Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

    
  
  
   
  
   
    
   
    
       
   
    
     
   
   
  
     
   
   
   
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
   
   
   
   
  
    
   
  
   
   
   
    
    
  
   
  
  
   
   
  
    
  
    
   
  
  
   
  
  
   
    
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Die Unterhaltung. 
b) Die Unterhaltung der Steinbahnen. 
@. Allgemeines. 
Die Sperrzeichen. Von grolser Wichtigkeit für die Erhaltung der 
Steinbahnen — und zwar besonders der Steinschlagbahnen, in geringem 
Maalse auch der Pflasterbahnen — bei nassem Wetter und bei Frostaufgang, - 
sowie für die Schonung der neu vollendeten, noch nicht völlig festen Stein- 
schlagbahnen ist die Änwendune von Sperrzeichen. 
Äls solche verwendet man gewöhnlich Steine, seltener hölzerne Böcke, 
und verlegt die Bahn entweder in sogen. Kreuzsperre, oder in Parallelsperre. 
Bei ersterem Verfahren werden die Sperrzeichen abwechselnd auf beiden Seiten 
der Steinbahn in Abständen von mindestens 50m ausgelegt. Doch soll nach 
der hannoverschen Anweisung höchstens eine Strecke von 750m Länge so 
eng belegt werden; auf den anliegenden Strecken soll der Abstand der Sperr- 
zeichen mindestens 100 m betragen. Es soll wenigstens eine Breite der Stein- 
bahn von 2,0m, bei nur 3,0m breiten Steinbahnen von 1,75m frei bleiben. 
Die Sperrzeichen sollen die Fuhrwerke zwingen, in Schlangenlinien zu fahren, 
und dadurch die Bildung von Gleisen verhindern. Von Zeit zu Zeit ver- 
schiebt man dieselben in der Längsrichtung der Strafsen (von a nach b und 
später nach ce in Fig. 120), so dass verschiedene Schlangenlinien befahren und 
alle Stellen der Strafse gleichmälsig vom Verkehr getroffen werden. 
Weniger wirkungsvoll, aber auch für den Verkehr weniger lästig, ist die 
Parallelsperre, ‘durch reiche ein Längsstreifen der Steinbahn, in dem man die 
Bildung von Gleisen befürchtet, dem Verkehr entzogen wird. 
Die Sperrsteine müssen in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenauf- 
gang bei Seite gelegt und, um besser 
Fig. 120. kenntlich zu sein, mit Weilskalk an- 
gestrichen werden. 
  
  
  
  
= 2 & = __— 7 Es soll möglich sein, durch: sorg-- 
re re ernst ae V erlegung der Sperrsteine die 
c a@ [7 © Bildung von Gleisen ganz zu ver- 
hindern. 
Dass auf Stralsen mit lebhaftem Verkehr die Verlegung von Sperrzeichen 
nicht auf die Dauer durchführbar ist, bedarf keiner Erwähnung. 
Das Abschlämmen. Eine andere wichtige Arbeit zur Erhaltung der 
Steinbahnen ist die Reinigung von Schlamm, welcher das so sehr schädliche 
Eindringen der Feuchtigkeit in den Steinbahnkörper erleichtert und das 
Austrocknen der Str alse dur ch die Einwirkung der Sonne und des Windes unmöglich 
macht oder doch sehr erschwert. Dieselbe wird gewöhnlich mittelst 
der Schlammkratzen, bei dünnflüssigem Schlamm auch mittelst des Besens 
besorgt. Der Schlamm wird in der Regel nach der Seite. des Sommerweges 
oder Materialbanketts abgezogen; seltener ist es zulässig, denselben von der 
Mitte ab nach beiden Seiten zu schaffen. Der Abraum darf niemals neben 
der Fahrbahn längere Zeit liegen bleiben, sondern muss, sobald er hinreichend 
fest geworden ist, auf Haufen gebracht nnd entfernt werden. Ein Theil wird 
zu Zwecken der Wegebauverwaltung (wie Aufhöhen der Banketts, Ausbesserung 
der Böschungen, Verbesserung der Erde zur Baumpflanzung) Verwendung 
finden; der Rest wird, wenn möglich, den Anliegern zur Düngung des Landes 
oder zu anderen Zwecken überlassen. Ist eine solche Verwendung nicht mög- 
lich, so muss zu der oft sehr kostspieligen Abfuhr geschritten werden. Die 
Abräumung des Schlammes ist nach Bedürfniss zu wiederholen. In der R ‚egel 
genügt es, "dieselbe im Herbst und im Frühling, in letzterer Jahreszeit aber so 
auszuführen, dass eine leichte Schlammdecke zurückbleibt, die im Sommer 
trocken wird und zum Schutze der Stralse dient. Ein Arbeiter ist im Stande, 
in einem Tage etwa 600 bis 800 am abzuschlämmen. 
Strafsen mit geringem Verkehr auf leicht durchlässigem Sandboden brauchen, 
zumal wenn die Steinbahn aus wenig Schlamm bildendem Material besteht. 
fast gar nicht abgeschlämmt zu werden. 
In neuester Zeit sind vielfach Maschinen zum Abschlämmen angewandt. 
Eine der verbreitetsten, Patent Plockhorst, Braunschweig, ist in Fig. 121 dar-. 
      
   
 
	        
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