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In Hannover‘) kosteten die bis zum Jahre 1830 fertig gestellten 1335 km
Ühausseen etwa 10000 M. für 1 km,
In der Zeit von 1873 bis 1881 sind dort 1623,9km Landstrafsen „ebaut,
Iche einen Kostenaufwand von 27027932 M.. also durchschnittlich rund
00 M. für 1km erforderlich machten.
In Schleswig-Holstein?) haben Geest-Chausseen mit Steinschlaebahn 27 000 M.
für 1 km gekostet; eine kurze Klinkerstrafse (Oldenburger und Holsteinische
t linker) kostete 30800 M.
In Oldenbur 9%) haben die Kosten für die Herstellung der Klinkerstrafsen
schliefslich der grölseren Brückenbauten) je nach den örtlichen Verhält-
an zwischen 7000 und 43000 M. für I km Besen:
In der Schweiz!) kostete die Erbauung der 182 km langen Simplon- Strafse in
den ersten Jahren unseres Jahrhundert 9750000 Fr., also für 11km rund
43000 M. Die in der Schweiz bis 1878 ausgebauten 6547 km Hauptstrafsen
1. Kl. sollen durchschnittlich für Im den Aufwand von 21184 M. erfordert
haben. Die billigsten Strafsen hat der Kanton Zug: 103,7 km für je 6072 M.,
die theuersten Basel-Stadt: 86,5 km für je 54000 M.
Ueber die Form der Behandlung der Kostenanse Kar für Stralsen-Neubauten
sind in der preufsischen Instruk tion eingehende Vorschriften enthalten.
Jedem Kostenanschlage muss ein Erläuterungsbericht voran gehen, welcher
über Bodenbeschaffenheit, Baulinie und die zu wählende Bauweise der Stralfse,
sowie auch über das Baumaterial genaue Auskunft giebt. Der Kostenanschlag
soll nach folgenden Titeln aufgestellt werden
I. Erdarbeiten. Die Veranschlagung kann bei geringen Auf- und Ab-
»n nach Metern Stralsenlänge erfolgen; anderenfalls ist eine genaue Massen-
chnung aufzustellen, welche dem Haupt sanschlage als Anlage beigefüst wird.
II. Befestig ung der Böschungen. Hier sind die für Bekleidung und
Pflasterung der Zöschungen, für Futtermauern und für Nachreeulirung der
Strafse nach Fertigstellung der Steinbahn aufzuwendenden Arbeiten auf-
zuführen.
Ill. Brücken und Durchlässe. Die Darstellung der einzelnen Bau-
werke erfolgt durch Normalzeichnungen oder Zeichnungen mit besonderen
Kostenanschlägen unter Beifügung von Bohrungsprofilen, in denen die Wasser-
He angegeben sind.
Änfertig ung der Steinbahn. Unter: a) Material, sind die für die
ee zu zahlenden E ntschädigungen, die Kosten der Materialien nach
Kubikeinheiten, sowie unter einer getrennten Position die Kosten für Aufsetzen
und Messen zu verrechnen. Material, welches voraussichtlich aus vorhandenen
alten Anlagen gewonnen wird, ist abzusetzen. Unter: b) Arbeitslohn, gehören
alle bei der Herstel lung der Steinbahn auszuführenden Arbeiten, einschliefslich
der Walzung.
V. Baum- und Schutzpflanzungen. Unter diesem Titel sind alle
Anpflanzungen einschliefslich der Herstellung der Baumlöcher und der Beschaffung
der Baumstangen zu veranschlagen.
VI. Geländer, Stationszeichen usw.
VII. Chausseegeld-Erhebestellen, Wohnhäuser usw. Nachdem
auf den früheren Staatschausseen und den meisten Kreisstrafsen Weggeld nicht
mehr erhoben wird, fällt dieser Titel vielfach aus. Sollten derartige Gebäude
vorkommen, so sind entweder besondere Kostenanschläge mit Zeichnungen an-
zufertigen, oder es ist in den Hauptanschlag vorläufig eine Ueberschlags- Kosten-
berec einzusetzen.
VIII. Geräthschaften. dGröfsere Geräthschaften, wie Chausseewalzen,
Ba einzeln anzuführen; für die Anschaffung der gewöhnlichen Geräthe ist da-
gen eine Pauschsumme auszuwerfen.
IX. Grund- und Nutzungsentschädigungen. Alle zu erwerbenden
Grundflächen mit den etwa zu vergütenden Ernteverlusten sind in einer
!) Zeitschr. d. Hann.-Ar:h. u. Ingen. Ver. 1883, S. 583, u. 1884, S. 308.
2) Zeitschr. f. Bauw. 1868, S. 283.
3) Osthoff, Die Klinker und die Klinkerstrafsen.
*) Bavier, Die Strafsen der Schweiz.
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