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50 Entwurf von Bebauungsplänen.
Die nicht baulich verwendete Fläche jenes Zwischenstreifens ist entweder
als Vorgarten anzulegen und einzufriedigen, oder als Verbreiterung des Fuss-
weges zu befestigen (Eigenthumsrecht für spätere Umbauten vorbehalten). In
gewissen Strassen könnte unter beiden Methoden die Wahl gelassen, übrigens
das nach Charakter der Strasse und Breite des Streifens Geeignete vorge-
schrieben werden.
Ferner kommen Arkaden in Frage als erwünscht für Verkehrsschutz und
für aıchitektonischen Eindruck. Arkaden können den Grundbesitzern privat-
rechtlich als Bedingung beim Verkauf von Bauplätzen auferiegt werden (Frie-
drichsplatz in Karlsruhe), oder von Seiten der Gemeinde auf dem oben er-
wähnten Zwischenstreifen, wobei dann der Streifen über ‘den Arkaden als
Terrasse zu verwerthen ist (Alster-Arkaden in Hamburg), oder endlich aufgrund
des Herkommens hinter der Bauflucht mit vorgesetzten Obergeschossen
(schweizerische und italienische Städte). Eventuell könnten Beiträge der Ge-
meinde gegeben werden, weil an Strassenbreite gespart und allgemeine An-
nehmlichkeit geschaffen wird (Rom am Tiberufer), In Bauordnungen fehlt es
noch an Regeln über diese Einrichtungen.
Freiwilliges Zurücksetzen von Häusern hinter die allgemeine Bauflucht,
und vielleicht auch noch mit Abständen gegen die Nachbarhäuser sollte Nie-
Fig. 1. manden verwehrt sein. Dass solches zuweilen
verboten wird, oder von besonderer Genehmi-
gung abhängig gemacht oder nur um ein be-
stimmtes Mass gestattet (Württemberg, Braun-
DS schweig, Strassburg) oder nur in paralleler
— > Lage (Sachsen, Hannover, Freiburg, Berlin!)
scheint ein verfehlter Eingriff in die Baufreı-
heit. In gewöhnlichen Strassen ist die Sache
j beinahe gegenstandslos, indem schon das Inter-
esse in die Bauflucht; und die hässliche Blosstellung kahler Grenzmauern
lässt sich durch eine Vorschrift vermeiden, dass solche anständig ausgestattet,
mindestens glatt gestrichen werden, wie sie in den meisten angeführten
Oertlichkeiten besteht. In gewerblichen Bezirken ist mannichfaltige Gruppirung
Bedürfniss, in Landhausbezirken sogar erfreulicher als eine gradlinige Reihe
(Hamburg, Wien).
VII. Dichtigkeit der Bebauung.
®2Aus den in II—VI erörterten Elementen ergiebt sich die Dichtigkeit
der Bebauung von Stadtbezirken. Statistische Belege darüber sind nützlich, um
die Grösse von Erweiterungsgebieten im Verhältniss zum Wachsthum der Be-
völkerung veranschlagen zu können. Die folgenden Zahlen geben die auf 1
Kopf entfallende Fläche (qm) des gesammten Stadtgrundrisses, jedoch unter Aus-
schluss grosser Parks und grosser Wasserflächen. Diese Angaben sind der
Natur der Sache nach genau bei bestimmter Begrenzung einer Stadt oder
eines Stadttheils (innerhalb Ringstrasse, Festungswerke, Wasserläufe usw.), da-
gegen unsicher bei Bezirken, welche in der Erweiterung begriffen sind, an
welchen sich daher die jeweiligen Grenzen der städtisch eingerichteten und be-
bauten Fläche nur beiläufig und etwas willkürlich ziehen lassen. Die Berech-
nung auf das Weichbild einer Stadt zu beziehen, von welchem noch grosse
Flächen in Aeckern und Wäldern bestehen mögen, hat für vorliegenden Zweck
keinen Werth und ist daher unterlassen.?)
Man kann 3 Grade in der Dichtigkeit der Bebauung unterscheiden:
DichteBebauung, unter 40. Einzelne Blöcke und engere Bezirke beginnen
mit 8—10 (Berlin, Hamburg, London, Rom, Neapel, Paris). Stadtkern oder .
1) In Berlin ist es durch diese Vorschrift der neuen Bauordnung von 1887 fernerhin un-
möglich gemacht, schiefwinklige Grundstücke praktisch und malerisch zu bebauen, wie esin der
Thiergartenstrasse nach Fig. 71 geschehen ist.
2) Material aus den statistischen Jahrbüchern deutscher Städte, aus einer Zusammen-
stellung in den Annali di Statistica, Serie 3, Vol. 9, aus einem Aufsatz von Kuichling, Report
on the Trunk Sewer of Rochester N. Y. 1889 und aus Privatmittheilungen. Leider werden in
desfallsigen Quellen die Ausdrücke: bebaute Fläche, Stadtgrundriss usw. nicht immer klar definirt
und zuweilen verwechselt.
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