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tracht fällt. Für den Ausgleich E,— D, ist dicht über dem Buckel E, D,
wieder Längsförderung. das "billigere, und da der vordere Theil des Dammes D,
jedenfalls aus E, gedeckt wird, so fällt auch hier die Entnahme ausser Betracht.
Es bilden sich sonach zwei Ausgleichsstrecken zwischen Entnahme für D,
und Ablagerungen für E, und E,, in denen nun die günstigsten Ausgleichs-
linien nach obiger Regel festgelegt werden können. Als solche ergiebt sich von
D; bis E, AA, denn für sie sind die nach der gemachten Annahme den Längs-
förderkosten einschl. der Steigungszuschläge entsprechenden halben Buckelsehnen
vermehrt um die beiden Preise der Entnahme bei D, und der Ablagerung bei
Es, gleich den halben Sattelsehnen. Von E, bis E, ergiebt sich die Ausgleichs-
linie BB, für welche Ablagerung in E, + halbe Buckelsehne E, D, —= der
halben Sattelsehne D, E, wird. Zufällig wird für BB Entnahme für D,—+ Ab-
lagerung für E, auch — der halben Sehne D, E,, so dass die günstigste Aus-
gleichslinie hier gerade in die Grenze fällt, wo Entnahme für D, eben noch
nicht in Frage kommt. Da BB nun mehrere Buckel und Sättel überspannt,
so ist unter ihr eine Ausgleichung zweiter Ordnung durchzuführen, welche von
D, bis Ez reichend in @@ die Abschnitte VIIa— VIle festlegt, welche erst
abgearbeitet werden müssen, ehe der Ausgleich E,— D, beginnen kann.
Die Vergleichung der verschiedenen Preissummen geschieht bei diesen Be-
trachtungen, indem man die einzelnen Preise als Längen aus den Preismals-
stäben, Fig. 10, bezw. den Entnahme und Ablagerungspreisen in Fig.9c oder 11
abgreift und durch Aneinanderreihen auf zwei gleichlaufenden Geraden zeichnend
vereinigt, oder indem man sich ein sogen. Förderkostenlineal (vergl. Laun-
hardt: das Massennivellement) aufträgt, auf welchem unter jeder Förderweite
die Preise der für sie vortheilhaftesten Förderart mit Berücksichtigung ver-
schiedener Steigungen eingeschrieben sind. Letzteres Verfahren entspricht
den thatsächlichen. Verhältnissen insofern nicht, als wohl niemals bei grösseren
Erdarbeiten in jedem Abschnitte grade die günstigste Förderart angewendet
wird. Man wird in der Regel selbst auf grossen Strecken höchstens 3 ver-
schiedene Förderarten verwenden, somit-in vielen Abschnitten eine andere, als
die günstigste. Die Berücksichtigung dieses Umstandes ist bei Benutzung des
Malfsstabes “Fig. 10 ohne Schwierigkeit “möglich, beim Förderkosten-Lineale nicht.
Was schliesslich die Längen betrifft, “für welche obiges Ausgleichsverfahren
anzulegen ist, so kommt dabei selten die ganze Länge der Linie auf einmal in
Betracht, es werden vielmehr durch die äusseren Hindernisse — wie grosse
Brücken, Tunnel, spät fertig werdende grosse Einschnitte und Dämme, Stellen
wo Entnahmen oder Ablagerungen aus irgend welchen Gründen unvermeidlich
sind — grössere Abschnitte gebildet, innerhalb welcher. die Ausgleichungen ab-
zuschliessen sind.
In dem Beispiele der Fig. 9 bilden eine Flussbrücke und ein Tunnel
solehe Grenzen. Zwischen ihnen erfolgt der Ausgleich in der an Fig. 11 er-
läuterten Weise, und zwar ergiebt sich Entnahme an der Brücke, Ablagerung
vor dem Tunnel. Für beide sind zunächst die durch ausgezogene Linien ab-
gegrenzten Preise unter der Annahme festgestellt, dass für die Entnahme eine
Füllerube an der Brücke liegt, während die Ablagerung — auch von 26000 cbm
Tunnelausbruch — vor dem 'Tunnelvoreinschnitte "erfolgt. Beide Preise wachsen
daher allmälig an. Unter diesen Annahmen ergiebt "sich die — .— .—:Aus-
gleichslinie AA, welche die im Längenprofile 9a durch Strichelung abgesonderten
Abschnitte liefert. Bei den Preisermittelungen kommt dabei Steigungszuschlag
abgesehen von den Entnahme- und Ablagerungspreisen nur für die Ber geförde-
rung Stat. 8-+ 17 bis St. 10 + 96 in Frage, welcher im obern Theile der Fig. 10
in Abtheilung II entsprechend Handkippkarren abgegriffen wird. Uebrigens
sind für die. wagerechte Bewegung die im unteren Theile der Fig. 10 ein-
getragenen Preise” entsprechend den “über 9a angedeuteten römischen Nummern
der Förderarten benutzt, obwohl sie für die verschiedenen Förderarten verschie-
denen m Werthen entsprechen. Im Einzelfalle wird man die Stundenleistung m
aus dem Gesammtinhalte jedes Dammes bezw. Einschnittes und der nach dem
allgemeinen Bauplane im Einzelnen zur Verfügung stehenden Arbeitszeit für
jede Arbeitsstelle ermitteln, und dann nach dem Muster der Fig. 10 Förder-
preisdarstellungen für jede Förderart und für alle in Frage kommenden m Werthe