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verboten, und auch hohes Alter bedingte ebensolvenig wie
körperliches Gebrechen die völlige Immunität 182 ). Der „Real-
territion" mit den Instrumenten ging eine „verbale" voraus;
der Unglückliche wurde in die Marterkammer geführt und hier
nochmals ausgefragt, wobei eine mündliche Auseinandersetzung
über den Zweck der einzelnen Apparate das übrige thun mußte;
blieb der Angeklagte hartnäckig, so durfte man ihn auch am
Seile aufziehen, ohne ihm zunächst noch Schmerzen zu bereiten,
und erst wenn diese Einleitungen sämtlich ohne den gehofften
Erfolg blieben, begann die Torquiernng in des Wortes eigent
licher Bedeutung. Es wird nun zu untersuchen sein, von
welcher dieser mannigfaltigen Modalitäten eines konsequent
durchgeführten Einschüchterungsprozesses der alte Alaun be
troffen wurde, dessen tieftrauriges Schicksal zu schildern unsere
Aufgabe ist.
Das vierte Verhör, das entscheidende, war ans den
21. Juni 1633 angesetzt worden Das darüber aufgesetzte
Protokoll 184 ) thut dar, daß der übliche Geschäftsgang auch
diesmal strenge eingehalten, irgend eine Rücksicht ans den be
sonderen Fall nicht geübt worden ist. Der Kommissar fragte,
ob Galilei selbst noch etwas zu bemerken habe, und als dieser
verneinte, stellte er die weitere Frage, ob und seit wann der
Angeklagte die Meinung, daß die Erde das bewegte, die
Sonne das unbewegte sei, sich angeeignet habe. Die Er
widerung Galileis strebte wiederum nach möglichster Neutrali
tät; er habe, sagte er, beide in Betracht kommende, die ptole-
mäische wie die copernicanische, für disputabel gehalten, aber
jetzt, nachdem der höhere Schiedsspruch ergangen, sei er nicht
mehr schwankend, sondern erkenne als unzweifelhafte Wahrheit
an, daß die Erde stillstehe und die Sonne sich bewege. Da
mit ist der Richter nicht zufrieden; er betont, daß aus dem
Dialoge ein ganz anderer Schluß zu ziehen sei, und fordert
eine offenere Erklärung. Eine solche giebt aber auch jetzt
Galilei nicht ab, sondern bleibt dabei, daß er, als er sein