Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

  
  
       
   
  
    
    
  
    
   
   
   
      
    
    
    
  
  
   
  
     
    
    
       
     
    
    
   
   
    
     
   
  
  
  
  
    
  
  
920 Der Stralsenbau. 
  
10. Ihres grölseren Gewichts wegen erfordern die Dampfwalzen besondere 
- Vorsicht bei dem Ueberschreiten von Brücken. Im einzelnen Falle wird zu 
:ntscheiden sein, ob die Brücke tragfähig ist, ob sie der Absteifune bedarf, 
‚der ob der Transport ganz unterbleiben muss. 
ll. Ganz auszuschlielsen sind die Dampfwalzen auf Steinschlaebahnen aus 
tresteinen von geringer Festigkeit, welche unter dem Walzendruck zermalmt 
werden, oder doch zu stark leiden würden. Dasselbe gilt von solchen Strafsen, 
in denen nahe unter der Oberfläche Rohrleitungen oder andere Anlagen sich 
befinden, welche grolsen Druck nicht vertragen können. 
12. Bei dem Betriebe der Dampfwalzen müssen aus sicherheitspolizeilichen 
Gründen strenge Vorschriften erlassen werden; doch sind die Befürchtungen, 
welche man in dieser Beziehung früher hatte, übertrieben. Erfahrungsmäfsig 
gewöhnen sich Reit- und Zugthiere bei vorsichtiger Behandlung bald an die 
Dampfwalzen. 
Ein allgemeines Urtheil über die Verwendbarkeit der Pferde- oder Dampf- 
walzen wird man schwer abgeben können; es wird vielmehr in jedem einzelnen 
Falle zu entscheiden sein, welche Walzungsart den Vorzug verdient. Gewöhn- 
lich werden erstere auf entlegenen Landstrafsen in schwach bevölkerten 
(segenden, letztere in verkehrsreichen Bezirken auf engmaschigen Strafsen- 
netzen zur Anwendung zu bringen sein. 
VI. Die Unterhaltung. 
Es wird genügen, wenn hier nur die Instandhaltung der Sommerwege, 
Banketts und der verschiedenen Steinbahnarten besprochen wird. 
a) Die Unterhaltung der Sommerwege und Banketts. 
Da die Feuchtigkeit auf den Strafsenkörper im höchsten Maafse nachtheilie 
wirkt. so muss man in erster Linie auf die Ableitung des Tagewassers die 
„rösste Sorgfalt verwenden. 
Um den Wasserabfluss von der Steinbahn zu ermöglichen, zugleich auch 
un den Anforderungen des Verkehrs zu genügen, müssen die Sommerwege 
ind Banketts stets eben und rein im vorgeschriebenen Seitengefälle erhalten 
werden. Die Beseitigung des Pflanzenwuchses wird meistens im Herbst oder 
Frühling bei feuchtem Wetter vorgenommen, da dieselbe bei zu trockenem 
Sommerwettermeistens beschwerlich ist. Die Herbstarbeit ist empfehlenswerth, weil 
während des Winters neuer Pflanzenwuchs nicht entsteht und die Oberfläche 
sich gerade während der nassen Jahreszeit im besten Zustande befindet. Das 
Hacken oder Abschaufeln muss so tief geschehen, dass die Wurzeln der 
Pflanzen und Grasnarbe mit zerstört werden. Bei richtiger Höhenlage der 
Stralse wird dann das Gras ausgeharkt und beseitigt, die übrig gebliebene 
reine Erde aber wieder verbaut. Waren die Banketts durch zugewehten Staub 
und dergl. zu hoch geworden, so wird der abgehauene Rasen fortgeschafft. 
Zu niedrige Banketts werden mit dem aus dem Graben gewonnenen oder mit 
angefahrenem Boden aufgehöht. 
Wenn die Fuls- und Sommerwege nur sehr wenig benutzt werden, so ist 
es zulässig, auf denselben Graswuchs zu dulden. Die Materialbanketts pflegen 
stets berast zu sein. Dabei muss aber, um das Ueberwachsen des Grases zu 
verhindern, und um das Wasser von der Steinbahn aufzunehmen, stets neben 
letzterer ein Streifen von mindestens 0,5m frei gehalten werden. Für den 
weiteren Wasserabfluss werden in dem Rasen, wenn derselbe nicht tief genug 
liegt um das Wasser aufzunehmen, in angemessenen Abständen Rillen von etwa 
25 em Breite rechtwinklig zur Strafsenrichtung hergestellt, welche stets offen zu 
halten sind. 
Eine besonders gründliche Instandsetzung ist nach jeder Umpflasterung 
‚der Ueberdeckung der Steinbahn erforderlich, um die während der Bauzeit 
lurch den Verkehr und die Materialherbeischaffung angerichteten Beschädi- 
sungen wieder zu beseitigen. 
   
     
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