller Ekel ausgeschlossen bleiben. Wenn man andererseits eine
Stadt zwingt, mit beträchtlichen Kosten ihr Kanalwasser zu reinigen, ehe
ihm freien Ablauf zugestanden wird, so werden dadnrch gesundheitliche Ver-
besserungen, Anlage rationeller Kanäle finanziellerschwert, welche doch für die
Stadt grossen Nutzen und für den Fluss gegen bisherige ungeregelte Entwässerun £
oft nicht einmal eine Verschlechterung herbei geführt haben würden. Da
möchte unter Umständen die Frage aufzuwerfen sein: ist der öffentlichen Ge-
sundheitspflege mehr mit der Verbesserung schlechter Zustände im Inneren einer
a) Diese sehr mannichfsltige Aufgabe liegt ausserhalb des Rahmens der Städtereinigung
als einer öffentlichen Angelegenheit. ‚Zur Uebersicht empfehlen sich ausser König a.a. O.:
Eulenburg, Handbuch der Gewerbe-Hygiene. Fischer, Verwerthung der städtischen und
Industrie-Abfallstoffe, 2. Aufl. 1882.
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