Erdarbeiten.
vorbereiten mhssen. Nur so ist der Einfluss der vorgeschriebenen Bau-
zeit auf die Kosten, die Wahl der Förderart und die Verfügung
über die Massen zu berücksichtigen.
Hätten in 9c aber die Preise für Ablagerung und Entnahme die durch
— ..— ..— angedeuteten Werthe gehabt, so “hätte sich unter Benutzung der
Förderart V ein theilweiser Ausgleich zwischen Tunnelvoreinschnitt und Damm
vor der Brücke nach der —..—..— Ausgleichslinie B, B, ergeben, und es
müsste dann die Ausgleichslinie ee Ordnung Ba Ba besonders festgelegt
werden.
V. Kostenermittelung.
Wenn die Massenvertheilung nach obigem festgestellt ist, so ergeben sich
die gesammten Förderkosten, indem man in jedem Abschnitte für Längs- und
Querförderung beziehungsweise in jeder Entnahme und Ablagerung den Schwer-
punkt des Auftrages wie des Abtrages festlegt. Bei Längsförderung giebt die
wagerechte Entfernung beider Schwerpunkte die Förderweite, der Höhenunter-
schied der Schnitte der Schwerpunktsordinaten mit dem Planum die Höhe, und
das Planum selbst das Steigungsverhältniss für*den Steigungszuschlag für alle
cbm des Abschnittes. Bei Querförderung sind statt des wagerechten Schwer-
punktsabstandes unter Umständen die rechnungsmässigen Längen Io für Thal-
ferdebunge beziehungsweise /, für Bergförderung (8. Bestimmung der Steigungen
1, IV, a, # Seite 2] zu berücksic htigen nebst den Steigungszuschlägen für die
Höhe A, und die Steigungen s,, bezw’ s..
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Die Festlegung der Schwerpunkte der Massen in den Abschnitten ist nach
Fig. 9e auszuführen. Die Anwendung des Gesetzes, dass das Moment des
Gesammtgewichtes eines Körpers bezüglich jeder Achse dasselbe Moment haben
muss, wie die Summe der Gewichte aller Einzeltheile ergiebt die Regel, dass
man nur die Fläche, welche im Vertheilungsprofile auf einer Seite des Ueber-
gangspunktes — der grössesten Ordinate — eines Abschnittes liegt, in ein
Rechteck zu verwandeln braucht, dessen Höhe gleich der Massenhöhe des Ab-
schnittes ist. Die Grundlinie desselben ergiebt den Abstand des Schwerpunktes
vom Uebergangspunkte. Die Verwandlung in ein Rechteck erfolgt, indem man
zunächst durch Parallelverschiebung einer Ecke des Vertheilungsprofiles nach
der andern, wie früher in Fig. 4, die Verwandlung in ein rechtwinkliges Drei-
eck vornimmt, dessen eine Seite von der Massenhöhe im Uebergangspunkte
gebildet wird, und dessen andere zu halbirende Seite in die Ausgleichslinie
fällt. Diese Rechtecke sind in 9c entsprechend der Ausgleichung AA: sämmt-
lich — .— .— eingetragen, und die so erzielten Förderweiten in den einzelnen
Abschnitten sind über 9a unter Bezeichnung der angenommenen Förderart
durch deren römische Nummer in Fig. 10 dargestellt. Die in jedem Abschnitte
zu fördernde Masse ist durch die grösseste Ordinate des Vertheilungsprofiles
innerhalb des Abschnittes bestimmt. Als Einheitspreis für Seitenentnahme
und Ablagerung ist, wenn er überhaupt schwankt, ein Preis zu wählen, welcher
sich aus der Grundlinie eines Rechtecks ergiebt, dessen Höhe = der Masse der
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