192 Der Strafsenbau.
den meisten Fällen 5 bis 7m, die Strafsen 2. Kl. etwa 4,2 bis 6
Breite der Gemeindewege ist erheblich geringer. Umstehende Figuren stellen
einige Normalquerschnitte dar, und zwar: Fig. 48 Thalstrasse 1. Klasse
Kanton Waadt, Fig. 49 Thalstrasse
Axenstrasse im Kanton
bünden, Fig.
Im
3. Klasse im Kanton Bern, Fig. 50 die
Schwyz, Fig. 51 Gebirgsstrasse 2. Kl. im Kanton (
3. 52 Gebirgsstrasse im Kanton Waadt.
Die erste grofse Kunststrasse neuerer Zeit in der Schweiz ist die 189 kn
lange Simplonstrasse, deren Bau im Jahre 1800 von Frankreich, Italien und
Wallis als gemeinsames Werk beschlossen wurde; sie hat 7,2m bis 84m Breite.
Dass in der Schweiz keine Sommerwege angelegt, vielmehr die Wege-
breiten auf das allergeringste Maals beschränkt werden, ist selbstverständlich.
Die Breite der französischen Stralsen giebt nach Sganzin!) folgende
Tabelle an:
£ Ve 3
ni Bezeichnung der Strafsen Fufsweg | Steinbahn en
NO. breite
1 Routes imp6riales N 6,66 6,66 20,0
2 Routes döpartementales . . . . .. 8,0 6,0 12,0
3 Uhemins de grande communication : 2,0 6,0 10,0
4 Chemins d’inter&t cöommun . a 1,5 5,0 3,0
In Dänemark wurde 1793 die Breite der Hauptstrafsen auf 40° fest-
gesetzt, 1841 aber auf 32 bis 24 eingeschränkt. Keine Strafse mit Gräben
darf weniger als 20 bis 24° Breite haben, Nebenwege nicht unter 16°,
In Holland findet man bei Staatschausseen eine Breite der in der Mitte
liegenden Steinbahn von 14‘, der beiden erhöhten, mit Rasenbord eingefassten
Seitenwege von je 12‘, zusammen also 38. Bei Provinzialstrafsen verringern
sich diese Maafse auf 10 + 2.6 = 22° im ganzen.
Die Kunststrafsen Russlands?) haben in der Regel neben einer 6,3 m
breiten, besteinten Fahrbahn zu beiden Seiten je
Streifen, welche nicht befahren werden dürfen
haltungsmaterials dienen. Diese Breite
sprechender Weise bei den Kunststrafse
Die vom Staate angelegten unbeste
lichen Verhältnissen 15 m Breite, doch
schüttungen bis auf etwa 10 m,
In Norwegen wird die Br
der Nebenstrafsen zu 3,75 m;
2,5m ein.
3,2m breite, unbefestigte
und zur Lagerung des Unter-
ermälsigt sich jedoch in zweckent-
n von geringerer Bedeutung.
inten Poststrafsen haben unter gewöhn-
verringert sich dieses Maafs bei An-
eite der Hauptstrafsen zu 5m angenommen, die
im Gebirge tritt oft eine Verminderung bis auf
3. Das Quergefälle und seine Beziehung zum Längengefälle.
Um das Regenwasser möglichst schnell von der Strafse
das Durchweichen des Untergrundes zu verhindern, giebt man den Strafsen
Quergefälle. Der erstrebte Zweck wird um so besser erreicht, je steiler man
dasselbe anordnet; dabei ist jedoch zu beachten, dass zu starke Seitenneigune
den Verkehr erschwert, unter Umständen, z. B. bei Glatteis, ernstlich gefährdet.
In der Regel wird die in der Stralsenmitte befindliche Steinbahn nach
einem Kreisbogen geformt, während die Oberflächen der Banketts sowie des
Sommerweges als nach den Seiten geneigte Ebenen gebildet werden, Fig. 53.
Von dem allgemein üblichen Verfahren, die Steinbahnmitte als höchsten
Punkt anzunehmen, geht man wohl bei Gebirgsstrafsen ab, indem man, um bei
Glatteis die Gefahr des Abrutschens der Fuhrwerke an der Thalseite zu ver-
ringern, ein einseitiges Gefälle der Strafsenoberfläche nach der Bergseite an-
ordnet, Fig. 54. Das vom Bergesabhange abfliefsende und auf der Strafse sich
abzuführen und
) v. Kaven, Wegebau. .S. 193.
Zentralbl. d. Bauverw. 1886, S. 342,
1
1
2
m Breite. Die
rau-
We
s
x
Mi
Be
R
übl