Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

Erdarbeiten. 
vorbereiten mhssen. Nur so ist der Einfluss der vorgeschriebenen Bau- 
zeit auf die Kosten, die Wahl der Förderart und die Verfügung 
über die Massen zu berücksichtigen. 
Hätten in 9c aber die Preise für Ablagerung und Entnahme die durch 
— ..— ..— angedeuteten Werthe gehabt, so “hätte sich unter Benutzung der 
Förderart V ein theilweiser Ausgleich zwischen Tunnelvoreinschnitt und Damm 
vor der Brücke nach der —..—..— Ausgleichslinie B, B, ergeben, und es 
müsste dann die Ausgleichslinie ee Ordnung Ba Ba besonders festgelegt 
werden. 
V. Kostenermittelung. 
Wenn die Massenvertheilung nach obigem festgestellt ist, so ergeben sich 
die gesammten Förderkosten, indem man in jedem Abschnitte für Längs- und 
Querförderung beziehungsweise in jeder Entnahme und Ablagerung den Schwer- 
punkt des Auftrages wie des Abtrages festlegt. Bei Längsförderung giebt die 
wagerechte Entfernung beider Schwerpunkte die Förderweite, der Höhenunter- 
schied der Schnitte der Schwerpunktsordinaten mit dem Planum die Höhe, und 
das Planum selbst das Steigungsverhältniss für*den Steigungszuschlag für alle 
cbm des Abschnittes. Bei Querförderung sind statt des wagerechten Schwer- 
punktsabstandes unter Umständen die rechnungsmässigen Längen Io für Thal- 
ferdebunge beziehungsweise /, für Bergförderung (8. Bestimmung der Steigungen 
1, IV, a, # Seite 2] zu berücksic htigen nebst den Steigungszuschlägen für die 
Höhe A, und die Steigungen s,, bezw’ s.. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Die Festlegung der Schwerpunkte der Massen in den Abschnitten ist nach 
Fig. 9e auszuführen. Die Anwendung des Gesetzes, dass das Moment des 
Gesammtgewichtes eines Körpers bezüglich jeder Achse dasselbe Moment haben 
muss, wie die Summe der Gewichte aller Einzeltheile ergiebt die Regel, dass 
man nur die Fläche, welche im Vertheilungsprofile auf einer Seite des Ueber- 
gangspunktes — der grössesten Ordinate — eines Abschnittes liegt, in ein 
Rechteck zu verwandeln braucht, dessen Höhe gleich der Massenhöhe des Ab- 
schnittes ist. Die Grundlinie desselben ergiebt den Abstand des Schwerpunktes 
vom Uebergangspunkte. Die Verwandlung in ein Rechteck erfolgt, indem man 
zunächst durch Parallelverschiebung einer Ecke des Vertheilungsprofiles nach 
der andern, wie früher in Fig. 4, die Verwandlung in ein rechtwinkliges Drei- 
eck vornimmt, dessen eine Seite von der Massenhöhe im Uebergangspunkte 
gebildet wird, und dessen andere zu halbirende Seite in die Ausgleichslinie 
fällt. Diese Rechtecke sind in 9c entsprechend der Ausgleichung AA: sämmt- 
lich — .— .— eingetragen, und die so erzielten Förderweiten in den einzelnen 
Abschnitten sind über 9a unter Bezeichnung der angenommenen Förderart 
durch deren römische Nummer in Fig. 10 dargestellt. Die in jedem Abschnitte 
zu fördernde Masse ist durch die grösseste Ordinate des Vertheilungsprofiles 
innerhalb des Abschnittes bestimmt. Als Einheitspreis für Seitenentnahme 
und Ablagerung ist, wenn er überhaupt schwankt, ein Preis zu wählen, welcher 
sich aus der Grundlinie eines Rechtecks ergiebt, dessen Höhe = der Masse der 
    
  
   
   
   
    
    
   
    
     
    
   
   
     
  
   
   
   
  
    
    
     
    
    
   
    
   
     
   
    
   
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