Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

   
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Die Gröfse der Aufsichtsbezirke schwankt — ebenso wie die der Wärter- 
bezirke — je nach den Anforderungen, welche in jedem einzelnen Falle gestellt 
werden, in den weitesten Grenzen; die Art des Unterhaltungsbetriebs, die zur 
Verwendung kommenden Gesteine, der Verkehr und die Lage der Strafsen sind 
dafür entscheidend; einige Mittelwerthe sind schon vorstehend angegeben. 
Zur Erleichterung des Aufseherdienstes sind in den letzten Jahren Fahr- 
räder eingeführt, welche sich in der Ebene gut bewähren, auf Strafsen mit 
bedeutenden Steigungen aber wenig brauchbar sind. Dieselben gewähren be- 
deutende Ersparung an Zeit und ermöglichen die Bereisung weit grölserer 
Strecken, als zu Fuls ausführbar ist. Die Fahrgeschwindigkeit soll nur so 
grols genommen werden, als ohne erhebliche Anstrengung geschehen kann; je 
nach der Körperkraft des Fahrenden und der Beschaffenheit des Weges wird 
l1km in etwa 3—6 Minuten zurückgelegt. Ein Uebelstand ist es, dass Schmutz 
der Strafse und schlechtes Wetter, be esonders Schneefall und Sturm den Ge- 
brauch des Fahrrades bis zur Unmöglichkeit erschweren. 
Anfangs kamen meistens Dreiräder zur Verwendung, so z.B. in Hannover, 
wo im Jahre 1890 gegen 50 Aufseher mit solchen ausgerüstet waren, nachdem 
man im Jahr 1885 versuchsweise die ersten 3 Fahrräder angeschafft hatte. 
In Westfahlen waren bis vor kurzer Zeit nur Dreiräder im Betriebe, 
in letzter Zeit aber wird dort erwogen, neben den Dreirädern auch Sicherheits- 
Zweiräder einzuführen. 
In der Rheinprovinz hat man sich für die Zweiräder eutschieden, deren im 
Juni 1891 123 im Betrieb waren. Nach der dortigen Anweisung v. April 1890, 
betr. die Benutzung der Fahrräder, soll die Fahrgeschw. höchstens 1m in 
5 Min. betragen. 
Die V ersuche, ob Dreiräder oder Zweiräder den Vorzug verdienen, scheinen 
zu Gunsten der Zweiräder auszufallen; diese erfordern geringeren Kraftaufwand, 
sind deshalb bei aufgeweichten Wegen und ungünstigem Wetter besser benutzbar, 
und können den Schlaglöchern und Unebenheiten besser ausweichen, als die 
breiten Dreiräder. Auch sind die Anschaffungskosten geringer. Das Erlernen 
des Fahrens auf dem Sicherheits-Zweirade ist nicht so schwer, als meistens 
angenommen wird, aber doch schwieriger als auf dem Dreirade und letzterem 
wird aus diesem Grunde von älteren, körperlich weniger gewandten Beamten 
der Vorzug gegeben. 
Ueber die Kosten der Instandhaltung der Fahrräder liegen genügende 
Erfahrungen noch nicht vor; es ist aber anzunehmen, dass dieselben nicht un- 
erheblich sein werden. 
d) Die Unterhaltungs-Kosten und -Kostenanschläge. 
Bei den norddeutschen Verhältnissen werden für die Unterhaltung besteinter 
Stralsen 500 bis 600 M. für Ikm und Jahr als Mittelwerth gelten können, 
die Grenzen sind etwa 200 bis 2000 M. Wo das Steinmaterial billiger ist, 
wird man mit geringeren Mitteln ausreichen, als in der Tiefebene. 
Diese Zahlen beziehen sich auf die ganze Stralse und enthalten die für 
Instandhaltung der Böschungen, Gräben, Durchlässe, Sommerwege und Banketts, 
Baumpflanzungen, Befriedigungen und Abtheilungszeichen "aufzuwendenden 
Kosten. Die für Umbauten und Erneuerung sröfserer Bauwerke erforderlichen 
Mittel pflegt man nicht einzurechnen, ebenso nicht die Verwaltungs- und Auf- 
sichtskosten; doch ist das Rechnungswesen in den einzelnen Verwaltungen so 
verschieden, dass eine unmittelbare Vergleichung der kurz als „Unterhaltunes- 
kosten“ bezeichneten Aufwendungen nur mit Vorsicht geschehen kann. 
Was die Steinbahnen selbst betrifft, so ist in der Regel die Unterhaltung 
des Steinpflasters billiger, als die der Steinschlagbahnen. Für das auf den 
norddeutschen. Strafsen übliche geringwerthige Re sihenpflaster muss man ein- 
schliefslich aller Nebenarbeiten je nach Verkehr und Untergrund etwa 0,05 bis 
0,15 M. für Lam und Jahr rechnen. 
Die Unterhaltung der Staatschausseen in Preufsen soll in den letzten 
Jahren der Staatsverwaltung 560 M. für Ikm gekostet haben. 
In der Provinz Brandenburg erforderte nach amtlicher Zusammenstellung 
im Jahre 1883/84 die Unterhaltung der von Provinzialbeamten verwalteten 
  
     
   
  
    
    
    
  
    
   
   
   
  
   
   
     
   
  
  
   
   
    
   
  
   
   
    
  
   
  
   
  
  
  
  
   
  
    
    
  
  
  
    
  
  
   
   
   
    
   
  
    
   
     
  
  
   
   
  
   
  
   
    
	        
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