160 Der Strälsenbau.
Entwässerung des Sandkastens der Steinbahn gesorgt werden. Hierzu dienen
die in etwa 10m Abstand und etwa 40 bis 50 m Länge rechtwinklig zur
Stralsenrichtung angelegten Kopfgräben — b in Fig. 62 und 63 —, we lche nach
Fertigstellung des Strafs senkörpers in der Breite der Strafse mit dem inzwischen
sgetrockneten Aushube wieder zugeworfen werden und dann auch für di«
lge entwässernd wirken; soweit sie in den Bermen liegen, sind sie offen zu lassen.
Zugleich mit den Kopfgräben werden im ersten aujahre die Längsgräben
Fig. 61, 62, 64, gezogen, deren Abstand nach der Breite der Bi und der
Bermen sowie der Tiefe des Moores sich ergiebt. Die Breite und Tiefe kann
zu etwa 0,5m bis 0,75m angenommen weı den; der Aushub ist weit zurück
zu bringen, damit nicht das Gewicht dein den Einsturz der Grabenufeı
herbei führt.
Im zweiten Sommer wird man alle Gräben um 0,5 m bis 1,0 m vertiefen und
die Längsgräben um je 0,5m oder mehr erbreitern können; im dritten Jahre
kann man alle Gräben auf 1,25 m bis 1,5 m Tiefe, die Längsgräben auf etwa 1,5
Breite bringen; die Kopfgräben müssen so schmal als möglich gehalten werden
Von der Beschaffenheit des Moores muss es abhängen ob diese Vor-
SURMSBSRTUng vielleicht schon in 2 Jahren zu beenden ist. Dann erst kann
mit der Beseitigung eröfserer Moormassen vorgegangen werden; die in Fig. 64
eingetragenen Zahlen bezeichnen den Aushub für die folgenden Baujahre. Wie
schnell die Arbeit gefördert werden kann, muss in jedem einzelnen Falle die
Beschaffenheit des Moors ergeben.
Wenn seitliche Lagerung der Aushubmassen unzweckmälsig erscheint s
müssen dieselben zu Brenntorf verarbeitet werden.
d. Der Erdkasten.
Zur Aufnahme der Steinbahn wird ein Erdkasten in den erforderlichen
Abmessungen ausgehoben, dessen Sohle bei Pflasterbahnen parallel mit der
Steinbahnoberfläche, bei
Steinschlagbahnen mit Quer-
eefälle (1: 72 nach der An-
weisung) anzulegen ist.
Zur Herstellun oe des Erd-
kastens — be s01 ıders der
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Sohle — muss bei Aufträgen
genügend trag glähiger, den
schädlichen "Einwirkungen
der Nässe möglichst wenig
unterworfener Boden ver-
wandt werden. In Abträe
ist der gewachsene Boden
wenn er obige Eigenschaften
nicht in genügendem Maalse
besitzt, zu beseitigen und durch geeignetes Material zu ersetzen. Der auf-
getragene Boden des Erdkastens soli durch Stampfen, Walzen oder in sonst
geeigneter Weise befestigt und nach der Schablone geebnet werden (verg]
auch $. 169).
Die Entwässerungs-Anlagen.
e. Drainirung.
Bei fettem, nassen Boden muss der Erdkasten durch seitwärts führende
enge Thönrohre oder Sickerkanäle entwässert werden, wenn nicht zur besseren
Trockenlegung ; eine vollständige Drainirung des Stralsenkörpers !) vorgezogen
wird. Die Entwässe erungsrohre sollen, dami nicht auffrieren oder durch
Eis ve be werden können, hinreichend arlegt werden. Bokelberg giebt
als geringste Tiefe 0,9 m, v. Kaven 0,7m, am oberen Ende an. Man leot sie,
Fig. 65, am besten zu beiden Seiten de Steinbahn, etwa 0,6 m aulserhalb der-
selben, damit sie bei erforderlicher Reinigung oder A
Ausbesserunge leicht zu-
I) v. Kaven, Der Wegebau, $. 220.
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