Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

   
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Hintermauerung und Ausfüllung der Gewölbezwicke.. 351 
Heinzerling!) geht von dem Satz aus, dass in einem nur senkrecht be- 
lasteten Gewölbe, welches durchweg gleiche spezifische Beanspruchung haben 
soll, die Vertikalprojektion jedes radialen Querschnittes gleich dem Scheitel- 
Querschnitt sein muss. Er findet dann, Fig. 153, den mit Rücksicht auf die 
Hintermauerung zulässigen schwächeren Kämpfer - Querschnitt, bezw. dessen 
Vertikalprojektion d; =d — 9 Da 
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worin u = Reibungs-Koöffizienten von 
Mauerwerk auf Mauerwerk, S= spezifische Abscherungsfestigkeit des Mörtels, 
p= spezifische Spannung im Gewölbescheitel ist. 
Beides, sowohl Reibung als Abscherungsfestigkeit in Rechnung zu ziehen, 
dürfte sich indess kaum rechtfertigen lassen. So lange die Hintermauerung 
intakt und die Abscherungsfestigkeit in Wirksamkeit ist, kann die Reibung 
wohl nicht zur Wirkung kommen. 
Eine Theorie der gewölbten Bögen mit besonderer Rücksicht auf den ver- 
steifenden Einfluss der Uebermauerung und Ueberschüttung giebt H. Gn uschk« 
in der Z. f. B. 1892. 
Ein nach der Stützlinie richtig konstruirtes Gewölbe bedarf der Hinter- 
mauerung nicht, um standfähig zu sein. Bei solchen Gewölben fällt daher viel- 
fach die Hintermauerung entweder ganz fort (als neueres Beispiel von Gewölben 
ohne Hintermauerung sind die Fluthöffnungen der Brücke über die Norderelbe 
anzuführen, Z. f. B. 1890), oder sie tritt nur als untereeordneter Bautheil auf, 
um als Unterlage für die Abdeckung zu dienen, welche auf den steileren, 
unteren Partien der äusseren Gewölbelaibung nicht mehr aufliegen kann, ohne 
abzurutschen. 
Eine ähnliche Aufgabe erfüllt, (so weit sie nicht für die Standfähigkeit der 
Gewölbe nothwendig ist) die Hintermauerung, oder Uebermauerung über den 
Pfeilern von Brücken mit mehreren Oeffaungen. Wenn man hinter die End- 
widerlager oder durch die Gewölbescheitel entwässert, so ist der ganze Raum 
über den Gewölbeschenkeln bis zur Höhe der Scheitel, ja noch höher auszu- 
füllen. Aber auch wenn man das Wasser durch die Pfeiler oder die Gewölbe- 
schenkel führt, ist eine mehr oder weniger bedeutende Uebermauerung erforderlic] 
da man der Abdeckung nach den Zwischenpfeilern selten ein so starkes Gefälle 
oiebt als bei einzelnen Gewölben, wo man, wenn überhaupt eine künstliche 
Abdeckung angewendet wird, derselben ein Gefälle bis 1: 1V, ja bis 1:1 giebt. 
(Vel. S. 355). 
"Soweit diese Uebermauerung nur Füllmauerwerk ist, welches kaum grössere 
Traofähigkeit zu haben braucht als das Ueberschüttungsmaterial — es muss nur 
eine so feste Masse sein, dass die Asphaltabdeckung, welche es trägt, nicht 
Setzen Risse bekommt — so stellt man sie vielfach aus einer mageren 
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durch sein 
        
Betonmasse her. (Bauten der Volmebahn, Hagen-Brügge?) „nach französischem 
Muster“3) und Viadukt der Berliner Stadteisenbahn.) 
Statt des vollen Füllmauerwerks ordnet man, namentlich bei grösseren 
Brücken. Hohlräume im Mauerwerk an. Der Einheitspreis des hierbei auszu- 
führenden Mauerwerks ist natürlich viel höher als der des Füllmauerwerks 
(Beton’s). Dagegen sind die Mauermassen geringer; Pfeiler und Gewölbe 
werden weniger belastet; auch trocknet das Bauwerk leichter aus und ist mehı 
der Revision zugänglich. Wo das Eine oder das Andere vortheilhafter ist, muss 
im besonderen Fall erwogen werden. Schätzungsweise kann man indessen wohl 
annehmen, dass bei Oeffnungen bis zu 12 oder 13 m Spannweite Füllmauerwerk, 
darüber hinaus Entlastungsgewölbe vorzuziehen sind. 
Die Axe der Entlastungsgewölbe ist entweder parallel derjenigen der Haupt- 
gewölbe oder rechtwinklig dazu (parallel zur Brückenaxe). Die erstere An- 
ordnung findet man bei französischen Brücken sehr häufig, Fig. 154*), 155°) 
u. 1566), unter Andern auch bei den Aquädukten der Pariser Stadtwasserleitung 
B.-Z. 1872. 
1) A. 
2) Z. f. Hann. 1878, Sp. 437. 
3) Viadukt v. St. Antoine (Marseille-Aix) (Nouy. ann. 1880. Bl. 37/38). 
f} Brücke von Berdoulet. Rziha E.O0.u. U.B.II >. 202. 
iadukt von Pigayrolle. Nach Rziha. 
6) Nach Z. f. Bauk. 1880. 
  
  
    
    
    
  
  
    
   
   
   
  
  
   
   
   
    
   
  
    
  
   
   
   
   
    
  
  
   
  
   
    
  
   
  
  
  
  
   
  
   
    
    
   
   
  
   
  
   
  
   
   
   
  
    
    
   
	        
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