Erſtes Kapitel.
Vom Níéivellíiren.
ÿ. 1. Die Unterſuhung, um wieviel ein Punkt
über ſeinem Standort erhaben ift, nennt man Höhen:
meſſen.
Die Unterſuchung des Höhenunterſchiedes,
zweier oder mehrerer Punkte gegenſeitig, einer Linie,
eines Terrains begreiſt das Nivelliren.
Je nach der erforderlichen Genauigkeit bedient man
fich zu dieſer Operation mehr oder minder vollkommener
Inſtrumente, Zumal wenn die Unterſuchungen auf lange
Streden ausgedehnt werden müffen und duch eine Menge
von Zwifchenftationen zu verfolgen find, ift die größte
Genauigkeit in Konftruftion der Inftrumente und deren
Verbindung mit Fernröhren unerläßlih; immer bleibt
aber eine ſolhe Operation mühſam und zeitraubend.
$. 2. Jm Allgemeinen ſind die Nivellirinſtrumente
jo eingerichtet, daß man über einem beliebigen Punft a
des Teraains (Fig. 1) eine mit der Horizontalebene a e
dieſes Punktes parallele Linie cd beobachten und den
Punkt d anmerfen fann, wo fie die Höhenlinie eines Ges
genftandes, eines Stabes 2. trifft.
Schauplas, 26. Bd. 2. Aufl. 1