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Straße erfpart wird, welche, nebft den jährlichen billigen
Beiträgen der Hauseigenthümer, Kaufleute, Fuhrleute und
Lohnkutfcher 1e,, ſehr bald zu einem Kapital erwachſen
würde, ‘deſſen Zinſen die gewöhnlichen Reparaturkoſten
allein ſhon’ de>en könnten. -— Gewiß aber wird jeder
Stadteinwohner, auch wenn es kein Hauselgenthümer
wäre, für eine: fo große Annehmlichkeit fhöner Straßen
und Wege, Ordnung und Auffiht, gern einen ſeinen
Kräften angemeffenen Beitrag bringen. —
Paris giebt den Beweis, wie fehr nachtheilig es ift,
wenn dem Bürger oder“ Hausbeſizer die Pflaſterung des
Antheils “der Straße vor feinem Haufe gefeglich aufer:
fegt wird. "Denn wenn au viele das weſentlich: Nügs-
liche mancher obrigfeitlichen Veranſtaltungen und Verord:
nungen einſehen und nad Kräften befördern helfen, und
Alle es nachher in den Früchten der pühftlihſten Er-
füllung des Gefeges empfinden und genießen, ſo ermüdet
Doch der ‘größere Theil derſelben ſehr bald und vernach:
läffigt dasjenige zur Erhaltung des Guten, was ihm
Mühe und Koſten macht. Dergleichen Vernachläſſigun-
gen führen aber eine Menge Uebel herbei: Unreinliche
verdorbene Straßen "und Wege durch fehlerhafte oder
ganz vernachläffigte Ausbefferung, Unordnung, — Errin:
nerungen, Drohungen ‚härtere Maßregeln und Strafen
von Seiten ‘der Obrigkeit, dann aber Unzufriedenheit,
Murren und laute Klage der meiften Bürger 2c, find
dann auh die unausbleiblichen Folgen. Dieſes ‘alles
aber fann niht eintreten beider höchſt einfachen Einrich-
tung ‘einer billigen Abgabe ‘für die Straßenerhaltung und
deren umfichtliche und redlihe Verwendung von! Seiten
der Behörden; denn hier kann der Bürger niht ermüden,
weil er weder eigene Mühe, noh ‘mehr Koſten hat; als
wenn er Die Arbeit ſelbſt übernimmt, auch: dabei — wenn
nämlich ‘die Straßenpolizei ihee Pflicht erfüllt: — noh
den Vortheil der Bequemlichkeit und Sicherheit ſtets vor
Augen" hat.
21) ‘Allgemeine Lehren und Regeln für die Feſtig-
keit und' Dauerhaftigkeit des Straßenbaues zu geben , iſt