Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

  
  
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r Brückenbau. 
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mit der gleichmäfsigen Belastung des Sandgrundes bei 1,2m Fundamenttiefe 
nicht über 3kg zu gehen, wobei man dann Senkungen bis zu 2mm zu er- 
warten hat. 
Die Fundament-Vorsprünge müssen dabei mindestens etwa 2 Höhe auf 
1 Sohlenbreite haben. Kantenpressungen werden unbedenklich bis 4,5 kg im 
Sandboden selbst bei der mehr erwähnten geringen 
Fundamenttiefe steigen dürfen.!) — 
Mit der Theorie, nach welcher ein in die Erde um 
5 das Maass } eingesenkter Körper mit der Grundfläche £ 
! und dem Gewicht Q wagerechte Querspannungen = Qm 
und daraus wieder senkrecht nach oben gerichtete 
Spannungen = Qm? in der umgebenden Erde erzeugt, 
RL so dass Qm?=yhf ist (worin m den oben beim Erd. 
am -—f — an druck erwähnten Faktor und y das Gewicht von 1 cbm 
Erde bedeutet), stimmt das Vorstehende gut genug 
überein. Denn setzt man z.B. f=1lun,ı = 1,28, y— 1800k%g und 0=83.100.100, 
so erhält man m — etwa 0,27, also einen für Sandboden nicht unpassenden Werth. 
Nach dieser letzterwähnten Theorie kann der Baugrund im Verhältnifs der 
Eintauchungstiefe des Fundaments wachsend belastet werden. Bei 2,4 m Tiefe 
würde also schon eine gleichmässige Belastung des Sandgrundes von 6%g, bei 
8,6 m Tiefe eine solche von. 9 kg zulässig sein. Es empfiehlt sich aber, zunächst 
und so lange nicht ähnliche Versuche, wie die beschriebenen, für grössere 
Fundamenttiefen gemacht sind, von dieser Theorie noch nicht ohne weiteres 
Gebrauch zu machen, vielmehr auch bei gröfseren Tiefen als 1,2 m im Sandboden 
nicht viel über die für jene Tiefe oben angegebenen Inanspruchnahmen, keinen- 
falls aber über 5ks für 14cm hinaus zu gehen?). 
Bei festem Felsengrund sind lediglich die zulässigen Inanspruchnahmen des 
Mauerwerks für die Bestimmung der Fundamentbreite maasgebend. 
Bei Baugrund, dessen Festigkeit zwischen der des Sandes und des Felsens 
liegt, hat man nach thunlichst sachgemässer Schätzung zwischen den für die 
beiden Grenzfälle oben gegebenen Angaben zu interpoliren. 
Ueber die zulässige Belastung von Rostpfählen, siehe Brennecke, Der 
Grundbau, wo auch noch anderweite und einige besondere Angaben über Bau- 
grund und Tiefe der Fundamente zu finden sind. 
Fig. 31. 
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Il. Praktische Rücksichten bei der Bestimmung der Gewölbeform. 
a. Gewölbeform nach der Stützlinie. 
Wenn man vom rein theoretischen Standpunkt an den Entwurf eines Ge- 
wölbes heran tritt, so wird man die Aufgabe zu lösen haben, für eine gegebene 
Belastung die Stützlinie, bezw. die dieser entsprechende Gewölbe-Querschnitts- 
form zu finden. Die Theorie giebt aber auch für kreisförmige und elliptische 
Stützlinien die Gleichungen der Belastungslinien. Man kann also ebenso gut 
die Belastungslinie für eine gegebene Stützlinie konstruiren wie umgekehrt. 
Dies gewährt den Vortheil, dass man innerhalb gewisser Grenzen praktisch 
leicht ausführbare Wölblinien (Kreisbögen, Ellipsen, Korbbögen) wählen und 
dennoch theoretisch richtig konstruiren kann, wenn man nur die Belastung 
diesen Linien als Stützlinien entsprechend einrichtet. 
Wenn das Hinterfüllungsmaterial leichter ist als das Mauerwerk, so hat 
man in der verschiedenen Anordnung der Uebermauerung ein Mittel, die redu- 
zirte Belastungslinie etwas abzuwandeln. Genügt dies nicht, so kann man bis- 
weilen durch Anordnung von Hohlräumen in der Uebermauerung die Belastung 
dem Bedürfnisse entsprechend einrichten. Wenigstens ist dies fast immer so 
weit möglich, dass die Stützlinie nicht mehr als zulässig von der Mittellinie des 
nach irgend einer einfachen Kurve geformten Gewölbes abweicht. Es ist also 
1, Diese gröfste Kautenpressung ist bei den Viadukten der Berliner Stadtbahn auf Sand- 
boden rechnungsmässig zugelassen und hat sich da ohne Nachtheil gezeigt. 
2) Franzius (D. Bhdb. Aufl. I, Bd. III, 8. 27) giebt allerdings an, dass fester Sand 75 bis 
100t Druck für 1-qm verträgt. 
     
   
    
     
   
   
     
   
   
     
   
   
   
     
  
   
    
    
   
   
   
  
     
  
    
   
   
  
    
  
    
    
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