Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

  
  
2712 )Jer Brückenbau. 
auch für grofse und sehr grolse Körper, wie sie in der Praxis vorkommen, gilt, 
kann fraglich erscheinen; immerhin macht sie es aber w ahrscheinlich, dass von 
der rechnungsmälsigen „Sicherheit“ in vielen Fällen bis zur Hälfte, bisweilen 
mehr als die Hälfte durch die Form des Mauerkörpers aufgehoben wird. 
Bedenkt man, dass die Sicherheit eigentlich schon aufhört, wenn Risse 
entstehen, und dass bei der Zerdrückung von Mauerwürfeln dies durchschnittlich 
bei 0,7 der Bruchbelastung eintritt, so kann statt der siebenfachen schliefslich eine 
2,Dfache, statt der fünffachen eine 1,75fache Sicherheit übrig bleiben, welche 
dann gegen die unvermeidlichen pr aktischen Fehler Schutz zu ge ‚währen hätte. 
Hiernac h können wir aussprechen, dass bei sorgfältig nach der Elastizitäts- 
theorie mit vorsichtigen Belastungsannahmen, unter Berücksichtigung der un- 
günstigsten Laststellungen berechneten Mauerkörpern, wenn die schädliche 
unmittelbare Einw irkung von Stöfsen nicht zu befürchten ist, für die äulserste 
Faser- Druckspannung l/, der Bruchfestigkeit des Mauerwürfels 
unbedenklich eingeführt werden darf, während ein Hinaufgehen bis auf !/; 
nur unter besonders günstigen Umständen ausnahmsweise zu wagen sein möchte, 
dass es sich aber bei Mauerkörpern (insbesondere Gewölben), die ohne Rücksicht 
auf die Elastizitätslehre berechnet sind, empfiehlt, in der Regel an der „zehn- 
fachen Sicherheit,‘ hinsichtlich der äufsersten Faserspannung, festzuhalten 
und nur ausnahmsweise bis zu einer siebenfachen Sicherheit hinab zu gehen. 
Prinzipiell wird man zugeben müssen, dass ein gleiches Herabsetzen des 
Sicherheitskoö ffizienten für eleichmälsig und zentral belastete Mauerkörper von 
günstiger Form, auf welche die elastische Zusammendrückung keinen sc hädlichen 
Einfluss haben kann, also für gewisse Mauerpfeiler und nicht zu flache Gewölbe 
mit ausschliefslich ruhender, der Gewölbeform entsprechend vertheilter, voller 
Belastung, zulässig sein muss. Hier tritt die gleichmälsig über den ganzen 
Querschnitt vertheilte Pressung an die Stelle der äufsersten Kantenpressung. 
Praktisch aber dürfte man von diesem Zugeständniss kaum Gebrauch machen, da 
die Form der Mauerkörper selten eine günstige (nahezu würfel- oder gar platte n- 
förmige) ist, und da man nicht immer mit Sicherheit auf vollständig zentrale 
Wirkung der Last zählen kann, auch wenn die Rechnung eine solche ergiebt. 
Bisher war eine möglichst sorgfältige statische Berechnung vorausgesetzt. 
Es ist ja nun häufig ein überschl: äclicheres Verfahren zulässig. Bei diesem 
wird man aber stets mindestens die zehnfache Sicherheit in Anwendung 
bringen müssen.!) 
Hierhin gehören die namentlich bei Gewölben häufig vorkommenden Fälle, 
denen ohne Rücksicht auf einseitige bewegliche Last und auf Verschiebung 
der Stützlinie in Folge der elastischen Zusammendrückung des Materials mit 
voller ruhender Belastung gerechnet und die Vertheilung der Pressungen gleich- 
mälsig über die Querschnitte angenommen wird. Bei grofsen und nicht zu 
flachen Gewölben, sowie bei solchen unter hohen Ueberschüttun gen, vorausgesetzt, 
dass ihre Mittellinie nach der Stützlinie geformt ist, wird, da bei diesen Ge- 
wölben die vorerwähnten störenden Einflüsse nur geringe Wirkung haben 
können, ohne weiteres mit der zehnfachen Sicherheit gerechnet werden dürfen. 
Die Querschnitte sind so zu bestimmen, dass die sleichmäfsie über sie vertheilte 
rechnungsmälsige Pressung !/,, der Zerdrückungsfestiekeit des Mauerwerks in 
Würfelform beträgt. 
Als Beweis für die Angemessenheit dieser Querschnittbestimmung führe ich 
beispielsweise die Unterführung der Königstrafse am Bahnhof Hannover an, 
deren 16 m weites Gewölbe mit 2 3 ‚15m Pfeil, 15,95 m innerem Scheitel-Halbmesser 
und 0,65 m Scheitelstärke aus Ziegeln von 220 kg Druckfestigkeit hergestellt ist. 
Die theoretische Inanspruchnahme im Scheitel, eleichmäfsig vertheilt, beträgt 
l1kg2), also !/,, der Ziegelfestigkeit, was, wie ich später begründen werde, 
etwa dem zehnten Theil der Mauerwürfel- l-Festigkeit entspricht. 3) 
Unvereinbar mit der aufgestellten Regel, wonach, wenn nicht bei allen, so 
l) Man beachte die auf 8.275 folgende Einschränkung dieses Satzes. 
2) Gentr.-Bl. d. B. 1882, S. 145. 
3) Aehnlich ist bei der Strafsen-Brücke bei Collet (Bogen mit 43m Weite) eine gleich- 
mässig vertheilte Inanspruchnahme von 14,8kg angenommen, während das Material (Sandstein) 
in Würfelform bei 300kg zerdrückt wurde. Centr.-Bl d. B. 1883, S. 288. 
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
   
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
  
    
    
        
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