Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

  
  
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Geschichtliche Entwickelune. 98 
Innerhalb des Deutschen Reichs dürfte das Wegewesen am besten ausge- 
bildet sein in Baden, Braunschweig und in der Provinz Hannover. 
Baden!), wo die unter Staatsverwaltung stehenden Stralsen als „Land- 
stralsen“ bezeichnet werden, besals im Jahre 1856: 1813 km; 1868: 3116; 1870: 
3342; 1882: 3979 km Landstrafsen. Es entfallen also auf jeden Kopf der Be- 
völkerung 2,5 Ifd.m, auf 1 akm 260 m Landstralsen, in welcher Zahl die von den 
Kreisen zu unterhaltenden Vizinalwege und Gemeindewege nicht eingerechnet 
sind. Die Länge der im Jahre 1875 vorhandenen, unter Aufsicht der Staats- 
behörden stehenden Gemeindewege betrug 5982 km; dieselbe ist seitdem noch 
erheblich gewachsen. Werden letztere eingeschlossen so entfallen auf jeden 
Einwohner etwa 6,3 m, auf 1 akm etwa 650 m Strafsen. 
Durch Gesetz von 1883 wurden aus dem ‚damals 3982,5 km Stralsen um- 
fassenden Landstralsen-V rebande 932,7 km ausgeschieden und den Kreisen zur 
Unterhaltung überlassen.?2) Alle Strafsen werden in 3 Klassen getheilt: Land- 
stralsen, Kreisstrafsen und Gemeindewege. 
In Braunschweig?) werden Staatschausseen und Kreisstralsen unter- 
schieden; von ersteren waren im Jahre 1880: 751 km, von letzteren 2260 km vor- 
handen. Es entfallen 816 m auf 1 akm und 8,6 m auf 1 Einwohner. Forstwege (von 
denen im Jahre 1880 240 km besteint waren) und Gemeindewege sind hierbei 
nicht berücksichtigt. Danach scheint in Braunschweig von allen Staaten 
Europas die gröfste Wegelänge im Verhältniss zu der Einwohnerzahl vorhanden 
zu sein. 
Bayern soll 560 m Stralsen auf 1 akm und 5,8 m auf 1 Einwohner besitzen. 
Württembere#) hatte am Ende des Jahres 1882: 2691 km Staatsstralsen 
und 1098 km mit Staatsbeiträgen unterhaltene Vizinalstralsen. Davon (zusammen) 
entfallen auf 1 «km 194 m und auf 1 Kopf der Bevölkerung rd. 2 m Strafsen. 
Die — vielfach mitgetheilten — Längenangaben über die Strafsennetze des Aus- 
landes haben nur geringen Werth, wenn nicht genau bekannt ist, welche Klassen 
von Strafsen (nach Bauart und Verwaltung) in der Ziffer enthalten sind und in 
welchem Jahre die Längen-Ermittelungen vorgenommen wurden. Durch die Un- 
oenauiekeit der einzelnen Angaben in dieser Beziehung erklärt es sich auch, 
dass die an verschiedenen Stellen mitgetheilten Zahlen fast stets von einander 
abweichen. 
Ueber das Wegenetz der Schweiz finden sich sehr ausführliche wissens- 
werthe Angaben bei Bavier®). Danach hatte die Schweiz im Jahre 1878 
6547,7 km Hauptstrafsen 1. und 6805,8 Hauptstralsen anderer Klassen. Es 
kommen: auf 1 akm 158 m, auf 1 Einwohner 2,45 m Hauptstrafsen 1. Klasse. 
Strafsen unter 4,2 m Breite (einschlielslich der Seitengräben), sowie Gemeinde- 
wege sind dabei nicht berücksichtigt. 
Norweeen®) besitzt 24400 km Stralsen, davon 7800 km Hauptstrafsen, 
14 600 km Nebenstrafsen und 2000 km Reitwege. 
Böhmen”) hatte im Jahre 1876 12405,9 km Bezirksstralsen und 4674,7 km 
Gemeindestralsen, im Jahre 1881 13491,5 km Bezirksstrafsen und 4894,3 km 
Gemeindestralsen, zusammen also etwa 354 m auf 1 akm, 
Italien$) besals 1883 ein Wegenetz von 8387,577 km Staatsstralsen, dabei 
255,482 km dem Staate gehörige Ortsstralsen. Die italienischen Strafsen theilen 
sich in Staats-, Provinzial-, Gemeinde- und Nebenstrafsen. 
In Spanien?) sind die Landstrafsen (carreteras) nach ihrer Bedeutung in 
3 Klassen getheilt. Ende 1882 waren nach amtlicher Veröffentlichung vorhanden: 
1) Statistische Betrachtungen über den Aufwand für Unterhaltung der Landstrafsen in, 
Baden. 1882, 
2) Baer. das Stralsenbauwesen im Grofsherzogthum Baden. S. 15. 
3) Zeitschr. d. Hann. Arch.- u. Ing.-Ver.. 1883. 8. 319. 
4, Zentralbl. d. Bverwltg. 1884. S. 526. 
Bavier, die Strafsen den Schweiz. 
Ann. d. ponts et chauss. 1887. S. 409—487. 
7) Petrlik, das Walzen der Stralsen. 
s) Zentralbl. d. Bvwltg. 1885. S. 123 u. 1886 S.'405, 
9, Zentralbl. d. Bvywltg. 1885. S. 294. 
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