70 WEBER: über en zum weılsen Yaus
führt wenigstens die eine (Bodley. Wilson 510°) das dritte derselben auch
wirklich, und zwar von vorn herein (der Schlufs fehlt), unter diesem Na-
men, als pratijnäparıgıshtam, auf; in der zweiten (Chambers 66°) fehlt
jede Benennung im Eingange (der Schlufs fehlt ebenfalls). Es bezieht
sich nun freilich der Inhalt dieses gewissermafsen katechetischen Schrift-
chens, soweit es mir vorliegt wenigstens (beide Mss. brechen eben bald
nach dem Anfange ab), auf ganz andere Dinge (s. den Appendix).
Damit ist indefs bei dem geradezu quodlibet-artigen Charakter dieses In-
halts, nicht ausgeschlossen, dafs nicht etwa im weitern Verlaufe auch un-
serm Texte hier Entsprechendes darin seine Stelle hatte, und zum We-
nigsten erklärt sich dadurch wohl, wie er gerade zu diesem Namen ge-
kommen ist; jedenfalls bot sich hier eine passende Gelegenheit zu seiner
Einreihung, resp. Anfügung dar.
Den Text der ersten sieben vom Accent handelnden Regeln, so
wie den Inhalt der übrigen Regeln in kurzer Übersicht, habe ich bereits
in den Ind. Stud. 10, 436—438 mitgetheilt, meine aber, dafs die nach-
stehende Mittheilung des Ganzen, mit Einschlufs des Commentars doch
nicht unwillkommen sein wird.
Der Sprachgebrauch des Werkchens schliefst sich theils an das Ps.
Prätieäkhya an, so antahstha (als masculinum indefs) in 9. 15. 17, üshman in
9 (üshmäntya=h). 14. 18, avagraha 11, mürdhanya 18, prakrityd 21.25., —
theils an die sonstige sütra-Literatur des weilsen Fajus, so bhäshikasvara
in 7, täna in 8, — theils an Pänin:, so hal in 9. 14. (277), tu im 18, ädeca in
22. Selbständig ist der Gebrauch von svära für svara in 7, von guru
und Zaghu für die Aussprache des v in 17, resp. von guru in 23 als
„Position machend“, ebenso der des Zeichens w als Stellvertreter für den
anusvära in 22, resp. des Wortes wkära in 24, von padädya 27 als „in der
ersten Silbe des Wortes befindlich“ (nicht: initial), endlich die mehrfache
eigenthümliche Verwendung von ishad in 25. 26. 27, und von samyukta
in 9 (prägnant). 14. 16. 18. 27.
Die Darstellung ist zum Theil eine höchst ungeschickte, unnöthig
weitschweifig im Einzelnen. Der Zweck der Abfassung wird vom Vf. selbst
(s. Regel 21) dahin angegeben, zur Erleichterung des Text-Hersagens An-
leitung zu ertheilen; die Angaben zwar erscheinen freilich theilweise dazu
wenig genug geeignet (s. z. B. Regel 9 und 17), mögen indefs doch in