Brückenbau.
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Sich erheit im Vergleich mit diesen Würfelfestigkeiten für ausreichend, also
Inan spruchnahme guten Bruchsteinmauerwerks in Portlandzement-Mörtel von
45 und .bei Granit bis zu 60ks für zulässig. —
In der bisherigen Betrachtung ist voraus gesetzt, dass die Stützlinie oder
Mittellinie des Drucks überall im Kern des Mauerwerks bleibt, dass also Zug-
spannungen nicht zuftıeten. Diese Voraussetzung wird gewiss von mancher
Seite als zu weit gehend betrachtet, da bekanntlich nicht allein Steine,
sondern auch Mörtel, inslLesondere Zementmörtel eine nicht unerhebliche
Zugfestigkeit zeigen. In manchen Steinbrücken mit sehr geringen Gewölbe-
stärken müssen bei einseitigen Belastungen Zugspannungen auftreten. Auch
ist es bei Betongewölben, denen man Homogenität zuschreibt, nicht un-
gewöhnlich auf Zugspannungen zu rechnen. Engesser sagt z. B. mit Bezug
auf Betoubögen:!) „Die gebräuchlichen Formeln für elastische Bogenträger bieten
daher noch übermässige Bruchsicherheit, wenn man, früherem Vorgange ent-
sprechend, den Anstrengungs-Koeffizienten gegen Zug = = der wirklichen Zug-
festigkeit wählt.“
Da dieser Ausspruch auf Versuchen beruht, die mit Betonbögen angestellt
sind, welche dabei nachweislich Zugspannungen aufgenommen haben, so wird
man ihn im Hinblick auf derartige, vollkommen gut ausgeführte Bögen gelten
lassen müssen. Und es kann ja sein, dass auf diesem Wege noch bedeutende
ökonomische Resultate erzielt werden.
Auch lässt sich vielleicht durch genaue Beobachtungen ausgeführter Brücken-
gewölbe mit Hilfe der Köpcke’schen Libellen oder des Fränkel’schen Dehnungs-
zeichners nachweisen, dass selbst im gewöhnlichen Mauerwerk Zugspannungen
ohne Nachtheil auftreten, was dann die Einführung derselben in die Rechnung
fördern würde.?)
Bedenkt man aber, ein wie spröder Körper Mauerwerk und auch Beton ist,
wie leicht durch Erschütterungen, Nachgeben des Baugrundes usw., feine Risse
entstehen können, die für die Uebertragung von Druckspannungen unerheblich
sind, während sie die Fortpflanzung von Zugspannungen unmöglich machen,
erwägt man endlich, wie sehr die Fähigkeit des Mauerwerks, Zugspannungen
aufzunehmen, von der schwer: kontrollirbaren Güte des Materials und der Arbeit
abhängt, so wird man zugeben müssen, dass eine nur auf Druckspannungen
berechnete Mauerwerks-Konstruktion (einschl. Beton) einen so viel :wenn auch
in Zahlen nicht ausdrückbar; höheren Grad der Sicherheit gewährt, als eine
solche, die nur mit Hilfe der Zugfestigkeit des Materials standfähig ist, dass
das Mehr an Material, welches sie erfordert, nicht schlecht angewendet ist.
Es dürfte sich daher empfehlen, vorläufig, wenigstens als Regel, Zug-
spannungen bei der Berechnung von Mauerwerk nicht zuzulassen.?)
Eine Ausnahme bilden die Monier-Gewölbe, deren Eisendraht-Einlagen die
Berücksichtigung der Zugspannungen bei der Berechnung erfordern.
d. Zulässige Belastung des Baugrundes.
Ist man nun nach dem bisher Gesagten im Stande, die Stärken der Gewölbe
und des Mauerwerks überhaupt den in den einzelnen Theilen auftretenden
Pressungen entsprechend zu bestimmen, so kommt es noch auf die Inanspruch-
nahme an, welche man dem Baugrund zumuthen darf. Hier schwanken, wie
beim Mauerwerk, die Angaben bedeutend. Die Unsicherheit wird dadurch ver-
1) D. Bztg. 18.1, S. 582. .
2) Beim Abbruch von Gewölben der Bahnüberbiückungen der Österreichischen Südbahn
fand Holzer, dass sich grosse, durch Schlitze frei gestemmte Theile schwebend hielten, ‚ein
Umstand, der wohl schlagend darauf hinwe st, dass der Zugfestigkeit des Mörtels ein ganz
wesentlicher Antheil an der Tragfähigkeit der Gewölbe zugemessen werden darf.‘ (Wochenschr.
d. österr. Ing. u. A. V. 1891, No. 13.)
i 3) Anderer Ansicht ist E. Dyckerhoff, welcher für seine Betongewölbe, von denen wir
S. 324 eins mittheilen, Form und Stärke so gewählt und berechnet hat, dass bei der vor-
kommenden geringsten Ueberschüttung und einer einseitigen grössten Belastung durch sı hwerstes
Fuhrwerk oder Strassenwalzen die Lage der Drucklinie im Bogen eine solche ist, dass die als
zulässig angegebenen Zug- und Druckspannungen nirgends überschritten werden. Diese
Spannungen sind: 3% bis 4% kg/qem Zugfestigkeit und achtfache Druckfestigkeit, wobei eine vier-
bis fünffache Sicherheit vorhanden ist. (D. Bztg 1888, S. 242 und 273.)