Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

      
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
   
  
    
  
  
  
    
  
  
Der Stralsenbau. 
  
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d) Die Sommerwege und Reitwege. 
Die Sommerwege werden in der Regel an der Süd- oder Ostseite der Stein- 
bahn angelegt, um der Sonne mehr ausgesetzt zu sein und besser auszutrocknen. 
Das dem Graben zugekehrte Seitengefälle soll nach der preufsischen Instruktion 
0,04—0,05, nach der hannoverschen Anweisung in der Regel 0,02—0,04 be- 
‚tragen, doch bei starkem Längengefälle, wenn das Ausspülen des Sommerweges 
n der Längsrichtung zu befürchten ist, bis 0,07 gesteigert werden. Ein weiteres 
Mittel um Ausspülungen zu verhindern, ist die Anbringung von Wülsten aus 
Erde oder Rasen quer zur Bahn in angemessenen Abständen oder von Steinschlag- 
streifen von 0,5 bis 1,0 m Breite, deren wölbförmiger Rücken über die Ebene des 
Sommerweges ein wenig hervor tritt. Wenn die Oberfläche hinreichende 
Festigkeit nicht hat so sind sandige Wege mit fettem Kies, Lehm oder anderen 
bindenden Materialien zu befestigen; lehmige Wege dagegen erhalten eine etwa 
5—10em starke Schicht von Sand oder magerem Kies. Auch Steinkohlen- 
schlacke und Mauerschutt sind unter Umständen mit Vortheil zur Verbesserung 
der Sommerwege verwendbar. 
Auf Strafsen mit alten, ‘holperigen Pflasterbahnen, welche neben bedeuten- 
dem Frachtverkehr auch lebhaften landwirthschaftlichen Verkehr haben, werden 
unter Umständen, zum Vortheil der leichten Fuhrwerke, die Sommerwege mit 
kräftigerer Befestigung versehen und zeigen dann die Merkmale der Kies- oder 
auch der Steinschlagbahnen. 
Wenn für den Reitverkehr besondere Wege hergestellt werden und die 
riatürliche Beschaffenheit des Bodens den Anforderungen nicht genügt, so pflegt 
man dieselben mit grobem Sand oder feinem Kies zu überschütten. 
e) Die Fufswege und Materialbanketts. 
Auf den Landstrafsen pflegt man sich auf das Einebnen der Oberfläche der 
Fufswege zu beschränken und nur in der Nähe der Ortschaften findet eine der 
Beschaffenheit des Bodens entsprechende Bedeckung mit Sand, Kies, Kohlen- 
Schlacke oder dergl. statt. In der Regel liegen die Fulswege in gleicher Höhe 
mit dem Bordstein der Steinbahn. Wo jedoch lebhafter Fufsgängerverkehr 
herrscht, oder wo es der leichteren Reinhaltung wegen erforderlich ist, oder endlich 
neben Klinkerbahnen (vergl. Neubau der Klinkerbahnen, S. 174) wird der Fuls- 
weg um 10 — 15em erhöht und meistens mit Bordsteinen mit 1/, —!/s Anlauf, 
seltener mit Rasenbord eingefasst. Bordsteine stellt man am besten aus platten- 
förmig spaltenden Bruchsteinen, z. B. Kohlensandstein oder dergl. her. 
Die Fufswege erhalten ein Quergefälle von 0,04—0,05. Bei Hochbord- 
anlagen kann das Tagewasser entweder nach dem Graben oder nach der Gosse 
oder auch nach beiden Seiten hin abgeleitet werden. 
° Für die Herstellung der Materialbankette genügt das Einebnen der 
Oberfläche. Das Quergefälle ist wie bei den Sommerwegen anzunehmen. Em- 
pfehlenswerth ist es, die Banketts mit Rasen zu bedecken; sie müssen aber 
hinreichend tief liegen, damit das Regenwasser ungehindert darüber ab- 
fliefsen kann; die Stralsen erhalten dadurch ein freundliches Aussehen, die 
Staubbildung wird vermindert und aus der Grasnutzung werden nennenswerthe 
Erträge gewonnen. In Baden ist die Anlage beraster Banketts allgemein 
üblich. 
f) Die Seitenabfahrten. 
Die Seitenabfahrten (Grabenüberfahrten) nach den anliegenden Grund- 
stücken, deren Zahl thunlichst zu beschränken ist, werden in der Regel un- 
besteint in solcher Weise hergestellt, dass weder die Bordsteinreihe unter- 
brochen, noch die Kronenkante der Strafse verändert wird. Die Seitenabfahrten 
nach Wegen sollen besteint werden, wenn die einlaufenden Wege besteint sind, 
oder wenn zu erwarten ist, dass die Fuhrwerke an den Rädern in nachtheiliger 
Weise fetten Boden auf die Strafse schleppen werden. Die Bordsteine der 
Steinbahn gehen dann nicht durch, sondern schlielsen sich an die Bordstein- 
reihe des einlaufenden Weges an. Der etwaige Wasserabfluss in den Seiten- 
gräben wird entweder durch einen Kanal, bezw. ein Rohr, oder auch bei unter- 
geordneten Wegen durch Anlage einer gepflasterten Mulde offen gehalten. 
  
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