ee EEE ES
Sonstige Massregeln der Gemeinde. 67
geknüpft, dass der Eigenthümer für Wasserableitung und Zugänglichkeit bis
zur nächsten hierzu geeigneten Strasse sorge, sowie der Stadt das ganze
Strassengelände bis eben dahin zur Verfügung stelle. Bei demnächstiger Er-
öffaung der Strasse tritt dann Rückvergütung Seitens der Stadt ein, und zwar
zum festen Preise von 70 Pf. für 1m,
Die Landes-Bauordnung von Braunschweig gestattet einschränkende Be-
dingungen, um die Entwickelung eines Ortsbauplans nicht durch neue Aussen-
° Mäteren bauten zu stören. In Folge dessen hat man für die Stadt Braunschweig einen
Wohnbezirk oder „Baugrund“ festgesetzt mit bestimmten, reichlich gewählten
Grenzen, deren künftige Erweiterung vorbehalten ist, und es wird das Verbot,
Wohnhäuser ausserhalb der angelegten Strassen zu errichten, sofort mit der
Klausel begleitet, dass solches im Einzelfalle gestattet werden könne, wenn für
Entwässerung und Zugänglichkeit gesorgt, sowie die Verpflichtung der Kosten-
deckung der künftigen Strasse sicher gestellt sei.
Im allgemeinen scheinen bei wenig oder gar nicht beschränkter Freigebung
des Bauens wesentliche Nachtheile nicht entstanden zu sein, wenn nur strenge
Vorschriften mit Bezug auf Zugänglichkeit und Entwässerung bestehen, indem
die Kostspieligkeit betreffender Einrichtungen bei nur vorüber gehendem
Gebrauch doch etwas zurück schreckt. Am besten lässt sich das Bauwesen
dadurch regeln, dass neue Strassen stets zum geeignetsten Zeitpunkt aus-
geführt werden, im allgemeinen aber der Baulust reichlich voran gehen, um
derselben Auswahl zu gewähren. Namentlich sollten Hauptstrassen frühzeitig
hergestellt werden, eventuell für kurze Zeitdauer mit leichter provisorischer
Befestigung.
D. Strassenbefestigung.
I. Pflaster aus natürlichen Steinen.
Für die Befestigung einer städtischen Strasse sind im allgemeinen zu wün-
schen: Tragfähigkeit für die Verkehrslasten, Erleichterung der Zugkraft mittels
ebener Fläche, Sicherheit für die Bewegung von Menschen und Pferden (nicht
allzu glatt), Leichtigkeit von Reparaturen, Vermeiden von Geräusch, Staub und
Geruch, rasche Abtrocknung nach Regen. Auf diesen Eigenschaften beruhen
die Einzelheiten der Konstruktionen, sowie vergleichende Urtheile über die-
selben (DVI). Man berücksichtigt sie indessen in verschiedenem Grade, je
nach der Wichtigkeit des Verkehrs und nach den Kosten der Anlage und Unter-
; haltung (DV.). Wir betrachten zuerst das Pflaster aus natürlichen Steinen:
ei Ans- 1. Unterbettung. Die Tragfähigkeit von Pflaster unter dem Druck eines
14 Rades hängt ab von der Reibung zwischen den nachbarlichen Steinen, der
gleichförmigen Unterstützung sämmtlicher Steine, der Lastvertheilung über eine
grosse Fläche des Untergrundes. Wenn man nun die Pflastersteine unmittelbar
auf den letztern stellen würde, dazu etwa noch ihre gegenseitige Berührung
mangelhaft ist, so ergiebt sich bald ein Sacken einzelner Steine unter den kon-
} zentrirten Belastungen, Entstehung von Mulden, Lockerung des Pflasters. Es
a heisst muss deshalb in der Regel eine Unterbettung angewendet werden, d. h. eine
‚ Rerıl Zwischenschicht, geeignet um konzentrirte Pressungen zu empfangen und zu
srmstadt vertheilen, somit die spezifische Belastnng des Bodens zu verringern.
dneung Die Unterbettung ist auf planirtem, bezw. entwässertem und gewalztem
Untergrund herzustellen, um so kräftiger, je weicher letzterer, damit kein Ein-
mischen oder Emporsteigen des Untergrundes stattfinde.e Die Unterbettung
mag beiderseits etwas über die Pflasterkante vortreten, wird auch zuweilen
durch tiefer gehende Bordsteine eingefasst. Mit der Güte des Pflastermaterials
ET, 5*
ET VAAEEN a ER ZUR EERTEEN DR NER BETTER NEUEN RT en