Sechſtes Kapitel.
Heizvorrichtungen der Küche.
Dieſelben heißen Kochöfen, Bratöfen, Koch-, Brat- und Backherde,
und die ganz aus Eiſen hergeſtellten au< wohl Koch- und Bratmaſchinen.
Zum Kochen genügt eine von unten geheizte Platte, auf die ent-
weder die Töpfe geſtellt oder auch in entfprechende Deffnungen eingehängt
werden; zum Braten und Baen ſind allſeitig geſchloſſene, mit einer Thür
verſehene Räume nötig, in welche die Brat- und Backgeſchirre eingeſtellt
werden. Vor oder unter dieſen muß der Feuerraum liegen, von dem
aus dann die Hite in den Feuerzügen weiter geleitet wird.
Jeder Feuerraum eines Herdes oder Bratofens ſoll einen Roſt und
darunter einen Aſchenfall haben, beide müſſen dur<h Thüren verſchließbar
fein, welche verſtellbare Zugöſſnungen erhalten. Zweckmäßig iſt es, den
größten Teil der zur Verbrennung des Materials erforderlihen Luſt von
unten durch den Roſt zu führen.
Die Größe des Feuerraumes und alſo auh die des Roſtes richtet
fi nad) der Menge der zu verbrauchenden Hiße. Fn der Regel genügt
es, dem Rofte eine Größe zu geben, welche gleich ift vem 5. bis 4. Teile
der zunächft zu erhigenden Fläche. Wenn ſowohl Kochherd wie Bratofen
einen Roſt haben, der Ofen durh die abgehende Hite des Kochherdes
bereits vorgewärmt wird, ſo bedarf es nur eines kleineren Roſtes für
den Bratofen. Bei Holzfeuerung kann die Entfernung des Roſtes von
der Ofenſohle etwas mehr betragen als bei Kohlen, da Holz mehr Raum
einnimmt.
Die Form des Feuerraumes ift je nad dem Dfen verſchieden ; er
ſoll ſi<h aber vom Roſte ab erweitern, um eine Verbreitung der Flamme
zu geſtatten, die genügt, die Herdplatte oder die Bratröhre gleihmäßig
zu erwärmen.
Die Roſte für Küchenfeuerungen ſind in der Regel aus einem Stüde
gegoſſen, die ER zwiſchen den Stäben erweitern ſi<h unten ($ 17,
Fig. 4, 5, Taf. I), um das Durchfallen der Afche leiht zu geſtatten.