Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
    
   
   
  
  
    
    
     
  
  
  
  
   
  
  
  
   
  
    
   
   
   
    
  
  
   
    
  
  
    
    
  
  
Der Stralsenbau. 
h) Die Einfriedigungen. 
Zur Sicherung des Verkehrs dienen aufser den Baum- und Buschpflanzungen 
auf hohen Böschungen oder. an den Ufern von Gewässern: a 
1. Lebendige Hecken, welche vor anderen Befriedigungen den Vorzug der 
Billigkeit haben. Man braucht 8—10 Pflänzlinge für 1m Hecke. Gewöhnlich 
wird an der Pflanzstelle ein leichtes Holzgeländer angebracht, welches so lange 
unterhalten werden muss, bis die Hecke wehrbar geworden ist. 
2. Regelrecht aufgesetzte Haufen von Rasenplacken oder Stralsenschlamm. 
Mit Lehm aufgemauerte Steinhaufen zwischen den Bäumen. 
, Schutzsteine bis etwa Im’Höhe, welche in Abständen bis zu 5% etwa 
0,3 m von der Kronenkante entfernt aufgestellt werden. Nach der preufsischen 
Instruktion sollen solche nur 1,5 m, höchstens 2m von einander stehen und 
mindestens 0,75 m hoch sein. 
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on 5. Schutzsteine, die durch Eisen- 
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5 E stangen oder Holme verbunden sind. 
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HIT H 6. Eiserne oder hölzerne Geländer 
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bekannter Konstruktion, deren Holme 
wenigstens 1 m über Stralsenkrone 
  
liesen sollen. 
| oder durchbrochen. 
Ürsparung an Material und hindert weder 
7. Brüstungsmauern, entweder vo 
Letztere Art, Fig. 106, gewährt 
den Luftzug noch den Wasserabfluss. 
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i) Die Abtheilungszeichen und Grenzsteine. 
Die Anfanespunkte der bedeutenderen Stralsenzüge innerhalb der Ort- 
en werden in der Regel durch gröfsere, in der Fahrbahnoberfläche 
  
schaft 
liegende Steine bezeichnet. Von dort aus findet eine Längeneintheilung der 
Strafsen nach Kilometern und Stationen von je 100m statt. Die Eintheilune 
der Nebenstrafsen beginnt von den Abzweicunespunkten an den grölseren 
Strafsen. Für Form und Gröfse der Abtheilungszeichen können die im Eisen- 
bahnbau üblichen Formen als Vorbilder dienen. Es empfiehlt sich, bei Steinen 
die Nummern durch Einhauen und Ausstreichen mit schwarzer Oelfarbe herzu- 
stellen, weil aufgemalte Zahlen von geringerer Dauer sind. 
Die Grenzen des Strafsenkörpers, einschliefslich der Schutzstreifen, sollen 
durch Grenzsteine deutlich bezeichnet werden. Auf die Ausführung dieser 
Vorschrift, welche zum Schaden der Wegbauverwaltungen früher nicht immer 
gewissenhaft befolgt worden ist, muss grolses Gewicht gelegt werden, da die 
sonst unvermeidlichen Grenz-Streitiekeiten mit den Anliegern meistens sehr 
weitläufig und kostspielig werden. 
  
  
k) Die Neubaukosten und Kostenanschläge. 
Je nach der Gegend, nach der Kronen- und Fahrbahnbreite, dem Unter- 
orunde, dem Material und anderen Verhältnissen schwanken die Neubaukosten 
der Strafse in so aufserordentlich weiten Grenzen, dass bezügliche Zahlenangaben 
geringen Werth haben. Selbst im Flachlande kommen leicht Unterschiede in 
den Grenzen von 1 zu 4 vor. 
In ebener Gegend mit reichlichem Steinvorrath, bei billigem Grunderwerb, 
rechnet man für 1km Strafse etwa 10000 M.; in Marschgegenden, wo 
der Grund und Boden werthvoll, das Steinmaterial theuer ist und auch die 
Erdarbeiten theurer werden, kann 1 km Strafse leicht 30000 M. und mehr 
kosten. 
Unter den gewöhnlichen Verhältnissen kann man in Preufsen als Durch- 
schnittspreis für Ikm Strafse 10000 bis 30000 M. annehmen. 
In der Provinz Brandenburg waren bis Ende 1883 818,618 km Chausseen 
mit von der Staatsregierung, bezw. vom Brandenburgischen Provinzialausschuss 
bewilligten Bauprämien ausgebaut, welche nach den Kostenanschlägen die Aut- 
wendung von 11505661 M., für 1 km also durchschnittlich 14055 M. er- 
forderten. 
  
 
	        
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