304 Der Brückenbau.
Will man nun zur Konstruktion des Lehrgerüstes schreiten, so hat man
zu beachten, dass (nach den obigen Erörterungen) der Theil des Gewölbes
dessen Fugen mit dem Horizont einen Winkel bilden, der kleiner als der
Reibungswinkel von Stein auf frischem Mörtel ist, keines Lehrgerüsts bedarf.
Dieser Umstand scheint schon den alten Römern bekannt gewesen zu sein.
Rondelet (l’art de bätir), nach diesem Emy und weiter Morandicre, theilen
ein altes römisches Lehrgerüst, Fig. 71, mit, welches erst über Höhenlaoe des
Fig. 71. Fig. 72.
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Reibungswinkel beginnt. Vortretende Wölbsteine zur Unterstützung des Gerüsts
finden sich beim Pont du Gard und bei der Cestius-Brücke in Rom 280 u.25 9
über den Kämpfern.
Fig. 74. Dieses Vorstrecken
von Gewölbesteinen
zum Tragen des
Lehrgerüsts findet
sich bei neueren
Bauwerken selten.
Ein Beispiel ist der
Aquädukt bei Sima
(Spanien), Fig. 721),
Wohl aber lässt
man das eigentliche,
durch allmähliche
Senkung zu lösende
Lehrgerüst erst da beginnen, wo das Gewölbe
zu drücken anfängt. Beispiele: Fulda-Br. b.
Kragenhof (Z. f. Hann. 1858), Striegisthal-Via-
dukt (Z. f. B. 1869), Ruhr-Viadukt d. Rh.-E. b.
Herdecke (Z. f. Bauk. 1881), Fig. 73, und Ilm-
Viadukt bei Weimar, Fig. 742). Bei letzterem
beginnt das eigentliche Lehrgerüst etwa bei
einem Fugenwinkel von 30°. Gesprengte
Lehrgerüste finden ihre Unterstützung häufig
auf den Kämpfergesimsen, auf eigens dazu
herausgestreckten Steinen am Kämpfer oder
den Pfeilern oder endlich auf Eisenbahn-
schienen, die durch die Pfeiler gesteckt
werden (Aulne-Viadukt — Viadukt der Fisch-
bachbahn).
Die Binder der Lehrgerüste, abgesehen von
ganz kleinen, die als volle Bretttafeln gebildet werden, sind Fach-
werksysteme deren Knotenpunkte bisweilen durch Vermittelune
von Pfetten die parallel zur Gewölbestirn liegenden Kranzhölzer
aufnehmen, welche ihrerseits wieder die Schalung tragen. Auf die Eintheilune
der Fachwerks-Knotenpunkte (Bestimmung der Länge der Kranzhölzer) ist das
Zunehmen der Gewölbelast vom Kämpfer nach dem Scheitel von Einfluss. Dem-
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I) Nach Rziha, E. U. u. O.B. I. 8. 198.
®) Nach Z. f. Hann. 1881. Bl. 855.