Wechsel
und wird
Wagenge-
itszeit er-
Arbeits-
ten wird,
zelstrecke
werke an-
d. h. da,
1,66 m in
"uhrwerke
ler Rück-
| der v ver-
viel Fuhr-
t werden,
»n Zinsen
sten ver-
°esse den
ngreifbar
iges) im
und unter
Dauer der
1. ermittelt
‚engewicht,
ichen Zeit-
r Verkehr
st werden.
36500 Min.
en Pferde-
betrug der
610.35 =
m Ausbau
die Linie
nvollkom-
hören zu
OD, wozu
000) ge-
die Her-
Storch-
ı Bedarf
ı welche
-Karten
dessen
kt oder
Bestim-
Die Tracirung. 19%
4. Querschnitte, welche nach Bedarf aufgenommen und im 1öhenmaalsstabe
des Längenschnittes ee werden müssen.
5. Entwürfe zu den Kunstbauten, die in angemessener Grösse gezeichnet
sind. Die weiteren, sehr genauen und vollständigen Vorschriften sind in der
Instruktion selbst nachzusehen.
Ein sehr zweckmäfsiges Verfahren bei der Ausführung der Vorarbeiten
und der zeichnerischen Darstellung der Entwürfe ist in Norwegen!) durch den
Wegebau-Direktor Bergh eingeführt. Die Entwürfe werden unter Benutzung
einheitlicher, für das ganze Reich anzuwendender, auf Netzpapier gedruckter
Formulare aufgetr agen, bei denen die Längen der Quadratseiten, je nach dem
es sich um den Uebersichtsplan, den Hanptplan oder den Plan der Einzelheiten
handelt, verschiedene wirk liche Längen bedeuten. Längenschnitte und Quer-
schnitte werden gleichzeitig aufgenommen und auf dem Felde sofort in Blei
eingetragen und später schwarz ausgezogen. Die Gröfse der Schnittflächen für
Auftrag oder Abtrag wird durch Abzählen der Quadrate des Netzpapiers ge-
funden. Die Massen des zu bewegenden Bodens sowie verschiedene Notizen
werden auf dem Formular angegeben.
f) Der Rentenertrag der Stralsen.
In den meisten Fällen sind überschlägliche Ermittelungen über die Ein-
träglichkeit der Strafsen schon angestellt bevor mit der Ausarbeitung der
Entwürfe begonnen wird; doch | ässt sich eine genaue Feststellung der zu er-
wartenden Rente erst ermöglichen wenn der Entwurf der neuen Anlage wenig-
stens in der Hauptsache 1 feststeht,
Wenn jährlich auf einer Strafse der Länge / (Kilometer) Güter der Menge
' (Tonnen) befördert werden und die Frachtermäfsigung durch den ‚Ausbau
der Strafse für die Tonne und Ikm — ß ist, so ist der jährliche Nutzen der
Strafse = 8Cl. Wenn dieser Betrag ausreichend hoch ist, um die Unter-
haltungskosten — ah Hy C)1 — wo B die vom Verke a unabhängigen Unter-
haltungskosten, y die durch die Be förderung von 1t Last bewirkte Abnutzung
der Strafse bezeichnen — zu decken und das Anl ee l Al zu verzinsen,
so ist der Bau der Strafse nützlich.
Selbstverständlich kommt bei Landstrafsenanlagen diese Rente:
ßCI—(B+-yOl (8 —-y)C— B
Al A
ölkerung zugute, welche auf dem Wege verkehrt.
efö a von 1t für 1 km auf Erdwegen 0,1M., auf
besteintem Wege 0,0 kostet, also die Frachtermäfsigung $ = 0,06 M. ist,
wenn jährlich 200 )Ot ; Förde rt werden, und wenn ferner die Anlagekosten der
Strafse für 1 km auf 16000 M., die Unt terhaltungskosten auf (150 + 0,02 CO) M.
sich belaufen, so ist die wirthschaftliche Rente:
(0,06 — 0,02) 2000 — 150
der gesammten Be
Wenn z. B. die
en a 0,0407 oder rund 4 Prozent
ı N , EU VUCI Ä - 4Cllle
16000
Da nun auf jeden Menschen bei sehr mäfsiger Annahme etwa 1! jährlicher
Verkehr zu ander ist, so ergiebt sich, dafs in einer Gegend, wo die vor-
genannten Preise zutreffend sind, eine Bevölkerung von 2000 Seelen genügt,
um den kunstmäfsigen Ausbau des Weges, auf welchem der gesammte Fracht-
verkehr stattfindet, vortheilhaft zu machen.
Yl. Der Neubau.
a) Der Erdkörper.
Der Bau des Strafsenkörpers wird in der Hauptsache nach den allgemeinen
Regeln über Erdbau und über die Herstellung der Dämme und Einschnitte
ausgeführt. Hier sollen daher - die für den Strafsenb: sbesondere üı
ausgeführt. Hier sollen daher nur die für den Strafsenbau insbesondere in
Frage kommenden Anordnungen kurz in Betracht gezogen werden. Begründet
sind diese meistens durch die Erwägung, dass der Strafsenkörper nur relativ
1) Zentralbl. d. Bauverwlig., 1837, S. 390.