234 Der Strafsenbau.
Bei der in Norddeutschland üblichen periodischen Unterhaltung — Deck-
system — der Steinschlagbahnen pflegt, dem Arbeitsbedürfniss entsprechend,
für je 3 bis 8km Strafsenlänge ein Wärter oder ständiger Arbeiter angenommen
zu werden, dessen Leistungsfähigkeit für die auf einer solchen Strecke erforder-
lichen regelmälsigen Wartungsarbeiten ausreicht. Man soll auch auf ganz ver-
kehrsarmen Stralsen die Strecken nicht zu lang bemessen, weil dann zu viel
Zeit mit den Wegen zur Arbeitsstelle und zurück verloren gehen würde.
Es ist besser, in solchen Fällen eine gröfsere Zahl von Wärterbezirken zu
bilden und die Wärter nicht täglich an der Strafse zu beschäftigen. In der
Regel werden dieselben nicht ungern in ein Dienstverhältniss eintreten, welches
ihnen Zeit zum Betriebe einer kleinen Ackerwirthschaft übrig lässt.
In Braunschweig hatten im Jahre 1883 bei periodischem Unterhaltungs-
betriebe die Wärter, die ihren Dienst als Handwerk von Jugend auf erlernen,
Bezirke von durchschnittlich 3,4km Staatsstrafsen und 5,5km Kreisstralsen zu
unterhalten. Sie übernahmen fast alle Arbeiten in Akkord und hatten keinea
festen Gehalt; sie waren jedoch Mitglieder einer Unterstützungskasse, aus wel-
cher besondere Unterstützungen sowie Ruhegehälter gezahlt wurden. Die Be-
zirke der Aufseher umfassten durchschnittlich 62 km,
In Hannover waren im Jahre 1890 641 Stationsarbeiter auf Chausseen,
1060 auf Landstrafsen angenommen, welche theils in Tagelohn, theils in Klein-
akkord die Stralsenwartung besorgen. In einigen Bezirken wird, abweichend
von dem allgemein angewandten Verfahren, eine fest stehende monatliche Ver-
gütung gewährt. Die durchschnittliche Länge der Strecken beträgt 5,9 km,
Die 171 Aufsichtsbezirke (Chaussee- und Landstrafsen-Aufseher) umfassen
im Durchschnitt je 58km. Die Aufseher haben aufser den Chausseen und Land-
stralsen auch die Neubauten derjenigen Gemeindewege zu beaufsichtigen,
welche durch Beihülfen aus dem Provinzialfonds unterstützt werden.
Bei dem fortwährenden Unterhaltungsbetriebe (Flicksystem) müssen die
Strecken viel kürzer bemessen werden, weil die regelmäfsige Unterhaltung und
Wartung der Stralsen bei weitem mehr Arbeit erfordert, als beim Decksystem ;
dafür ist die Heranziehung von Hülfsarbeitern zu besonderen Zwecken in viel
geringerem Maasse erforderlich.
In Württemberg waren auf den Staatsstrafsen im Jahre 1882 1242 Wärter
angestellt, deren Strecken durchschnittlich nur 2,16 km lang waren; ihre Thätig-
keit wurde durch 35 Stralsenmeister oeleitet.
In Baden hat man den Strafsenwärtern aufser den ihnen obliegenden
Hauptarbeiten mit gutem Erfolg seit 1875 auch die Hülfsarbeiten in Akkord
gegeben, welche sie entweder allein oder unter Zuziehung von Arbeitern auf
ihre Kosten ausführen. Hierdurch sind sie im Stande, durch gröfseren Fleils
ihr Einkommen zu erhöhen, und zugleich wird der steten Vermehrung der
Hülfsarbeiter entgegen gewirkt. Die Länge der Wärterbezirke (1885 waren
1040 Wärter angestellt) schwankt je nach Verkehr, Lage und Unterhaltungs-
material der Stralse zwischen 2 und 5&m und beträgt durchschnittlich 3,8 km,
Die Jahresgehalte sind von durchschnittlich 260 M. im Jahre 1821 auf 390 M.
(höchstens 690 M., mindestens 360 M.) im Jahre 1887 gestiegen. Die Höhe
des Zuschlags für die Hülfsarbeit schwankt je nach der Art der Wärterbezirke
zwischen 20 M. und 550 M.
Die nächsten Vorgesetzten der Wärter, die Strafsenmeister — zur Zeit
sind 86 und 6 Gehülfen angestellt — beziehen 700 bis 1000 M. Gehalt, Tage-
gelder von 3,50 M. für 270 Tage und von 5 M. für 30 Tage mit Ueber-
nachtungen aufser dem Hause. Dazu kommen 65 M. für Reisekosten, 24 M.
für Schreibmaterial und 60 bis 120 M. Wohnungsgeldzuschuss. Sie haben in
ihren Bezirken die Unterhaltung der Kreis- und Gemeindewege nach gleichen
Grundsätzen, wie die der Landstrafsen, mit zu überwachen.
In Italien wechselt auf den Staatsstralsen die Länge der Strecken der
Wärter (cantonieri) von 1,845 km (Genua) bis 4,217 km (Potenza).
In Frankreich werden die 37540km Staatsstralsen von 11514 Wege-
wärtern unterhalten, so dass durchschnittlich ein Wärter auf 3,25 km Stralse
zu rechnen ist; doch schwankt die auf jeden Wärter entfallende Stralsenlänge
in den verschiedenen Departements zwischen 1,23 und 4,85 km,
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