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Die Unterhaltung. 233
In Württemberg wurden 1884 von der Staatsstralsen-Länge nur 3,44 %/, mit
Hartstein unterhalten; nur 6,13 %/, des zur Verwendung kommenden Materials
entfallen auf Hartsteine. Man suchte deshalb bessere Bezugsquellen auf und
begründete das Basaltwerk bei Urach (vergl. S. 179), nachdem bisher mit
einem Aufwande von jährlich etwa 60000 M. Porphyr aus den Brüchen der
badischen Gemeinde Dossenheim bezogen worden war.
In der Provinz Hannover!) waren auf sämmtlichen Chausseen und Land-
stralsen vorhanden:
1890 | 1882
km Steinpflasterbahnen 2159 = 21,8%, | 2019 = 23,1%),
„ Steinschlagbahnen 6997 = 70,8 „ 66: Ed
„ Klinkerbahnen al OA DA, >: 120);
km 9883 — (100 /,) | 8727 = (100. %)).
Von den Steinpflasterbahnen entfallen nach Prozenten der Gesammt-
stralsenlänge auf:
1890 1882
Nordische Geschiebe . . 84,7 %% 87,1%,
Sandstein } 18 98 „
Andere Materialien .. 35 „ 3,1
100 0%, 100 9%
Von den Steinschlagbahnen sind hergestellt aus:
1890 1882
Nordischen Geschieben . 45,5 %, 48,5 %0
Kalkstein N Er RE 20,9
Hochofenschlacke . . . 119 „ 5,7
BASBHIRF SE RENTNER 6,8
Anderen Materialien . . 16,6 „ 18.1
100 „Sn 100 2.004
Man erkennt auch hier den Rückgang in der Verwendung der gering-
werthigen Kalksteine. Die Abnahme. der nordischen Geschiebe hat ihren
Grund darin, dass dieselben in vielen Gegenden seltener werden; Hochofen-
schlacken, Basalt und in den Küstengegenden Klinker, treten an die Stelle.
Die Steinpflasterbahnen aus nordischen Geschieben (1694 km und 135 km Doppel-
bahnen) stammen meistens aus älterer Zeit und liegen auf verkehrsarmen
Stralsen, wo sie den Anforderungen genügen.
Nach v. Leibbrand?) werden mit Hartsteinen unterhalten: in Baden
40 0/,, in Bayern 33 0%/, aller Strafsen. Von den zur Verwendung kommenden
Unterhaltungs-Gesteinen sind Hartsteine: im Königreich Sachsen 85 0/,, im Reg.-
Bezirk Wiesbaden 88 0,,, in Braunschweig 40 %,-
c) Die Strafsenwärter und Aufseher.
Ebenso wenig wie bei dem Flicksystem darf bei dem Decksystem die
Ausführung der Stralsenunterhaltungsarbeiten : beliebigen, vorüber gehend an-
genommenen Arbeitern überlassen werden; vielmehr ist es nothwendig, ein ge-
schultes, dauernd beschäftigtes Wärterpersonal heran zu bilden. Dieses Ziel
wird bei den verschiedenen Verwaltungen in verschiedener Weise erreicht:
Man stellt entweder die nöthige Zahl von Stralsenwärtern fest an, oder man
überträgt ständigen, jedoch nicht fest angestellten, Arbeitern die Strafsen-
wartung nach Uebereinkommen. Dieselben werden dann entweder verpflichtet,
gegen Monatslohn die vorkommenden Arbeiten auszuführen, oder ihnen werden
jedesmal die einzelnen Arbeiten, so weit solche erforderlich werden, durch den
Aufseher übertragen, sei es gegen Tagelohn, sei es in Kleinakkord. Selbst-
verständlich reicht das ständige Personal für gröfsere, oder zu besonderer
‚Jahreszeit vorzunehmende Arbeitsleistungen nicht aus; für solche werden nach
Bedarf Hülfsarbeiter herangezogen.
+) Zeitschr. d. hann. Archit.- u. Ingen.-Ver. 1891. S. 408.
2) Zeitschr. f. Bauw. 1889, das Basaltwerk Urach.