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und
Fowler’s und Boll&e’s System angestellt und zwar
Der Strafsenbau.
Für den Strafsenbau-Techniker .ist besonders
die Fraee wichtige, ob eine
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utende Abnutzung der Steinbahnen durch die Stralsendampfwagen statt-
et.. Darauf bezügliche Versuche wurden 1881 bei Gelegenheit einer land-
forstwirthschaftlichen Ausstellung in Hannover mit Versuchs- Zügen nach
schlagbahn, auf abeenutzten Steinsc a
zeiote sich dabei trotz günstigsten nn ein
schlae! jahnen und fanden sich an der Oberfläc]
viele zerdrückte Steinstücke. Das Maafs
bahn
lich
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erst nach längerer Erfahrung festgestellt werden können.
2 Grund für die anger ichteten Beschädi
itsächlich in der Anbringung schräg geriefe
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— besonders der neuen Basa
auf einer neuen Basaltstein-
und auf Pflasterbahnen. Es
» orolse Abnutzung der Stemm-
der Abnutzung
ıngen der Steinbahnen ist wohl
er Radreifen an den Triebrädern
zu Ender ‚n, deren Dean im Interesse der Stralsen erwünscht ist. Dagegen wird
von
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der anderen Seite behauptet, dass bei Anwendung glatter Radre ifen nicht
die ausreichende Reibung zur Fortschaffung der
Wenn es sich darum handelt, den Verkehr mit Stralsen-Dampfwagen zu ge-
statten, so wird bei der Feststellung der Bedingungen jedenfalls nicht nur auf
hinr
Stra
:eichende Sicherung des Verkehrs, sondern
fsen Rücksicht zu "nehmen sein.
grolsen Lasten vorhanden sel.
auch auf die Abnutzung der
e) Die Mitbenutzung der Stra[sen zur Anlage von Eisenbahnen
untergeordneter Bedeutung.
Während die Anlage von Pferdeisenbahnen
auf den Landstralsen seltener
vorkommt, sind in letzter Zeit vielfach öffentliche Wege zur Anlage von Dampf-
Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung benutzt worden. Maalsgebend für
solche Anlaeen in Preufsen ist ein Ministerialerlass!) vom 8. März 1881, dessen
Hauptbestimmungen bier kurz mitgetheilt
werden ‚mögen.
Die Mitbenutzung öffentlicher Wege für Dampfeisenbahnen ohne völlige
Trennung von dem für das gewöhnliche Fuhrwerk übrig bleibenden Theile des
Weoes ist nur gestattet, wenn die Gröfst-
übersteigt.
bleiben, so
Ist der v
oeschwindigkeit 20km in der Stunde nicht
Neben dem Eisenbahngleise
muss ein Raum von mindestens 4 m frei
dass ein Landfuhrwerk von. der
orössten vorkommenden Ladebreite (etwa
3,0 m) neben dem Eisenbahnzuge fahren
kann, Fig. 20, und dass unter Mitbenutzung
des Eisenbahnplanums 2 Landfuhrwerke
einander ausweichen können, wenn kein
Bahnzug die Stelle passirt.
on dem Bahngleis in Anspruch
genommene Raum für Landfuhrwerk nicht benutzbar, so nn ein Raum von
6,0 m frei bleiben und es müssen (je nachdem Langsc hwellen oder Querschwellen
zur
Verwendung kommen) die in Fig. 21 oder
32 angegebenen Maalse einge-
halten werden; dabei ist normale Spurweite angenommen.
Innerhalb der Ortschaften soll, wenn thunlich, das Gleis in der Mitte der
1) Zentralbl d. Bvwltg. 1881, S. 21.