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Die Strafsen-Fuhrwerke.
Strafse verleet werden und auf beiden Seiten hinreichender Raum für breitest
seladenes Landfuhrwerk verbleiben, Fig. 23. Wenn jedoch eine solche Straflsen-
breite nicht vorhanden ist so wird das Gleis an einer Seite der Stralse ange-
nn‘ Um das Begeonen eines Zuges mit einem en gröfster Lade-
reite zu oestatten, ist dann, Fig. 24, eine geringste Breite der Stralse von rd.
7,70 m erforderlich.
So weit im einzelnen Falle der Wegebau-Verwaltung die in den ministerıiellen
Vorschriften als zulässig angegebenen Breiten nicht genügen, ‘wird sie die Ge-
nehmieung zur Mit benutzung der Strafsen an die Erfüllung weiter gehender
Forderungen knüpfen können.
Wenn die erforderlichen Planumsbreiten nicht vorhanden sind, so Kann
inter Umständen das Eisenbahneleis über den, hinreichend zu befestigenden,
Strafseneraben gelegt werden. Eine solche Anlage der D ampfstrafse enbahn von
Hisenbere nach Crossen — wo von der herzogl. sächs. Regierung eine Min-
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lestbreite von 5,0 m für den Verkehr der Stralsen-Fuhrwerke vorgeschrieben
ist — zeigt, Fig. 25.
Selbstverst tändlich müssen von der W egebau-Verwaltung wegen des Eigen-
thumsrechts, der Aufsicht, der Befe stirung und Unterhaltung des benutzten
Theils der Strafse mit dem Erbauer der Eisenbahn die nöthigen in inbarungen
vetroffen werden. Auch die Zugangswege, die Mitbenutzune der Brücken, die
Herstellung etwaiger Einfriedigungen zwischen dem Gleise und der Fahrstrafse,
sowie alle übrigen technischen Anlagen bilden den Gegenstand vorher abzu-
schlielsender !) V ereinbarungen.
Ferner ist in jedem F alle eine Reihe sicherheitspolizeilicher Anforderungen
zu erfüllen, so namentlich wegen der Anwendung möglichst geräuschlos ar-
heitender Lokomotiven und der Rauchverbrennung, wegen der Bremsvorrich-
tungen, wegen der Fahrgeschwindigkeit in den Örtschafte n u. del.
Solche Eisenbahnen sollen, anders wie die Strafsenbahnen in den Grofs-
städten, einen gewaltigen Massenverkehr bewältigen, vielmehr nur mit mög-
lichst geringen Mitteln den Verkehr von den Städten nach den Vororten und
weiter ins Land hinein vermitteln. Sie treten mit den Haupteisenbahnen fast
var nicht in Mitbewerb, da sie eigentlich nur zur Erleichterung des auf die
Landstralsen angewiesenen Marktverkehrs dienen. Zugleich wirken sie günstig
zur Entlastung ‘der Städte, da sie der gewerbtreibenden Bevölkerung, insbe-
1) Plessner, Die Dampfstrafsenbahn von Eisenberg nach Crossen.