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Der Neubau.
g) Die Baum- und Busch-Pflanzungen. ')
«. Allgemeines.
Die Strafsenbepflanzung soll dem Verkehre Schutz. gewähren und in dunklen
Nächten und bei hohem Schnee die Richtung der Strafse sicher bezeichnen.
Aufserdem aber soll sie dem Wege zur Zierde gereichen und möglichst hohen
Ertrag liefern. Die anliegenden Grundstücke dürfen aber nur möglichst wenig
geschädigt werden.
Die preufsische Instruktion schreibt vor, dass der Abstand der Bäume von
der Planumskante 0,3 m betragen soll, die Stammhöhe 2,5 m. Die Bäume der
beiden Reihen werden entweder einander rechtwinklig gegenüber gesetzt oder
— in der Regel — in kleeblattartigem Verband.
Der Abstand der Bäume von einander schwankt zwischen 5 und 15m, je
nachdem dieselben schlank wachsen oder breite Kronen bilden. In letzterem
Falle muss der Abstand hinreichend grols sein, damit die Strafse nicht zu sehr
beschattet und feucht gehalten wird. In der Regel ist ein Abstand von 10 m
zu empfehlen. Bei schmalen Strafsen (etwa unter 3m Kronenbreite) pflanze
man nur eine Baumreihe; ebenso pflanze man an Bergabhängen nur an der
Thalseite Bäume, denen man, damit sie besser zum Schutze des Verkehrs dienen
können, geringe Abstände giebt. Die Bäume pflegen selbst bei ungünstigem
Boden im Auftrage gut zu gedeihen, während in Einschnitten guter Baum-
wuchs nur schwer zu erreichen ist. In neuerer Zeit werden vielfach Tele-
ographenleitungen auf den Stralsen angelegt, wodurch die Baumpflanzungen fast
stets mehr oder weniger geschädigt werden. Selbst wenn die Stangen an die
äufserste Grenze des Grabenfeldes gesetzt werden, müssen doch oft die Bäume
in nachtheiliger Weise zurückgeschnitten werden, um die gesetzliche Entfernung
aller Zweige von den Drähten mit mindestens 62 Cın einzuhalten.
Bei Obstbaumpflanzungen ist es erwünscht, möglichst lange Telegraphen-
stangen zu verwenden, damit die Baumkrone unter den Drähten sich entfalten
kann; neben Waldbäumen, welche hoch aufwachsen, sind möglichst niedrige
Telegraphenstangen empfehlenswerth, welche eine freie Entwickelung der Kronen
über den Leitungsdrähten zulassen.
ß. Die Obstbäume.
Wenn die Beschaffenheit des Bodens und die klimatischen und sonstigen
Verhältnisse es gestatten, sollten Obstbäume?) angepflanzt werden, weil die-
selben den gröfsten Geldertrag liefern, nicht zu viel Schatten geben und die
anliegenden Grundstücke nicht durch weit verzweigte Wurzeln schädigen. Die
Bepflanzung kurzer Strecken mit Obstbäumen (unter 1 km) ist jedoch zu ver-
meiden, weil die Bewachungskosten mit dem Ertrage nicht im richtigen Ver-
hältniss stehen. Auch sind vereinzelte kleinere Obstbaumpflanzungen unvortheil-
haft, weil die Ausbildung der Strafsenarbeiter zur Wartung derselben zu viel
Schwierigkeit macht.
Die Obstbäume gedeihen nur in solcher Lage, wo sie vor starkem Winde
geschützt sind und wo das Grundwasser nicht höher steigt, als etwa lm unter
Oberfläche. Unmittelbar benachbarter Hochwald wirkt in hohem Maalse nach-
theilig und hindert das Ansetzen der Früchte. Waldbäume in hinreichender
Entfernung geben dagegen einen sehr vortheilhaften Schutz gegen den Wind.
is empfiehlt sich, längere Strecken mit derselben Obstsorte zu bepflanzen, weil
das gleichzeitige Reifen der Früchte die Bewachung und Verwerthung (be-
sonders an Händler) erleichtert.
Aepfelbäume sind, weil sie das einträglichste, haltbarste Obst liefern, be-
sonders empfehlenswerth. Sie treiben flach gehende Wurzeln und bedürfen des-
halb keines sehr tiefgrundigen Bodens; doch darf derselbe nicht zu mager, und
nicht zu kalt sein. Man muss besonders bei Strafsen von geringerer Breite
darauf halten, dass man hoch strebende Sorten wählt, weil breit wachsende
Sorten die Strafse in unzulässiger Weise einengen. Als Chausseebäume haben be-
sonders die englische Wintergoldparmäne und der (hoch strebende) sogen. Brasilien-
!) v. d. Beck, Instruktion über das Pflanzen und die Pflege der Alleebäume.
ON Iren
2) Parisius,
Anlage und Unterhaltung von Obstbaumpflanzungen an den Kunststrafsen.