Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

  
   
  
  
   
  
  
   
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
    
   
   
  
    
   
  
  
  
  
    
    
    
  
  
   
   
    
   
  
   
    
Der Stralsenbau. 
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Die zeichnerische Festlegung des Knotenpunktes geschieht wie in Fig. 39 
dargestellt ist, in der Weise, dass an der Seite AB, und zwar an beiden End- 
punkten der Winkel „—90° angetragen und dessen Schenkel bis zum Schnitt- 
punkt M verlängert werden. Von M aus wird dann ein Kreis durch A und B 
gelegt, dessen innerhalb des Dreiecks befindlicher Theil den geometrischen Ort 
für den Knotenpunkt bildet. Wird nun in A der Winkel 1800—e«, in B 
18003 angetragen, so treffen sich die Schenkel in einem Punkte P des Kreis- 
umfangs, dem Verkehrspol. Wird dieser Punkt mit C verbunden, so trifft 
die Verbindungslinie den Knotenpunktskreis in einem Punkte O, welcher der 
gesuchte Knotenpunkt ist. 
Noch einfacher lässt sich der Knotenpunkt festlegen, wenn man das Dreieck 
der kilometrischen Verkehrskosten, Fig. 40, an dem Endpunkt B einer der 
Dreiecksseiten in der in Fig. 39 dargestellten Weise anträgt. Zieht man nun 
eine Linie von A parallel zur Dreiecksseite B, und verlängert die Dreiecks- 
seite 4, so erhält man im Schnittpunkte P den Verkehrspol der Orte A und 
B; der dem Dreieck A BP umschriebene Kreis ist der Knotenpunkts-Kreis. 
c 
Fig. 41. ÄR 
  
  
   
Beispiel: (S. Fig. 41). 
Die Entfernungen zwischen drei Orten betragen von A nach B 20km, von A nach C 
18km, von B nach Ü 15km. Der jährliche Verkehr zwischen diesen Orten beträgt von A nach 
B 2500 t, von A nach .C 3000 t und von B nach ( 1000 t, so dass bei Anlage eines Knotenpunkts 
der Verkehr auf der Strafse AO 5500, auf BO 3500 t, auf CO 4000 t betragen muss. 
Die Anlagekosten einer besteinten Sträfse mögen 15000 M. für 1 km betragen, welche 
mit 5°/, verzinst werden. Die jährlichen Unterhaltungskosten für 1 km seien 300 M., die Be- 
förderungskosten für 1t und 1 km 0,1 M. Die kilometrischen Verkehrskosten auf den drei 
Strafsen sind dann: 
A, = 15000 . 0,05 + 300 -+ 5500 . 0,1 1600 M. 
B, = 15000 . 0,05 + 300 + 3500 . 0,1 = 1400 M. 
€, = 15000 „0,05 + 300 -- 4000 .0,1 = 1450 M. 
Wird 0 in der angegebenen Weise ermittelt, so erhält man für die Strafsen AO = 12,5 km, 
BO=10,5km, 00=7,5km. 
Die Gesammtverkehrskosten sind 12,5.1600 +4- 10,5.1400 + 7,5.1450 = 45575 M. Wenn 
die Dreiecksseiten ausgebaut werden, so ergeben sich die Gesammtverkehrskosten zu 
20 (15000 . 0,05 + 800 + 2500 . 0,1) + 18(15000 . 0,05 -+ 300 + 3000.0,1) + 15 (15000. 0,05 + 300 + 1000 .0,1) 
= 67550 M., so dass durch Anlage des Knotenpunktes jährlich 21975 M. erspart werden. 
y. Die Herstellung von Anschlusswegen. 
Wenn an einen ausgebauten Weg AB ein Anschlussweg vom Orte C ge- 
baut werden soll, so muss der Punkt O ermittelt werden, in welchem der An- 
schluss für den Verkehr am vortheilhaftesten ist. Es ist dazu das in Fig. 42 
angedeutete Verfahren anzuwenden. Wenn bedeuten: C die Menge des zwischen 
C und O0; A des zwischen A und O0; B des zwischen B und O stattfindenden 
Verkehrs, Jd die Beförderungskosten für die Gewichtseinheit und ] km auf dem 
Wege AB; d, auf dem Anschlusswege und U die Zinsen des Anlagekapitals 
und die vom Verkehr unabhängigen Unterhaltungs- und Betriebskosten für 1 km 
  
  
     
  
	        
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