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besonders hämischer und erbitterter Gegner Galileis. Am
30. April ließ dieser sich freiwillig dem Tribunale vorführen
und legte nun ein Geständnis ab, zu dem er sich um des
willen bewogen fühlen mochte, weil ihm bekannt geworden
war^'), daß im Falle standhaften Leugnens er eine strenge
Sentenz zu gewärtigen haben werde. Er gestand zu, der
„Dialog" betone die Gründe für die verbotene Lehre derart
scharf und überzeugend, daß ein unbefangener Leser aus den
Glauben kommen müsse, der Autor selbst sei ein Anhänger des
Coperuicus. Es wurde ein Protokoll aufgenommen, welches
Galileis in sehr devotem Tone abgegebene Erklärung fixierte 16R )
Nachdem er jedoch soweit gegangen war und das gewünschte'
.„sacrifiziodeiriiiteletto" in aller Form dargebracht hatte, durfte
er wohl noch einen Schritt weiter gehen und ehrlich einräumen,
seine wissenschaftliche Überzeugung habe ihn zur Verteidigung
der Lehre von der Erdbewegung gedrängt. Wenn er sich
auch jetzt wieder daraus hinausredete, daß er diese Doktrin
thatsächlich gar nicht für wahr gehalten, sondern sie nur hypo
thetisch vorgetragen habe, so machte er sich einer wirklichen
Unlvahrheit schuldig, und allem Vermuten nach hätte ihm eine
männliche Erklärung bei seinen Richtern weniger als das seiner
nicht würdige „Tergiversiereu" lß9 ) geschadet. Seine Hoffnung,
nunmehr endlich alles erfüllt zu haben, lvas inan nur immer
von ihm verlangen könne, wurde jäh zu schänden.
Am 10. Mai mußte Galilei wieder vor bem Kommissar
erscheinen, der ihm die Vorlegung einer Verteidigungsschrift
binnen acht Tagen zur Pflicht machte 1T0 ). Allein ersichtlich
war durch diese Erfüllung nur einer formalen Bestimmung der
Prozeßordnung genügt worden, denn der Jnkulpat hatte eine
solche Schrift bereits bei sich und legte sie in die Hände des
Kommissars in ). Einstweilen gestattete man ihm, sich wieder
in seine Wohnung bei Niccolini zurückzubegeben, in welcher
er sich nach Belieben frei bewegen, aus welcher er sogar, nach
eingeholter Genehmigung, Ausflüge in die Umgegend machen