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2 Erdarbeiten.
Kippwagen auf Arbeitsgleichen durch Menschen bewegt 1:100, durch Pferde
1:150, durch Lokomotiven 1:200.
Die günstigsten Steigungsverhältnisse!) für die Bergförderung sind für
Schiebkarren 1:18, s, = 0,005, für Handkippkarren 1:20, s, = 0,05, für Pferde-
kippkarren 1:25, s, = 0,04, für Schienengleise mit Menschen 1:60 bis 1:80,
s, = 0,014, mit Pferden 1:60 bis 1:80, s, = 0,014 und für Locomotiven dem
Bau derselben anzupassen,
Die Gefälle, bei denen die Rückfahrt der leeren Gefässe ebenso theuer
ist, wie wagerechte Förderung der beladenen sind für Schiebkarren 1:12,
so = 0,083, für Handkippkarren 1:17, s,= 0,06, für Pferdekippkarren 1:20, sy
— 0,05, für Menschen und Pferde auf Arbeitsgleisen 1:60, s, = 0,017.
Für Längsförderung aufwärts kommt nur der Höhenunterschied A in
den Schwerpunktslothen der zu bewegenden Massen in der herzustellenden
Bahn gemessen, sowie die Neigung der letzteren in Betracht, da im allgemeinen
der Absturz an der Gewinnungs- und Verwendungsstelle keine besonderen
Kosten verursacht und die Förderung keinenfalls ungünstiger als in der Lage
des herzustellenden Planum erfolgt. Einem etwaigen Abbau in Geschossen in
der Berechnung der Kosten genau zu folgen, ist nicht wohl möglich, weil die
Einzelheiten erst bei der Ausführung festgestellt werden.
Für Längsförderung abwärts werden in der Regel weder Zuschläge
noch Abzüge gemacht; nur beim Angriffe sehr steiler Hänge mit Schiebkarren
kommen stark fallende Bahnen vor; bei diesen ermittele man den Höhenunter-
schied h der Schwerpunkte und vergüte dann die wagerechte Förderung für die
Weite en !o wenn /,> wird, als die wirkliche wagerechte Schwerpunktsent-
s,
fernung /, andern Falls für die Weite /. Nur wenn man bei der Unmöglichkeit,
Umwege zur Herstellung von /, einzuschlagen, zu steileren Gefällen, als s, ge-
zwungen wird, sind besondere Vergütungen für die Thalförderung auszumachen.
Querförderung aufwärts kommt häufig vor bei Seitenentnahme, seltener
bei hoher Seitenablagerung. Bedingen Seitenentnahme und Ablagerung nur
Querförderung, so ist die Förderhöhe der lothrechte Schwerpunktsabstand Ay,
und die mindestens in Rechnung zu stellende wagerechte Förderweite /, auf
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der Steigung s; wird „ = —". Bildet dagegen die Querförderung bei Seiten-
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entnahme für lange Strecken abe einer kleinen Grube nur die Einleitung, oder
bei Ablagerung aus langen Strecken in eine kleine Halde nur den Abschluss
einer Längsförderung, so ist die Förderhöhe. A, der lothrechte Abstand des
Planum vom Schwerpunkte der Grube, bezw. Halde. Vergütung erfolgt nach
4, 5; und hy
Querförderung abwärts ist besonders häufig im Querausgleiche, kommt
aber auch bei hoher Seitenentnahme und tiefer Seitenablagerung vor. Die
lothrechte Förderhöhe A, ist zu bestimmen, wie bei Querförderung aufwärts;
h
®_ _ohne
vergütet wird lediglich die wagerechte Förderung auf die Weite ), =-
so
Rücksicht auf die wirklichen Steigungen. Nur wenn /, nicht durch Umwege
herzustellen ist, also steiler als auf s, gefördert werden muss, sind besondere
Vergütungen auszumachen.?)
b) Verfügung über die Erdmassen.
Die Festsetzung der Vertheilung der nach dem Obigen ermittelten Massen
ist früher meist durch Tabellen auf Gund der Spalten 21 bis 28 der Tabelle
Seite 10 erfolgt. Dieser Weg ist aber wegen seiner geringen Uebersichtlichkeit
äusserst mühsam, unsicher und langwierig, und es gelingt, namentlich dem An-
fänger meist nicht, nach diesem Verfahren den wirklich vortheilhaftesten Ver-
theilungsplan zu erhalten. Wesentlich sicherer und äuserst einfach ist die Be-
nutzung des Vertheilungsprofiles Fig. 9e. dessen eigenthümliche Eigen-
!) Vergl. Winkler a. a. O. 8. 109 Goering Zentralblatt der Bauverwaltung. 1881 S. 369.
2) Ueber die äussersten Gefälle, auf denen die leeren Gefässe unter voller Ausnutzung
der Förderkräfte eben noch zurückbewegt werden können, Zeitschr. f, Baukunde 1878. S. 518
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