Full text: Die Feuerungsanlagen für das Haus, erläutert durch die Resultate der Wärmetechnik und die Leistung der verschiedenen Brennstoffe (Hauptband)

  
  
     
   
   
   
  
    
    
  
  
  
  
  
  
  
  
    
    
  
  
  
  
  
   
Sechſtes Kapitel. 
Heizvorrichtungen der Küche. 
Dieſelben heißen Kochöfen, Bratöfen, Koch-, Brat- und Backherde, 
und die ganz aus Eiſen hergeſtellten au< wohl Koch- und Bratmaſchinen. 
Zum Kochen genügt eine von unten geheizte Platte, auf die ent- 
weder die Töpfe geſtellt oder auch in entfprechende Deffnungen eingehängt 
werden; zum Braten und Baen ſind allſeitig geſchloſſene, mit einer Thür 
verſehene Räume nötig, in welche die Brat- und Backgeſchirre eingeſtellt 
werden. Vor oder unter dieſen muß der Feuerraum liegen, von dem 
aus dann die Hite in den Feuerzügen weiter geleitet wird. 
Jeder Feuerraum eines Herdes oder Bratofens ſoll einen Roſt und 
darunter einen Aſchenfall haben, beide müſſen dur<h Thüren verſchließbar 
fein, welche verſtellbare Zugöſſnungen erhalten. Zweckmäßig iſt es, den 
größten Teil der zur Verbrennung des Materials erforderlihen Luſt von 
unten durch den Roſt zu führen. 
Die Größe des Feuerraumes und alſo auh die des Roſtes richtet 
fi nad) der Menge der zu verbrauchenden Hiße. Fn der Regel genügt 
es, dem Rofte eine Größe zu geben, welche gleich ift vem 5. bis 4. Teile 
der zunächft zu erhigenden Fläche. Wenn ſowohl Kochherd wie Bratofen 
einen Roſt haben, der Ofen durh die abgehende Hite des Kochherdes 
bereits vorgewärmt wird, ſo bedarf es nur eines kleineren Roſtes für 
den Bratofen. Bei Holzfeuerung kann die Entfernung des Roſtes von 
der Ofenſohle etwas mehr betragen als bei Kohlen, da Holz mehr Raum 
einnimmt. 
Die Form des Feuerraumes ift je nad dem Dfen verſchieden ; er 
ſoll ſi<h aber vom Roſte ab erweitern, um eine Verbreitung der Flamme 
zu geſtatten, die genügt, die Herdplatte oder die Bratröhre gleihmäßig 
zu erwärmen. 
Die Roſte für Küchenfeuerungen ſind in der Regel aus einem Stüde 
gegoſſen, die ER zwiſchen den Stäben erweitern ſi<h unten ($ 17, 
Fig. 4, 5, Taf. I), um das Durchfallen der Afche leiht zu geſtatten. 
 
	        
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