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Der Neubau. 183
stücken. sowie zur sicheren Bezeichnung der Höhenlage der Bahn bei Aus-
besserungen sollen die Kanten- oder Bordsteine dienen. Nach der hannover-
schen Anweisung sollen sie aus gutem Material hergestellt und mindestens so
hoch sein, dass sie von der Oberkante der Steinbahn bis auf die Sohle des Erd-
kastens — besser 10m tiefer — hinab reichen; ihre Stärke darf höchstens 15 «m
betragen. Sie müssen von möglichst regelmäfsiger Form sein und in den Stofs-
fugen schliefsen. Es wird empfohlen, die glattere Seite nach innen zu setzen,
weil dadurch das Walzen — besonders des Unterbaues — erleichtert wird; doch
wird vielfach auch die glatte Seite nach aufsen genommen. Auf Thon- und
T,ehmboden sollen sie, wie Fig. 101 zeigt, in wasserdurchlässigem Material
(Kies, Sand, Steinschüttung) versetzt werden, um das im höchsten Grade lästige
Auffrieren zu vermeiden.
Da die Kantensteine, auch wenn sie gut versetzt sind, infolge der Ab-
nutzung des Steinschlags oder bei schlechtem Zustande des Sommerweges leicht
hervor treten und dann den Verkehr belästigen, zur Bildung einer Rinne m
der Längsrichtung der Steinbahn Anlass geben und den Wasserabfluss nach den
Seiten hindern, so hat man auch dieselben so tief
gesetzt, dass sie vom Deckmaterial etwa 10°m hoch
überschüttet sind. Sie werden dann erst sichtbar,
wenn die Steinbahn so weit abgenutzt ist, dass eine
neue Ueberdeckung stattfinden muss.
Von anderer Seite wird empfohlen, die Kanten-
steine ganz wegzulassen, weil die aufgewandten Kosten
nicht im richtigen Verhältniss zu dem erreichten
Vortheil ständen und der Grad der Abnutzung der Steinbahnen auch ohne
Kantensteine durch Aufhauen leicht festgestellt werden könne. Aus diesem
Grunde werden z. B. in Braunschweig die Kantensteine der alten Strafsen be-
seitigt.
6. Die Stärke der Steinschlagbahnen.
Die Gesammtstärke der Steinschlagbahnen richtet sich nach der Beschaffen-
heit des Untergrundes, der Güte des Steinmaterials und dem zu erwartenden
Verkehr. Sie soll nach der preufsischen Instruktion im Mittel 21 bis 28 cn
betragen. Die hannoversche Anweisung schreibt an den Kantensteinen nach
der Walzung mindestens 15m, höchstens 25 «m Stärke vor. Man pflegt mit
Rücksicht auf die gröfsere Abnutzung durch den Verkehr der Steinbahn in
der Mitte eine um 8 bis 10em gröfsere Stärke zu geben, als an den Seiten,
und erreicht das dadurch, dass man die Sohle des Erdkastens flacher wölbt
(bezw. mit geringerem Quergefälle anlegt), als die Strafsenoberfläche. Für
Strafsen mit nur leichtem Verkehr kann man diese Stärken noch verringern.
Herzbruch!) schlägt z. B. als mittlere Stärke solcher Steinbahnen bei lehmigem
Untergrunde 20 em, bei sandigem 15 m vor. Je sorgfältiger die Unterhaltung
geschehen soll, desto geringer darf die Stärke bemessen werden. In den
Champs Elysees bei Paris soll bei sorgfältigster Unterhaltung eine Stralse mit
nur 10em Steinbahndicke sich gut gehalten haben; doch kann die Herstellung
solcher Steinbahnen für die bei Landstrafsen gewöhnlichen Verhältnisse nicht
empfohlen werden.
Ueber Wölbung ‚und Quergefälle der Steinbahnen sowie über die in An-
wendung kommenden Breiten vergl. S. 152 ft.
7. Der Packlager-Unterbau.
Aus dem althergebrachten Verfahren, den Steinbahnen einen Unterbau aus
egrofsen flachen Steinen zu geben, vergl. 8. 85, hat sich der Packlagenbau ent-
wickelt. Die Stärke der „Packlage“ — oder des „Packlagers“ — ist in der
preufsischen Instruktion zu 12m angegeben. Nach der hannoverschen tech-
nischen Anweisung soll sie niemals höher sein als I5cem und muss der Mäch-
tigkeit des Steinbahnkörpers entsprechen. Die — am besten pyramidenförmigen
Steinstücke sollen etwa 10 em Seitenlänge, nach Launhardt keinenfalls mehr
1) Herzbruch, Ueber Stralsenbau.