—4Z 132 is»—
Mann mit einem Strafgerichte vorgegangen werden sollte,
sehr wenig erbaut, und einige ziemlich energische nach Rom
gerichtete Schreibebriese 159 ) bekunden, daß der Unmut des
Landesherrn auch dein sonst recht schwachen Minister Cioli^ 9 )
die Feder geführt hatte. Man ließ sich aber römischerseits
nicht stören, sondern veranlaßte den Inquisitor von Florenz,
Galilei sofort zur Reise uach Rom aufzufordern, was denn
auch am 1. Oktober 1632 geschah. Obwohl letzterer ohne
weiteres die Zusage gegeben hatte, daß er sich stellen werde,
so suchte er doch anfänglich um die unerquickliche Reise her
umzukommen, aber seine Bemühungen waren fruchtlos, und
als Niccolini Fürsprache wenigstens in dem Sinne einlegte,
daß der alte Mann — Galilei stand jetzt im neunundsechzigsten
Lebensjahre — nicht während der kalten Jahreszeit zur Reise
genötigt werden solle, blieb der Papst unbeugsam wie zu
vor l(il ), wie der Gesandte betrübt nach Florenz melden mußte.
Inzwischen war Galilei von einem Unwohlsein befallen worden,
welches ihn zeitweilig bettlägerig machte, aber auch in diesem
Zustande mußte er sich eine genaue Kontrole und sogar einen
Besuch des Vikars der Inquisition in seinem Krankenzimmer
gefallen lassen. Nun gab auch der getreue Castelli den Rat,
aus alle Fälle dem Papste den Willen zu thuu und sich aus
den Weg zu machen^). Erwog man doch in einer Sitzung
der Inquisition, daß man nötigenfalls Gewalt anwenden und
Galilei in Fesseln nach Rom bringen lassen wolle. Den
brüsken Eingriff in die Rechte des Großherzoges scheute man
nicht; man wußte, daß man sich von Cioli keines ernsthaften
Widerstandes zu versehen haben werde, und thatsächlich wäre
auch au solchen nicht zu denken gewesen. Die Regierung
stellte wiederum eine Sänfte und als Wohnung das Palais
der Gesandtschaft zur Verfügung; Galilei reiste am 20. Januar
1633 ab und langte, nachdem er vor der Grenze des Kirchen
staates eine lästige Pest-Quarantäne zu überstehen gehabt
hatte, am 13. Februar in Roni an.