Full text: Zur Staatsprüfung an den technischen Hochschulen

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Das Proteetionswesen wird deshalb um nichts anders werden, 
die Achtung in der Gesellschaft wird sich um kein Jota stei- 
gern und die Interessen der Technik — ich sage absichtlich 
nicht der „Techniker“ — werden keine besseren Vertreter 
finden. Es müssen also umfassende Anstalten getroffen wer- 
den, um diesen tief eingewurzelten Uebelständen die Spitze 
abzubrechen. Tüchtiger als unsere Techniker jetzt werden sie 
durch die Staatsprüfung nicht werden; das Professorencolle- 
gium kann durch die jährlichen Prüfungsresultate nachweisen, 
dass sich ohnehin seit der Lehr- und Lernfreiheit aus eigenem 
Antriebe eine sich von Jahr zu Jahr steigernde Rührigkeit ent- 
wickelte; aber es handelt sich eben darum, diese Rührigkeit 
und die Folgen derselben behördlich zu constatiren und so 
dem Studenten ein Monopol für das Leben mitzugeben; damit 
dies aber erreicht wird, muss mit der abgelegten Staatsprüfung 
ein Titel oder Rang verbunden sein, durch den er sich von 
Pfuschern in seinem Fache unterscheidet, auf Grund dessen er 
in der Gesellschaft im engeren und weiteren Sinne unter einem 
bestimmten Charakter aufzutreten im Stande ist. Um weiters 
die Technik zu fördern und eine Garantie für ihre Weiter- 
entwicklung zu schaffen, ist es nothwendig, dass eine fach- 
männische Vertretung in unseren Regierungskreisen organisirt 
und dem Techniker, der die Staatsprüfung abgelegt, unter den 
gewöhnlichen Eventualitäten das weitgehendste Wahlrecht ge- 
währt werde, wie dem Juristen, Medieiner und Philosophen. 
Und um ihn in seiner Stellung zu monopolisiren, ist ein Gesetz 
zu constituiren, welches jedem Unbefugten, das heisst 
jedem, der nicht die Bestätigung seiner Befähigung in der 
Tasche hat, verbietet, vom Gesetz näher zu nor- 
mirende Stellen und Aemter zu bekleiden. Selbst- 
verständlich wäre dies Gesetz nur für die neu eintretenden 
Kräfte existent, und ist es ebenso vorauszusetzen, dass jene 
Organe, denen die Vergebung solcher Stellen obliegt, durchaus 
zur Rechenschaft gezogen werden können, sobald sie diesem 
Gesetze zuwiderhandeln : hat der Techniker in seiner Stellung 
ebensoviel Verantwortlichkeit wie der Arzt oder Jurist, so soll 
er auch dessen Begünstigungen geniessen, und in dem Masse, 
 
	        
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