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Die Unterhaltung.
b) Die Unterhaltung der Steinbahnen.
@. Allgemeines.
Die Sperrzeichen. Von grolser Wichtigkeit für die Erhaltung der
Steinbahnen — und zwar besonders der Steinschlagbahnen, in geringem
Maalse auch der Pflasterbahnen — bei nassem Wetter und bei Frostaufgang, -
sowie für die Schonung der neu vollendeten, noch nicht völlig festen Stein-
schlagbahnen ist die Änwendune von Sperrzeichen.
Äls solche verwendet man gewöhnlich Steine, seltener hölzerne Böcke,
und verlegt die Bahn entweder in sogen. Kreuzsperre, oder in Parallelsperre.
Bei ersterem Verfahren werden die Sperrzeichen abwechselnd auf beiden Seiten
der Steinbahn in Abständen von mindestens 50m ausgelegt. Doch soll nach
der hannoverschen Anweisung höchstens eine Strecke von 750m Länge so
eng belegt werden; auf den anliegenden Strecken soll der Abstand der Sperr-
zeichen mindestens 100 m betragen. Es soll wenigstens eine Breite der Stein-
bahn von 2,0m, bei nur 3,0m breiten Steinbahnen von 1,75m frei bleiben.
Die Sperrzeichen sollen die Fuhrwerke zwingen, in Schlangenlinien zu fahren,
und dadurch die Bildung von Gleisen verhindern. Von Zeit zu Zeit ver-
schiebt man dieselben in der Längsrichtung der Strafsen (von a nach b und
später nach ce in Fig. 120), so dass verschiedene Schlangenlinien befahren und
alle Stellen der Strafse gleichmälsig vom Verkehr getroffen werden.
Weniger wirkungsvoll, aber auch für den Verkehr weniger lästig, ist die
Parallelsperre, ‘durch reiche ein Längsstreifen der Steinbahn, in dem man die
Bildung von Gleisen befürchtet, dem Verkehr entzogen wird.
Die Sperrsteine müssen in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenauf-
gang bei Seite gelegt und, um besser
Fig. 120. kenntlich zu sein, mit Weilskalk an-
gestrichen werden.
= 2 & = __— 7 Es soll möglich sein, durch: sorg--
re re ernst ae V erlegung der Sperrsteine die
c a@ [7 © Bildung von Gleisen ganz zu ver-
hindern.
Dass auf Stralsen mit lebhaftem Verkehr die Verlegung von Sperrzeichen
nicht auf die Dauer durchführbar ist, bedarf keiner Erwähnung.
Das Abschlämmen. Eine andere wichtige Arbeit zur Erhaltung der
Steinbahnen ist die Reinigung von Schlamm, welcher das so sehr schädliche
Eindringen der Feuchtigkeit in den Steinbahnkörper erleichtert und das
Austrocknen der Str alse dur ch die Einwirkung der Sonne und des Windes unmöglich
macht oder doch sehr erschwert. Dieselbe wird gewöhnlich mittelst
der Schlammkratzen, bei dünnflüssigem Schlamm auch mittelst des Besens
besorgt. Der Schlamm wird in der Regel nach der Seite. des Sommerweges
oder Materialbanketts abgezogen; seltener ist es zulässig, denselben von der
Mitte ab nach beiden Seiten zu schaffen. Der Abraum darf niemals neben
der Fahrbahn längere Zeit liegen bleiben, sondern muss, sobald er hinreichend
fest geworden ist, auf Haufen gebracht nnd entfernt werden. Ein Theil wird
zu Zwecken der Wegebauverwaltung (wie Aufhöhen der Banketts, Ausbesserung
der Böschungen, Verbesserung der Erde zur Baumpflanzung) Verwendung
finden; der Rest wird, wenn möglich, den Anliegern zur Düngung des Landes
oder zu anderen Zwecken überlassen. Ist eine solche Verwendung nicht mög-
lich, so muss zu der oft sehr kostspieligen Abfuhr geschritten werden. Die
Abräumung des Schlammes ist nach Bedürfniss zu wiederholen. In der R ‚egel
genügt es, "dieselbe im Herbst und im Frühling, in letzterer Jahreszeit aber so
auszuführen, dass eine leichte Schlammdecke zurückbleibt, die im Sommer
trocken wird und zum Schutze der Stralse dient. Ein Arbeiter ist im Stande,
in einem Tage etwa 600 bis 800 am abzuschlämmen.
Strafsen mit geringem Verkehr auf leicht durchlässigem Sandboden brauchen,
zumal wenn die Steinbahn aus wenig Schlamm bildendem Material besteht.
fast gar nicht abgeschlämmt zu werden.
In neuester Zeit sind vielfach Maschinen zum Abschlämmen angewandt.
Eine der verbreitetsten, Patent Plockhorst, Braunschweig, ist in Fig. 121 dar-.