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geriſſen, der fich vorfindende unbrauchbare erweihte Bo-
den ausgegraben und an deſſen Stelle nah Verhältniß
der Austiefung erſt Kies und dann Sand gebracht, außer»
dem aber nah oben gegebener Anweiſung verfahren wer-
den muß.
Form des Ganzen.
$. 97. Aus demVorhergeſagten geht hervor, daß
der Straßenbaumeiſter nicht allein die Bauart ſelbſt, ſon-
dern auch die Eigenſchaften der Materialien und ihre
Lagerung und Zuſammenſezung kennen muß, um auch
dadurch die Feſtigkeit der Grundlage und ihrer Pflaſters
Dede zu bewirken.
Da das Ganze einer Straße nicht aus einem einzigen
feſten Körper beſtehen fann, ſondern aus Theilen zuſam-
mengeſeßt werden muß, ſo kommt es bei Anlegung eines
Straßenpflaſters darauf an, demſelben nah der Breite
der Straße eine, jeder Laſt den möglihſten Widerſtand
leiſtende Form zu geben und die Theile des Ganzen fo
einzurichten, daß ſie dieſem Zwede im Einzelnen wie in
ihrer Verbindung unter einander ebenfalls entſprechen.
Die flache Wölbung eignet fich hierzu am vortheil-
hafteſlen und iſ die einzige Form, die man einem Stras
Benförper geben Fann.
Es würde demnach eine ganze Straße als ein ein-
ziges langes Gewölbe zu betrachten und in ihrer Anlage
wie in ihrer Zufammenfegung nad den Regeln der
Konſtruktion der Gewölbe zu behandeln fein. Dabei
würde die Bogenlinie allemal ein Abſchnitt — ein Seg-
ment — eines Kreiſes und“ niemals eine gedrü>te —
elliptiſhe — Bogenlinie ſein; denn da dieſe aus mehrern
Kreisſtü>en beſteht, ſo würden auch die Steine nach ver-
ſchiedenen Radien — wollte man jenen Regeln vollkom-
men-entfprechen — geformt und gefegt werden müfjen,
welches aber beim Pflaſtern mit rauhen Steinen, wo man
froh fein muß, die Hauptformen beobachten zu können,
ganz unmöglich fein würde, abgerechnet, daß die Pflaſte-