Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

   
   
   
   
   
  
  
  
    
    
    
  
    
     
     
    
  
  
    
   
   
   
  
  
  
   
    
  
    
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
   
   
   
  
  
  
  
    
  
  
   
     
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Geschichtliche Entwickelung. 
entstammt. findet sich noch in Oberitalien und Tessin. Diese Stralsen bestehen 
aus rauhem Pflaster mit einem eingelegten Gleis aus Granitplatten, welches 
jedenfalls ausschliefslich den Verkehr vermittelte. Zwischen den Quaderstreifen 
  
    
     
dient eine Einsenkung zum Abfluss des Wassers, Fig. 9. 
Zur Ueberschreitune von Mooren erbauten die Römer 3ohlwege — die 
5 pontes longi — aus gespaltenen Baumstämmen, welche unter sich durch Lang- | 
3 darg schwellen verbunden wurden. Die Bearbeitung der Hölzer geschah mit der | 
on Axt, nicht mit der Säge. Die Breite dieser Wege betrug etwa 3,0. m, Die- | 
ae selben finden sich nur im Moor und endigen an der Grenze von Moor und Geest. 
et Eine solche Wegeanlage wurde z. B. im Jahr 1813 im Bourtanger Moor 
a (niederländische Provinz Drenthe) aufgefunden. 
a Umfangreiche Reste von Bohlwegeen im Grofsherzogthum Oldenburg sind 
nen von 1873-1879 eingehend untersucht worden.t) Im Langen-Moore bei Lehe wurde 
Be 1855 ein 1100 m langer Bohlenweg aufgefunden und 1885 untersucht; dort ist 
ee an den sumpfigsten Stellen des bis über 9 m tiefen Moores auf Faschinenunter- 
= brR [se bau ein Bohlenbelag angebracht und darüber befindet sich wieder eine Faschinen- 
iz-Ruine laoce und dann noch ein zweiter Bohlenbelase. 
a “ Die römischen Strafsen verfolgten in ‚gebirgigen Gegenden meistens die 
sonnigen Lagen der Berge. Vielfach wurden sie, ihrem kriegerischen Zwecke 
entsprechend, in kürzester Richtung unter 
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NleQder- 
  
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a EB Vermeidung von Einschnitten auf dem 
en Bergrücken fortgeführt, wobei starke 
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»h Reste 
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Steigungen (am Rhein und an der Mosel 
1/,n bis !/i9) vorkommen. Nur in Noth- 
fällen wurden sie tief eingeschnitten, in 
    
  
  
Bee der Regel aber etwas über das Gelände 
a erhöht gelegt, dessen natürlichem Ge- 
en fälle sie sich so viel als möglich anschmiegten. 
Diese Als Beweis der Umsicht; mit welcher die Römer die Tracs ihrer Wege 
feststellten, mag Bavier’s Mittheilung dienen, dass die Jurabahnen und die 
a Nationalbahn in der Ebene der Schweiz fast genau den ehemaligen Römer- 
stralsen folgen. 
Mit dem Umfange des Reichs vergröfserte sich auch das Wegenetz. Es 
erstreckte sich am Ende der Kaiserzeit vom Norden Europas bis nach Afrika 
und Kleinasien auf eine Entfernung von 12000 km und soll eine Gesammtlänge 
\ von 300.000 km erreicht haben. Die Strafsen waren, von dem Milliarium 
N aureum auf dem Forum zu Rom ausgehend, in Meilen getheilt und mit 
Nummersteinen — Milliarium — versehen. 
Sie waren in eine Anzahl Stationen getheilt, welche Ruhepunkte für Truppen 
und Reisende bildeten und mit „mansiones“ versehen waren, in denen Menschen 
und Thiere Nahrung und Obdach fanden. 
Es mag noch kurz erwähnt werden, dass eine um das Jahr 1265 gefertigte 
Kopie einer wahrscheinlich um 200 n. Chr. angelegten Wegekarte des ganzen 
Römischen Reiches, dietabula Peutingeriana, in der Hofbibliothek zu Wien 
  
  
ımm.’von sich befindet. Dieselbe war auf 12 Pergamentblättern hereestellt, von denen 
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er eins verloren gegangen ist. 
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erreichte c) Die Strafsen im Mittelalter. 
  
bestand Mit dem Verfall des Römischen Reiches verfielen auch die Römerstralsen, 
In denen obgleich es nicht an Versuchen fehlte, dieselben zu erhalten. So liess um das 
Een die Jahr 600 die Königin Brunehilde von Austrasien?) die Römerstrafsen ihres 
. Steinen Beiches wieder herstellen, und etwa 200 Jahre später verbesserte Karl d. Grolse 
8 stellen die noch vorhandenen Wege. und erweiterte das bestehende Wegenetz, um die 
so Icher Bewegung seiner Heere zu erleichtern. Aber diese Bemühungen waren nur wenig 
n Seiten erfolgreich, weil sie in den späteren Zeiten nicht fortgesetzt wurden. x 
sein, | Obgleich der Schwabenspiegel eine Breite von 16 Fußs für die Königsstrafse 
ömerzeit verlangte, und das danach gebildete allgemeine deutsche Baurecht, welches nach 
l) v. Alten, die Römerwege in Oldenburg und Osthoff, Wochenbl. f. Arch. u. Ing. 1881, 
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2) Müller, der Chausseebau, S. 145.
	        
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