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Die Tracirung.
Das Maals der gröfsten Steigung (bezw. Gefälle), welches mit Rücksicht
auf die Zugkraft der Pferde, wenn man Vorspann vermeiden will, nicht
überschritten werden darf, ist bei der Betrachtung der Zugkraft bereits ermittelt
worden; und zwar hat sich dort ergeben, dass die trigonometrische Tangente
des Steigungswinkels nicht gröfser sein darf, als der Zugwiderstands-K oeffizient
u, dass also die Steigung um so geringer angenommen werden muss, je besser
und ebener die Steinbahn hergestellt werden soll. Derselbe Grenzwerth: tge = u
ergab sich für die Thalfahrt wenn angenommen wurde, dass der Wagen nicht
von selbst von der Steigung herablaufen, also ein Zurückhalten der Pferde.nicht
erforderlich sein soll. Hieraus folgt die Nothwendigkeit, beim Aufstellen der
Entwürfe zunächst das Befestigungsmaterial, von welchem der Zugwiderstand
abhängig ist, dann erst den Längenschnitt der Strafse festzustellen.
Von grofser praktischer Bedeutung bei der Feststellung der Steigungen ist
auch die Schnelligkeit, mit welcher der Verkehr sich bewegt (vergl. S. 105).
4, Die Bestimmung der zweckmälsigsten Steigung.
Wenn auch nach den obigen Angaben die gröfste zuläfsige Steigung fest-
steht, so ist damit doch noch nicht die Frage entschieden, ob die Anwendung
dieser Steigung auch zweckmäfsig ist, oder ob besser eine geringere Steigung
angenommen wird. Das Maafs der Steigung, bei welchem die Aufgabe jeder
Strafsenanlage, die Kosten der Fortbewegung von Lasten zu verringern, am
vollkommensten erreicht wird, kann nach Launhardt!) in folgender Weise er-
mittelt werden:
Die Kosten der Fortbewegung von Lasten auf einer Strafse sind abhängig:
1. Von dem Steigungswinkel « der Strafse.
2. Von dem Zugwiderstands - Koeffizienten 4 (vergl. S. 99: Die Wider-
stände der Strafsenfuhrwerke), hier — !/,, als Mittelwerth angenommen.
3. Von der Zugkraft k, welche die Zugthiere bei mittlerer Geschwindig-
keit ce während der mittleren Arbeitszeit t auszuüben im Stande sind; es mag
(nach Bokelberg) gerechnet werden: k=[75kg; c — (4' hann.) 1,68 m und
t—=8 Stunden (vergl. S. 106).
4. Von dem Gesetze, nach welchem sich die Zugkraft der Thiere bei Ab-
weichungen von der mittleren Geschwindigkeit oder Arbeitszeit ändert. Als
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solches wird hier die Maschek’sche Formel in der Form: K=k (3—2 ) be-
e
trachtet (vergl. S. 109).
5. Von dem Gewichte des unbeladenen Wagens Q,, hier zu durchschnittlich
600 kg —= 8% angenom men.
6. Von dem Gewichte der Nutzladung Q.
7. Von dem Gewichte der Zugthiere @, hier = 5k = 375 kg für 1 Pferd
esetzt.
8. Von dem Geldwerthe der täglichen Arbeitsleistung der Zugthiere.
9. Von den Neubau- und Unterhaltungskosten der Stralse.
Wenn zunächst ohne Rücksicht auf den Geldwerth der Arbeitsleistung der
Zugthiere und die Baukosten der Strafse die vortheilhafteste Steigung be-
vechnet werden soll, mittelst derer ein gegebenes Fuhrwerk — die Werthe 9ı,
0, GG k, c, t und u sind bekannt — eine Höhe A erreicht, so ist mit Hülfe
der an oben genannter Stelle durchgeführten Rechnung eine Gleichung zu
bilden, welche die Arbeitsleistung Z der Zugthiere darstellt. Die zur Fort-
bewegung eines Fuhrwerks erforderliche Kraft ergiebt sich zu:
u(Q + Qı)cose+(Q+ Q)sine.
Die Zugkraft der Pferde zu:
k (3 2 ) cos e— sin. «.
©:
Durch Gleichsetzung dieser Werthe entsteht die Bedingung:
2
1. Q+Q)u + Q@+Qa + H)ige=k (3 — =) und hieraus:
d
1) Zeitschr. d. Hann. Archit. u. Ingen.-Ver. 1867, S. 1.8.