Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

   
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gänglich sind. Die in seltenen Fällen angewandte Verlegung eines Rohres 
un ter der Steinbahnmitte ist nicht empfehlenswerth. 
ängengefälle soll mindestens 1:1200 betragen; doch ist stärkeres 
Gefälle (bis 1 : 100) vorzuziehen. Wenn möglich, w erden in kurzen Abständen 
Seitenrohre verlegt, welche das Wasser des Längsrohres in den Graben führen; 
bei diesen ist stärkeres Gefälle, jedoch nicht über 1:30, anzunehmen. Für die 
meisten Leitungen, selbst wenn Seitenrohre nicht anzubringen sind, genügt 
die Rohrweite von 4cm. Bei längeren Leitungen kommen entsprec chend weitere 
Rohre zur V erwendung. 
Zur Sicherung der Wirksamkeit der Drainröhren ist es günstig, dieselben 
auf einer festgestampften Schicht aus Ziegelschotter zu lager rn und sie mit 
Schotter zu umfüllen. Besonderes feste Laserung der Stölse, z. B. auf Ziegel- 
steinen, ist verwerflich, weil dadurch bei Versz ackungen leicht Bruch der Rohre 
veranlasst wird. 
  
   
   
$. Die Seitengräben., 
Zur Austrocknung des Strafsenkörpers, zur Ableitung des Tagewassers un 
zur Begrenzung der Strafse dienen die Seitengräben. 
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Nach der preufsischen Instruktic 1 bei Auft ter 0,6m, sow 
Fig. 66. Fig. 68. 
   
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in Einschnitten stets Gräben angelegt werden. Die Neigung der Böschung soll 
11/,fach, nur ausnahmsweise 1 fach sein; die Sohlenbreite ist mindestens zu 
0,5m, gewöhnlich zu 0,6m, die Tiefe zu 0,5 m bis 1,0m anzunehmen. 
Die hannoversche Anweisung bestimmt, dass der W Vasserspiegel des Grabens 
tiefer als die Unterkante der Steinbahn liegen soll. Zweckmäfsig dürfte der 
Höhenunterschied nicht unter 80 em anzunehmen sein. Die Grabensohle darf 
nicht unter 30 em breit sein; die Böschungen sollen an der Innenseite 11!,, fach, 
an der Aufsenseite mindestens 1fach angelegt werden; in wasserführenden 
Gräben sind sie nach Bedürfniss abzuflachen. 
Das Li Kngehgerile folet in der Regel der natürlichen Bodenge 
  
  
  
0 gestaltung. 
Muss dasselbe künstlich hergestellt werden so soll es mindestens 1: 800 betragen 
(v. Kaven will dieses Maals auf 1:600 erhöhen, zur Nieden wenn möglich 
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