Full text: Städtisches Strassenwesen und Städtereinigung (Abtheilung 3, 3. Heft)

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Sonstige Massregeln der Gemeinde. 67 
geknüpft, dass der Eigenthümer für Wasserableitung und Zugänglichkeit bis 
zur nächsten hierzu geeigneten Strasse sorge, sowie der Stadt das ganze 
Strassengelände bis eben dahin zur Verfügung stelle. Bei demnächstiger Er- 
öffaung der Strasse tritt dann Rückvergütung Seitens der Stadt ein, und zwar 
zum festen Preise von 70 Pf. für 1m, 
Die Landes-Bauordnung von Braunschweig gestattet einschränkende Be- 
dingungen, um die Entwickelung eines Ortsbauplans nicht durch neue Aussen- 
° Mäteren bauten zu stören. In Folge dessen hat man für die Stadt Braunschweig einen 
Wohnbezirk oder „Baugrund“ festgesetzt mit bestimmten, reichlich gewählten 
Grenzen, deren künftige Erweiterung vorbehalten ist, und es wird das Verbot, 
Wohnhäuser ausserhalb der angelegten Strassen zu errichten, sofort mit der 
Klausel begleitet, dass solches im Einzelfalle gestattet werden könne, wenn für 
Entwässerung und Zugänglichkeit gesorgt, sowie die Verpflichtung der Kosten- 
deckung der künftigen Strasse sicher gestellt sei. 
Im allgemeinen scheinen bei wenig oder gar nicht beschränkter Freigebung 
des Bauens wesentliche Nachtheile nicht entstanden zu sein, wenn nur strenge 
Vorschriften mit Bezug auf Zugänglichkeit und Entwässerung bestehen, indem 
die Kostspieligkeit betreffender Einrichtungen bei nur vorüber gehendem 
Gebrauch doch etwas zurück schreckt. Am besten lässt sich das Bauwesen 
dadurch regeln, dass neue Strassen stets zum geeignetsten Zeitpunkt aus- 
geführt werden, im allgemeinen aber der Baulust reichlich voran gehen, um 
derselben Auswahl zu gewähren. Namentlich sollten Hauptstrassen frühzeitig 
hergestellt werden, eventuell für kurze Zeitdauer mit leichter provisorischer 
Befestigung. 
  
  
D. Strassenbefestigung. 
I. Pflaster aus natürlichen Steinen. 
Für die Befestigung einer städtischen Strasse sind im allgemeinen zu wün- 
schen: Tragfähigkeit für die Verkehrslasten, Erleichterung der Zugkraft mittels 
ebener Fläche, Sicherheit für die Bewegung von Menschen und Pferden (nicht 
allzu glatt), Leichtigkeit von Reparaturen, Vermeiden von Geräusch, Staub und 
Geruch, rasche Abtrocknung nach Regen. Auf diesen Eigenschaften beruhen 
die Einzelheiten der Konstruktionen, sowie vergleichende Urtheile über die- 
selben (DVI). Man berücksichtigt sie indessen in verschiedenem Grade, je 
nach der Wichtigkeit des Verkehrs und nach den Kosten der Anlage und Unter- 
; haltung (DV.). Wir betrachten zuerst das Pflaster aus natürlichen Steinen: 
ei Ans- 1. Unterbettung. Die Tragfähigkeit von Pflaster unter dem Druck eines 
14 Rades hängt ab von der Reibung zwischen den nachbarlichen Steinen, der 
gleichförmigen Unterstützung sämmtlicher Steine, der Lastvertheilung über eine 
grosse Fläche des Untergrundes. Wenn man nun die Pflastersteine unmittelbar 
auf den letztern stellen würde, dazu etwa noch ihre gegenseitige Berührung 
mangelhaft ist, so ergiebt sich bald ein Sacken einzelner Steine unter den kon- 
} zentrirten Belastungen, Entstehung von Mulden, Lockerung des Pflasters. Es 
a heisst muss deshalb in der Regel eine Unterbettung angewendet werden, d. h. eine 
  
  
  
‚ Rerıl Zwischenschicht, geeignet um konzentrirte Pressungen zu empfangen und zu 
srmstadt vertheilen, somit die spezifische Belastnng des Bodens zu verringern. 
dneung Die Unterbettung ist auf planirtem, bezw. entwässertem und gewalztem 
Untergrund herzustellen, um so kräftiger, je weicher letzterer, damit kein Ein- 
mischen oder Emporsteigen des Untergrundes stattfinde.e Die Unterbettung 
mag beiderseits etwas über die Pflasterkante vortreten, wird auch zuweilen 
durch tiefer gehende Bordsteine eingefasst. Mit der Güte des Pflastermaterials 
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