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Hof unumgänglich lucir 190 ); bann aber auch, weil der Grad
der Zerknirschung bei dem Angeklagten ein derartiger gewesen
sein muß, daß ein mehreres, als man erlangte, überhaupt
nicht mehr erlangt werden konnte. Grausam ohne Zweck ist
aber ein Gericht niemals, war es auch nicht in den dunklen
Zeiten, von denen wir hier zu berichten haben. Auch wäre
mit der vollzogenen Tortur der Umstand, daß sich Galilei
unmittelbar nachher in ganz leidlichen Gesundheitsumständen
befand, nicht wohl vereinbar. Man hat ja freilich die durch
den Leichenbefund bekräftigte Thatsache, daß Galilei mit einem
Brnchleiden behaftet war ^Z, aus die Tortur deuten wollen,
aber es steht fest, daß das Übel schon damals bestand, als
der Prozeß seinen Ansang nahm' 9 ch, und viel eher dürste man
glauben, daß eben mit Rücksicht aus den ärztlich erhärteten
Zustand des Jnkulpaten von der Realterrition schärfster Art —
zu ihr gehörte als Vorstadium ja erwähntermaßen auch schon
die Verbringung an den Schreckensort — Abstand genommen
worden war. Wir verharren dabei: direkte körperliche Leiden
sind Galilei von den Bediensteten der Inquisition nicht zu
gefügt worden, aber im übrigen hat er die Schrecknisse reich
lich schmecken müssen, welche das wohlgefüllte geistliche Zeug
haus für verstockte Sünder seiner Art in Bereitschaft hielt.
Der letzte Akt des furchtbaren Trauerspieles stand, als
Galilei sich seinen Richtern rückhaltslos überantwortet hatte,
unmittelbar bevor 193 ). Am 22. Juni 1633 fand im Hanpt-
saale des Predigerklosters Santa Maria sopra Minerva eine
Plenarsitzung des H. Offiziums statt; Galilei wurde vor den
hohen Senat geführt und mußte stehend das lange, italienisch
abgefaßte Urteil über sich ergehen lassen. Als Quintessenz
des Spruches war anzusehen, daß der Schuldige seine Irr
tümer und Ketzereien feierlich abzuschwören und zu verfluchen
hatte; nächstdem mußte er das Verbot seines Werkes hin
nehmen und wurde zu Kerkerhaft aus unbestimmte Zeit ver
urteilt; die heilsame Buße, wöchentlich einmal während dreier