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lands mit glüdlihem Erfolg und großem Vortheil
angewendet, ohne daß die Arbeiter wegen übler
Wirkung derſelben auf ihre Geſundheit Klage führen.
Wie viele Geſchäfte des Lebens find nicht mit
Gefahr für die Geſundheit verbunden! Weil man
ſie aber genau kennt, fo hat man ſih an die nö»
thige Vorſicht gewöhnt, und verrichtet ſie mit aller
Sicherheit. Wenn man ein Geſchäft unternehmen
will, ſo muß man es vor allen Dingen genau ken-
nen lernen, und dann überlegen, ob man es ſeiner
Natur gemäß veranſtalten und ausführen kann. Und
findet man fibh zur gehörigen Veranſtaltung und
Ausführung außer Stande, ſo muß man es unter-
laſſen. Ein Geſchäft aber, deſſen Ausführung das
durch, daß man ed nicht, genau kannte und nicht
gehörig veranſtaltete, mißlang, als unausführbar zu
verfchreien, ift ungerecht, und ſtreitet gegen die Pflicht,
den Vortheil des: Landes zu befördern.
Es kann eine Sache ſehr gefährli< und doh
ſehr núßlih ſeyn. Es kommt nur darauf an, wie
man ſie gebrauchet. Die Blauſäure iſt das ſtärkſte
Gift: in kleinen Gaben aber wird ſie als Arznei
angewendet. :
Der Ort, wo man die Chlorine bereitet, muß
entweder oben ganz offen, oder mit einem ſtark zies
henden Schlote verſehen ſeyn. Man. muß fi) dars
in nicht länger aufhalten, als ed nöthig ift. Und
der úbeln Wirkung eines zufälligen Einathmens dies
ſes Gaſes kann man dadurch vorbeugen, daß man
bei der Arbeit fette oder ſchleimige Speiſen und Ge-
tränfe zu fih nimmt. Alkohol und Ammonium, eins
geathmet und eingenommen, ſind ebenfalls kräftige
Gegenmittel.
Wenn man die Anſtalt vorgerichtet, und alle
Einfügungen- wohl verwahrt hat, muß der Kitt wes
nigſtens 24 Stunden austro>nen.
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